Freizeitangebote für Kinder & Jugendliche
Ferienbetreuung
Kinder- und Jugendtreffs
Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
Egal ob Ferienfreizeit, Jugendzeltlager oder andere Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit – ehrenamtlich Engagierte leisten einen wertvollen Beitrag für junge Menschen und unsere Gesellschaft.
Damit sich Beruf und Ehrenamt besser miteinander vereinbaren lassen, unterstützt das Land Hessen dieses Engagement. Unter den Voraussetzungen der §§ 42 bis 47 HKJGB bzw. § 9 SUrlV besteht die Möglichkeit, für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit Sonderurlaub zu erhalten.
Der Magistrat der Stadt Fulda ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Befürwortung entsprechender Anträge zuständig.
Antrag
Wer kann den Sonderurlaub nutzen?
Anträge können beispielsweise für ehrenamtlich Tätige aus folgenden Bereichen gestellt werden:
- Jugendverbände
- Sportvereine
- Kirchengemeinden
- Kinder- und Jugendfeuerwehren
- Pfadfindergruppen
- weitere Träger der Kinder- und Jugendarbeit
So funktioniert das Verfahren
Wichtiger Hinweis: Vor der Antragstellung sollten ehrenamtliche Engagierte zunächst das Gespräch mit ihrer Beschäftigungsstelle suchen. So können die geplante Freistellung und das weitere Vorgehen frühzeitig miteinander abgestimmt werden. Anschließend kann der Träger den Antrag beim Magistrat der Stadt Fulda einreichen.
1. Antrag einreichen
Der Träger füllt das Antragsformular vollständig aus und reicht es rechtzeitig vor Beginn der Ferienmaßnahme beim Magistrat der Stadt Fulda ein. Um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu haben, wird eine Antragstellung etwa vier bis sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme empfohlen. Die Befürwortung muss der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Tage vor Beginn der Freistellung vorliegen.
2. Prüfung durch den Magistrat der Stadt Fulda
Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen stellt der Magistrat der Stadt Fulda die Befürwortung aus und leitet diese direkt an die Beschäftigungsstelle weiter.
3. Freistellung durch die Beschäftigungsstelle
Auf Grundlage der Befürwortung entscheidet die Beschäftigungsstelle über die Freistellung. Private Arbeitgeber in Hessen können die während der Freistellung fortgezahlten Lohnkosten beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales erstatten lassen.
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KinderKino + mehr
Das Angebot "KinderKino + mehr" des Jugendbildungswerks Fulda ist ein mobiles Kino und geht im Winterhalbjahr von Oktober bis Februar auf Tour durch verschiedene Stadtteile. Wir zeigen ausgewählte Filme für Kinder ab 6 Jahren, die spannend sind, die Fantasie anregen und Mut machen.
Ein KinderKino-Nachmittag startet mit dem Einlass ab 14:45 Uhr, der Eintritt kostet 1,50 €. Im Preis enthalten sind Eintritt, Betreuung, Materialkosten, Getränke und Knabbereien. Pünktlich um 15:00 Uhr beginnt der Film, während des Films gbt es eine kleine Pause mit Snacks und Getränken.
Nach der Vorführung gibt es Aktionen rund um den Film. Die Kinder können bei Spiel-, Theater- und Bastelaktionen selbst kreativ und aktiv werden, um sich so auf ihre Weise mit dem Gesehenen auseinander zu setzen. Der KinderKino-Nachmittag endet um 18:00 Uhr. Betreut und angeleitet werden die Kinder dabei von Studierenden aus dem Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Fulda. Erwachsene können grundsätzlich nicht am KinderKino teilnehmen.
Spielverleih (Kinder-Akademie Fulda)
Kontakt
Kinder- und Jugendförderung
Amt für Jugend und Familie