Zusammensetzung und Sitzverteilung

Nach dem Hessischen Gemeindeverfassungssystem wählen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat. Dieser ist die Verwaltungsbehörde der Stadt Fulda. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und dem Stadtbaurat, die alle hauptamtlich tätig sind, sowie aus den 12 ehrenamtlichen Beigeordneten, die die Amtsbezeichnung "Stadträtin bzw. Stadtrat" führen.

Der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Fulda sowie von den in Fulda wohnhaften EU-Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Der Bürgermeister und der Stadtbaurat sowie die 12 ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Die Amtszeit der 3 hauptamlichen Beigeordneten beträgt 6 Jahre, die der ehrenamtlichen Beigeordneten ist zeitlich mit der Kommunalwahlperiode gebunden, also auf 5 Jahre festgelegt.

Den Vorsitz im Magistrat hat der Oberbürgermeister kraft Amtes. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Die Sitzverteilung in der 19. Wahlperiode (01. April 2021 bis 31. März 2026) stellt sich wie folgt dar: 

  • CDU (7 Sitze)
  • SPD (2 Sitze)
  • Bündnis 90/Die Grünen (2 Sitze)
  • CWE (1 Sitz)
  • FDP (1 Sitz)
  • AfD (1 Sitz)
  • parteilos (1 Sitz)

Eine Übersicht über die Mitglieder des Magistrats in der 19. Wahlperiode finden Sie hier: 
Übersicht Mitglieder

Weitere Informationen können Sie unserem Gremieninformationssystem entnehmen.

Bezirksvorsteher/innen

Die Bezirksvorsteher/innen sind Organe des Magistrats.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Magistrat namentlich in den örtlichen Geschäften zu unterstützen. Ferner haben sie den Anordnungen des Magistrats Folge zu leisten. Insbesondere werden den Bezirksvorsteher/innen entsprechend der Dienstanweisung für die Bezirksvorsteher/innen der Stadt Fulda die nachfolgend aufgeführten Aufgaben zugewiesen:

  • Einholung von Auskünften, insbesondere Prüfung der Verhältnisse bei Anträgen jeder Art
  • Feststellung von Alters- sowie Ehejubiläen usw.
  • Beobachtung der städtischen Einrichtungen (z.B. Straßen, Brücken, Beleuchtungsanlagen) auf etwaige Mängel
  • Mitwirkung bei der Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht, insbesondere Meldung von Hilfsbedürftigen, die den Weg zum Sozialamt scheuen.

Das Amt der/des Bezirksvorsteherin/Bezirksvorstehers sowie ihrer/ihres bzw. seiner/seines Stellvertreterin/Stellvertreters ist ein Ehrenamt im Sinne des § 21 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bezirksvorsteher/innen und Stellvertreter/innen erhalten eine Urkunde, in der die Worte "unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte/r" enthalten sind.

Die/Der Bezirksvorsteherin/Bezirksvorsteher und ihre/ihr bzw. seine/sein Stellvertreterin/Stellvertreter werden gemäß § 21 HGO vom Magistrat berufen. Sie können jederzeit abberufen werden. Mit dem Verlust des Bürgerrechts endet die Tätigkeit. Im übrigen finden die beamtenrechtlichen Bestimmungen sinngemäße Anwendung.

Das Kernstadtgebiet ist in 7 Stadtbezirke eingeteilt, jedem Stadtbezirk steht eine Bezirksvorsteherin/ein Bezirksvorsteher vor:

Stadtbezirk I

(umgrenzt von Bahnlinie, Leipziger Straße, Eichsfeld, Langebrückenstraße, Bardostraße, Von-Schildeck-Straße, Hirtsrain, Künzeller Straße) 

 

Bezirksvorsteherin:   Cornelia Enders
Vertreter:   Michael Lomb (siehe Stadtbezirk IV)

 

 

Stadtbezirk II

(umgrenzt von Bahnlinie, Gemarkungsgrenze Petersberg - Petersberger Straße, Gemarkungsgrenze Lehnerz - Leipziger Straße)

 

Bezirksvorsteher:Erich Stenzel
 Zeppelinstraße 4
 36037 Fulda
Telefon: 0661 / 60 21 44
Vertreter:Wolfgang Büttner (siehe Stadtbezirk III)

 

 


 

Stadtbezirk III

(umgrenzt von Petersberger Straße, Bahnlinie, Künzeller Straße, Gemeindegrenze Künzell und Petersberg)

 

Bezirksvorsteher:Wolfgang Büttner
 Lullusstraße 16
 36037 Fulda
Telefon: 0661 / 60 67 25
Vertreter:Erich Stenzel (siehe Stadtbezirk II)

 

Stadtbezirk IV

(umgrenzt von Künzeller Straße, Am Hirtsrain, Von-Schildeck-Straße, Bardostraße, Neuenberger Straße, Über der Aue, Mainstraße, Frankfurter Straße bis Gemarkungsgrenze Kohlhaus, Kohlhäuser Straße L 3418, Berliner Straße)

 

Bezirksvorsteher:Michael Lomb
 Feldstraße 12
 36043 Fulda
Telefon: 0661 / 20 69 55 60
Vertreter:Cornelia Enders (siehe Stadtbezirk I)

 

Stadtbezirk V

(Fulda Galerie, Neuenberg, Bardostraße, Maberzeller Straße bis Bahnlinie nach Gießen) 

 

Bezirksvorsteherin: Birgit Obel
Vertreter: Martin Jahn (siehe Stadtbezirk VI)
  Bernhard Farnung (siehe Stadtbezirk VII)

 



Stadtbezirk VI

(umgrenzt von Bahnlinie nach Kassel -teilweise-, Leipziger Straße, Eichsfeld, Langebrückenstraße, Maberzeller Straße, Bahnlinie nach Gießen bis Gerloser Weg, Mackenrodtstraße ab Kreuzung Gerloser Weg, Industriegebiet Eisweiher) 

 

Bezirksvorsteher:Martin Jahn
 Buttlarstraße 10
 36039 Fulda
Telefon:0661 / 7 81 81
Vertreter/in:Birgit Obel (siehe Stadtbezirk V)
 Bernhard Farnung (siehe Stadtbezirk VII)

 

 

 

 

Stadtbezirk VII

(umgrenzt von Bahnlinie nach Gießen -teilweise-, Horas, Aschenberg, Haubental) 

 

Bezirksvorsteher: Bernhard Farnung
Vertreter/in: Birgit Obel (siehe Stadtbezirk V)
  Martin Jahn (siehe Stadtbezirk Fulda VI)