In Hessen hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt gem. den Vorgaben des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) sowie des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) eine Zentrale Leitstelle für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst einzurichten und zu betreiben.

Eine Zentrale Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Sie steuert und dokumentiert den Einsatz und erteilt die notwendigen Einsatzaufträge. 

Die Zentrale Leitstelle in Fulda hat zusätzlich die Funktion einer Leitfunkstelle und unterstützt die Arbeit der Leitstellen im Vogelsbergkreis und Kreis Hersfeld-Rotenburg. 

Sie ist rund um die Uhr durch Mitarbeiter/innen des Amtes für Brand-/ Zivilschutz und Rettungsdienst im Wechselschichtdienst besetzt.

Leitfunkstellen heben sich von den Zentralen Leitstellen durch zusätzliche Aufgaben ab:

  • Zuweisung zusätzlicher Betriebsgruppen und Unterstützung (steuernd, koordinierend und überwachend) der zuvor genannten Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung,
  • Zuteilung von Rufkombinationen
  • Rückfallebene für andere Zentrale Leitstellen
  • Sammeln von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle von den Zentralen Leitstellen sowie Aufbereitung und Weitermeldung an die zuständigen Regierungspräsidien und das für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständige Ministerium, insbesondere zu besonderen Gefahrenlagen sowie Störfällen in den Störfallbetrieben
  • Alarmierung der Landestechniker für die vom Land gestellte Funkausrüstung
  • Funküberwachung in den eigenen Funkverkehrsbereichen/der zugeordneten Leitstellen durch zeitweiliges Mithören des Funkverkehrs 

Die Leitstelle Fulda steuert zudem die Einsätze des ADAC Rettungshubschraubers Christoph 28.