Fundbüro
Im Fundbüro im Bürgerbüro werden alle abgegebenen Gegenstände ab einem Wert von 10,- Euro aufbewahrt um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten. Die Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.
Wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht durch den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt Fulda über und wird versteigert, wenn der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat.
Gefunden?
Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad, Kleidung oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsachen bitte im Fundbüro im Bürgerbüro ab. Bei der Abgabe können Sie entscheiden ob Sie Finderlohn vom Eigentümer wünschen und ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten möchten.
Erforderliche Unterlagen (bei Abholung einer Fundsache)
- Personalausweis oder Reisepass
- Beweismittel, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der Fundsache sind
Gebühren
- Aufbewahrungsgebühr für Eigentümer bei Abholung der Fundsache: 10,00 €
- Aufbewahrungsgebühr für Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist: 10,00 €
- Bei sperrigen Fundgegenständen (Fahrräder etc.) wird eine Zulage von 50 % erhoben
Verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Falls Sie denken, den verlorenen Gegenstand gefunden zu haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüroteam. Die Suchfunktion lässt sich durch eine Veränderung der Kilometerangabe auch auf die umliegenden Gemeinden erweitern.