Im Bereich Großraum- und Schwerverkehr handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Die Benutzung der öffentlichen Straße bedarf in diesen Fällen einer Erlaubnis nach § 29 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) StVO.
Die Stadt Fulda ist für die Anträge zuständig, wenn der Antragsteller seinen Sitz, seine Zweigniederlassung oder seinen Wohnort im Bereich der Stadt Fulda hat oder hier die erlaubnis-/genehmigungsplichtige Verkehr beginnt.
Der Antrag sollte wegen der grundsätzlich notwendigen Anhörung mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden. Bei statischen Nachberechnungen von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt über das internetbasierende Genehmigungsverfahren VEMAGS. Dort sind die notwendigen Antragsformulare hinterlegt.
Nur in Ausnahmefällen kann der Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail erfolgen.