Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen
Sondernutzungen sind jede Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Fulda sind Sondernutzungen erlaubnispflichtig und werden nach schriftlicher Beantragung vom Tiefbauamt auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Eine auf Zeit erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.
Häufig beantragte Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind in den öffentlichen Bereich hineinragende bauliche Einrichtungen und Anlagen wie z.B. Kabel- und Rohrleitungstrassen sowie Zufahrten und die Errichtung von Werbeanlagen.
Neben der Erlaubnispflicht von Sondernutzungen, zu erteilen durch das Tiefbauamt, unterliegen einige der zuvor aufgeführten Nutzungen zusätzlich einer baurechtlichen Genehmigung durch das Bauaufsichtsamt. Ob ein Sondernutzungsantrag gestellt werden muss, kann ggfs. dem geprüften oder genehmigten Bauantrag vom Bauaufsichtsamt unter „Auflagen und Bedingungen“ entnommen werden.
Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn dafür eine Erlaubnis erteilt ist.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich beim Tiefbauamt ein schriftlicher Antrag einzureichen, der nachstehende Angaben enthalten muss:
• Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
• Art und örtliche Begrenzung der Sondernutzung
• Lageplan oder Lageplanskizze
• Bei Hinweisschildern und Werbeanlagen: Ansicht und Darstellung der Anbringung im öffentlichen Raum
• Ergänzende Angaben nach Aufforderung
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Straßengesetz
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Satzung der Stadt Fulda
Gebühren
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Stadt Fulda.
Formular
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Radwege, Gehwege) stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.
Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamtes sowie ggf. weiterer Ämter.
Gebühren
Fläche | Kosten pro Woche € | Zeitraum |
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1 – 30 qm | 20,-- | 1. – 4. Woche |
| 25,-- | 5. – 8. Woche |
| 30,-- | Ab der 9. Woche |
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31 – 50 qm | 30,-- | 1. – 4. Woche |
| 35,-- | 5. – 8. Woche |
| 40,-- | Ab der 9. Woche |
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+ je weitere 50 qm | 40,-- | 1. – 4. Woche |
| 45,-- | 5. – 8. Woche |
| 50,-- | Ab der 9. Woche |
Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.