Im Bereich Großraum- und Schwerverkehr handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

Die Benutzung der öffentlichen Straße bedarf in diesen Fällen einer Erlaubnis nach § 29 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) StVO.

Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement ist für den Antrag zuständig, wenn der Antragsteller seinen Sitz, seine Zweigniederlassung oder seinen Wohnort im Bereich der Stadt Fulda hat oder hier der erlaubnis-/genehmigungspflichtige Verkehr beginnt.

Der Antrag sollte wegen der grundsätzlich notwendigen Anhörung mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden. Bei statischen Nachberechnungen von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt über das internetbasierende Genehmigungsverfahren VEMAGS.

Dort sind auch die notwendigen Antragsformulare hinterlegt.