Fundbüro der Stadt Fulda

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Hier sehen Sie eine Übersicht aller Fundsachen, die bei der Stadt Fulda abgegeben wurden. Über die Untenstehenden Formulare gelangen Sie zu unserer Fund- oder Verlustanzeige.

Online-Fundanzeige

Online-Verlustanzeige

Übersicht unserer Fundgegenstände

Sie haben etwas in Fulda verloren?

Online-Verlustanzeige

Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 5 bis 10 Tage nach dem Fund im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro. Bei Fundsachen, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden kann, erfolgt eine automatische Benachrichtigung durch das Fundbüro.

Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Verlust:

•    Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH 0661 969420
•    Fundbüro der Deutschen Bahn 0661 240267
•    Tierheim Fulda-Hünfeld e.V. 0661 607413
 

Wichtige Informationen nach einem Verlust

Ich habe meine Geldbörse, Dokumente oder persönliche Unterlagen verloren. Was nun?


Grundsätzlich empfehlen wir immer, ein wenig Geduld zu haben. Fundsachen benötigen in der Regel mindestens eine Woche, bis sie im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie anhand der Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was kann ich tun?
 

Haben Sie zunächst ein wenig Geduld. Schlüssel erreichen uns oftmals erst einige Wochen nach dem Verlust. Wir haben im Bürgerbüro einen Schlüsselkasten, bei dem Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten nachschauen können, ob Ihr Schlüssel dabei ist. 

Meine Versicherung benötigt eine Bescheinigung, dass mein gestohlenes Fahrrad nicht aufgefunden wurde. Wie bekomme ich diese sogenannte Negativbescheinigung?

Diese Bescheinigung kann frühestens drei Wochen nach dem Diebstahlstag beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt und können über das fundbuero@fulda.de bei Verlust eingereicht werden:

  • Gültiges Personaldokument des Versicherungsnehmers (Personalausweis, Führerschein, Pass)
  • Gegebenenfalls Vollmacht bei Vorsprache einer anderen Person außer des Versicherungsnehmers
  • Anzeige der Polizei beziehungsweise genaue Angaben zum Diebstahlstag und -ort
  • Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege)

Die Bescheinigung muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro an, die in der Regel von der Versicherung erstattet werden.   

Ich habe ein Handy oder ein anderes technisches Gerät verloren. Wie geht es weiter?

Um gezielt nach Ihrem Gerät schauen zu können, benötigen wir den Hersteller, das Modell und die Seriennummer (technisches Gerät) beziehungsweise die IMEI-Nummer (Handys). Diese Nummern finden Sie auf dem Originalkarton oder Kaufbeleg. Der PIN-Code zur SIM-Karte ist kein geeigneter Eigentumsnachweis.

Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden und im Fundbüro abgegeben. Was muss ich zur Abholung beachten?

Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr sowie der Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis, Pass, Führerschein).

Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos oder ähnliches.

Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

Sie haben etwas gefunden?

Online-Fundanzeige

Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben (Ablieferungspflicht gem. § 967 BGB). Bei der Abgabe im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden in der Regel in Online- oder Präsenzauktionen versteigert.

Welche Gebühren fallen an?

Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mindestens 10,00 Euro. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache.

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Rechtsgrundlagen

  • § 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
  • § 967 BGB Ablieferungspflicht
  • § 973 BGB Eigentumserwerb des Finders