Landtags- und Landratswahl am 8. Oktober 2023
Allgemeine Informationen
Am 8. Oktober 2023 findet in Fulda die Wahl zum 21. Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates statt. Eine mögliche Stichwahl ist am 05. November 2023.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr zugeordnetes Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Da nicht alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind, empfehlen wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- beantragen Sie Briefwahlunterlagen
- wählen Sie ab dem 28.08.2023 persönlich im barrierenfreien Wahlamt (Container im Schlossinnenhof)
- wählen Sie am Wahltag mit Ihrem Wahlschein in einem barrierefreien Wahllokal
Eine Übersicht zu den Wahllokalen in Fulda finden Sie hier
Wahlsystem
Der hessische Landtag wird nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei der Wahl der Landrätin oder des Landrates handelt es sich um eine Direktwahl, d.h. jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind:
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz im Land Hessen haben.
Wahlberechtigt für die Landratswahl sind:
- alle Deutschen und EU-Bürger,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fulda haben.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung finden Sie hier.
Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.
Briefwahl
Zur Landtags- und Landratswahl am 8. Oktober können Sie hier Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestestens am 28.08.2023.
Beantragung Briefwahlunterlagen sowie weitere Informationen
Im Bürgerbüro - Wahlamt können Sie bereits vor dem Wahltag ab dem 28.08.2023 vor Ort wählen.
Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte
Für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ab sofort Wahlschablonen und die dazugehörigen Audio-CDs kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. bestellen.
Per E-Mail unter info(at)bsbh.org oder telefonisch unter +49691505966
Der Versand startet Anfang September.
Informationen für Wahlhelfende
Sie sind von uns zum Wahldienst bei einer bevorstehenden Wahl einberufen worden? Hier finden Sie weitere Informationen, die Schulungsunterlagen und ein
Onlineformular für Ihre Rückmeldung
Wahlehrenamt
Grundsätzlich ist jede wahlberechtigte Person zur Übernahme des Wahlehrenamtes verpflichtet. (§ 17 Satz 2 LWG; § 23 Absatz 1 HGO)
Für eine Absage muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel eine berufliche oder gesundheitliche Verhinderung. (§ 26 LWO; § 23 Absatz 2 HGO) Bei Nichterbringung der geeigneten Nachweise bleibt die Einberufung bestehen.
Sie wollen Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Kontaktieren Sie uns über folgenden Button:
Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Schulungen
Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten von uns einen Termin zur Schulung im Anschreiben zur Einberufung mitgeteilt, deren Teilnahme verpflichtend ist.
Wichtige Termine
08.10.2005 | Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit |
31.07.2023 | Einreichungsfrist Wahlvorschläge (18:00 Uhr) |
27.08.2023 | 6 Wochen Frist - aktives Wahlrecht Stichtag für die Einreichung in das Wählerverzeichnis |
28.08.2023 | Frühester Zeitpunkt für die Erteilung von Wahlscheinen - Start der Briefwahl |
17.09.2023 | Letzter Tag für die Zustellung der Wahlbenachrichtigung |
18.09. bis 22.09.2023 | Bereithaltung der Wählerverzeichnisse zur Einsicht - Einspruchsfrist |
06.10.2023 | Letzter Tag für allgemeine Wahlscheinanträge (13:00 Uhr) |
08.10.2023 | WAHLTAG (08:00 bis 18:00 Uhr) |
05.11.2023 | Ggf. Stichwahl |
Hinweis zur Plakatierung von Parteien im Rahmen der Landtagswahl am 08.10.2023
Im Rahmen der Landtagswahl am 08.10.2023 besteht für die zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung zu betreiben. Die Plakate dürfen ab dem 26.08.2023 aufgestellt werden und sind spätestens mit Ablauf des 14.10.2023 zu beseitigen. Um alle Parteien und Wählergruppen auf die einzuhaltende Verfahrensweise und Auflagen zum Plakatieren von Wahlwerbung hinzuweisen, bitten wir im Falle einer geplanten Plakatierung um schriftliche Mitteilung per Email an ordnungsamt(at)fulda.de.Sollten Großplakattafeln (Wesselmann) aufgestellt werden, bitten wir ebenfalls um Mitteilung an die oben genannte Adresse.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Vorschriften für die Durchführung der Wahl zum hessischen Landtag sind im Landtagswahlgesetz (LWG) und in der Landeswahlordnung (LWO) geregelt.
Die Landratswahl richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).