Straßenreinigung

Das Betriebsamt der Stadt Fulda ist für die Straßenreinigung auf Gehwegen, Straßen und Plätzen zuständig, die durch die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda nicht auf den Anlieger übertragen werden können.

Wie die Reinigung erfolgen muss und welche Pflichten Sie als Bürger hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes haben, regelt die Straßenreinigungssatzung.

Winterdienst

Das Amt für Grünflächen und Stadtservice ist für den Winterdienst auf Gehwegen, Straßen und Plätzen zuständig, die durch die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda nicht auf den Anlieger übertragen werden können.

Wie die Schneeräumung erfolgen muss und welche Pflichen Sie als Bürger hinsichtlich des Winterdienstes haben, regelt die Straßenreinigungssatzung.nd gestreut.

Auf den Geh- und Überwegen werden ausschließlich abstumpfende Streumittel eingesetzt.


Winterdienst auf Gehwegen

Insgesamt sind im Gehwegwinterdienst über 90 Mitarbeiter mit ca. 40 Fahrzeugen im Einsatz. Die Fahrzeuge sind zum größten Teil mit Streuer und Schneepflug ausgerüstet, um die befahrbaren Gehwege und Plätze schnell und effektiv von Schnee und Eis zu befreien. Die Treppenwege und nicht befahrbaren Gehwege werden manuell geräumt und gestreut.

Auf den Geh- und Überwegen werden ausschließlich abstumpfende Streumittel eingesetzt.


Winterdienst auf den Straßen

Für den Winterdienst auf den Straßen stehen fünf städtische Lkw zur Verfügung, die zum Streuen und Räumen eingesetzt werden.

Seit einigen Jahren wird Feuchtsalz aus Umweltschutzgründen verwendet, zudem wird die Tauwirkung durch Feuchtsalz erhöht.

Die Straßen im Stadtgebiet sind in drei Dringlichkeitsstufen aufgeteilt, in der ersten und zweiten Dringlichkeit wird Feuchtsalz je nach Witterung dosiert und zwar so, dass mit möglichst wenig Streumaterial eine größtmögliche Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Straßen der dritten Dringlichkeit sind reine Wohnstraßen und Straßen ohne oder mit geringer Verkehrsbedeutung werden nicht mit Salz behandelt und erst ab einer räumfähigen Schneehöhe geräumt.

Die Einschränkung des Streudienstes befindet sich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung.