Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung - §§ 5 - 7 BauGB - (Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet) und verbindliche Bauleitplanung - §§ 8 - 10 BauGB - (Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets).

In Deutschland stellt § 1 des Baugesetzbuches hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne u. a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Zum Beispiel ist in § 1 Abs. 6 Nr. 7 festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu berücksichtigen sind. Die Bauleitplanung wird daher in der Regel durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet und enthält regelmäßig einen gesonderten Umweltbericht.

Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Bauleitplanung und Bauprojekte der Stadt Fulda

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d.h. der Bürgerinnen und Bürger (gemäß §3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die "Öffentlichkeit" sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Stadt Fulda sowie deren Änderungen und Berichtigungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem Stadtplanungsamt.

Während des Beteiligungszeitraumes können Sie uns zu den Planungen Anregungen und Hinweise mitteilen. Dies kann auch mit Hilfe eines der nachfolgenden Antwortformulare erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintragungen in dem Formular nur gespeichert werden können, wenn Sie sie vorher heruntergeladen haben und mit einem PDF-Reader, wie z.B. dem Adobe Acrobat Reader oder vergleichbar, ausfüllen und speichern können. Alternativ drucken Sie bitte das Formular aus und senden es unterschrieben auf dem Postweg oder als Fax an das Stadtplanungsamt:

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Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4 „Nördlich Pfingstweide"

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Ansprechpartner: Markus Menke

Amtliche Bekanntmachung

Begründung

Bebauungsplan Nr. 4

Begründung Biotoptypen Bestandsplan

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2016

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2020

Fachbeitrag Schutzgut Boden

Stellungnahme_mit umweltrelevanten_Inhalten

Flächennutzungsplanänderung Nr. 13 der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell „Nördlich Pfingstweide"

Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Ansprechpartner: Markus Menke

 

Amtliche Bekanntmachung

Flächennutzunsplanänderung Nr. 13

Begründung

Stellungnahmen mit umweltrelvanten Inhalten

 

Bebauungspläne Direktdownload

Gemarkung Fulda

Gemarkung Horas