Ziel der Gestaltungssatzung ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen, sowie neue städtebauliche und bauliche Qualitäten zu fördern und zu entwickeln. Die Gestaltungssatzung soll allen Planbeteiligten einen Leitfaden zum Erkennen, Bewerten, Bewahren und Weiterentwickeln von stadtbildprägenden Elementen und Zusammenhängen an die Hand geben. Dem historischen Stadtgefüge mit seinen prägenden Gestaltungsmerkmalen liegen daher Gestaltungsregeln zugrunde, die sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert haben und auch für nachfolgende Generationen Orientierung geben sollen. Die Wahrung dieser Grundsätze fordert bei der Weiterentwicklung die Rücksichtnahme, Abstimmung und Wertschätzung.

Gestaltungssatzung

Darüber hinaus hat die Gemeinde die Möglichkeit über Erhaltungssatzungen den Erhalt baulicher Anlagen in besonders schützenwerten Gebieten zu beschließen. Erhaltungssatzungen dienen dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, indem Rückbau, Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Auch baugenehmigungsfreie Maßnahmen wie beispielsweise Fassadensanierung oder Erneuerung von Dächern sind im Gebiet der Erhaltungssatzungen damit genehmigungspflichtig und bedürfen der Abstimmung mit der Gemeinde.

Erhaltungssatzung - Altstadtgebiet

Erhaltungssatzung - gründerzeitliches Bahnhofsviertel