Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung - §§ 5 - 7 BauGB - (Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet) und verbindliche Bauleitplanung - §§ 8 - 10 BauGB - (Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets).

In Deutschland stellt § 1 des Baugesetzbuches hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne u. a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Zum Beispiel ist in § 1 Abs. 6 Nr. 7 festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu berücksichtigen sind. Die Bauleitplanung wird daher in der Regel durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet und enthält regelmäßig einen gesonderten Umweltbericht.

Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Bauleitplanung und Bauprojekte der Stadt Fulda

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d.h. der Bürgerinnen und Bürger (gemäß §3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die "Öffentlichkeit" sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Stadt Fulda sowie deren Änderungen und Berichtigungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem Stadtplanungsamt.

Während des Beteiligungszeitraumes können Sie uns zu den Planungen Anregungen und Hinweise mitteilen. Dies kann auch mit Hilfe eines der nachfolgenden Antwortformulare erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintragungen in dem Formular nur gespeichert werden können, wenn Sie sie vorher heruntergeladen haben und mit einem PDF-Reader, wie z.B. dem Adobe Acrobat Reader oder vergleichbar, ausfüllen und speichern können. Alternativ drucken Sie bitte das Formular aus und senden es unterschrieben auf dem Postweg oder als Fax an das Stadtplanungsamt:

Falls Sie die PDF-Dateien nicht öffnen können, so muss vorher der Adobe Acrobat Reader auf Ihrem Computer installiert werden. Hier können Sie den Adobe Acrobat Reader kostenfrei herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 11 „Südwest“

Entwurf Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“
 

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Ansprechpartner: Frau Dickmann

 

Amtliche Bekanntmachung

Entwurf Bebauungsplan Nr. 11

Begründung mit Umweltbericht

Anlage zur Begründung Bestandspaln Biotoptypen

Schalltechnische Untersuchung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag


Umweltrelevante Stellungnahmen

10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda

10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“

  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
  •  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Ansprechpartner: Frau Dickmann

Erneute Amtliche Bekanntmachung

Entwurf 10. Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung
 

Umweltrelevante Stellungnahmen

Bebauungspläne Direktdownload

Gemarkung Fulda

Gemarkung Horas