Hinweis zur Plakatierung von Parteien im Rahmen der Landtagswahl am 08.10.2023

Im Rahmen der Landtagswahl am 08.10.2023 besteht für die zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung zu betreiben. Die Plakate dürfen ab dem 26.08.2023 aufgestellt werden und sind spätestens mit Ablauf des 14.10.2023 zu beseitigen. Um alle Parteien und Wählergruppen auf die einzuhaltende Verfahrensweise und Auflagen zum Plakatieren von Wahlwerbung hinzuweisen, bitten wir im Falle einer geplanten Plakatierung um schriftliche Mitteilung per Email an ordnungsamt(at)fulda.de.Sollten Großplakattafeln (Wesselmann) aufgestellt werden, bitten wir ebenfalls um Mitteilung an die oben genannte Adresse.