Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt ist ein Spezialmarkt gemäß § 68 (1) Gewerbeordnung. Veranstalterin des Fuldaer Weihnachtsmarktes ist die Stadt Fulda. Zu seiner Durchführung hat der Magistrat der Stadt Fulda eine Satzung erlassen, in der die Rahmenbedingungen festgestellt sind. Zu seiner Durchführung werden die dem Fußgängerverkehr dienenden öffentlichen Verkehrsflächen in der Kernstadt in Anspruch genommen.

Angeboten und verkauft werden können Produkte, die nach ihrer Beschaffenheit und Verwendungszweck in einem Sinnzusammenhang zur Weihnachtszeit stehen.

Zur Teilnahme an diesem Ereignis bedarf es einer schriftlichen Bewerbung in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März eines Veranstaltungsjahres. Alle weiteren Details, wie z.B. das Antragsverfahren oder das Auswahlverfahren sind der Satzung zu entnehmen.

Die Weihnachtsmarktsatzung in der gültigen Beschlussfassung sowie die Bewerbungsunterlagen für Standbetreibende finden Sie hier:

www.weihnachten-fulda.de

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt ist gemäß § 67 (1) Gewerbeordnung eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet. Veranstalterin des Wochenmarktes ist die Stadt Fulda. Veranstaltungsfläche für den Wochenmarkt ist der Gemüsemarkt und der angrenzende Teil der Kanalstraße zwischen Robert-Kircher-Straße und Mühlenstraße/Luckenberg. 

Um eine Angebotsvielfalt und gleichzeit ein ausgewogenes Warenangebot zu erreichen bedarf es der Untergliederung in bestimmte Waregnruppen. In folgende Warengruppen untergliedert sich das Warenangebot:

  • Blumen/Pflanzen
  • Speisen/Getränke
  • Brot-, Back- und Konditorwaren
  • Obst- und Gemüse
  • Geflügel/Eier
  • Fleisch- und Wurstwaren
  • Fisch
  • Milchprodukte
  • südländische Spezialitäten
  • spezialisierte Stände
  • Bioprodukte mit regionalem Bezug
  • Blumen/Pflanzen und Obst/Gemüse

Zur Teilnahme am Fuldaer Wochenmarkt bedarf es einer schriftlichen Bewerbung. Der Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai des Jahres vor dem jeweils anschließenden Zuweisungszeitraum zu stellen. Alle weiteren Details sind der Satzung zu entnehmen.

Die Wochenmarktsatzung in der gültigen Beschlussfassung sowie die Bewerbungsunterlagen für Standbetreibende finden Sie hier:

www.wochenmarkt-fulda.de