Wahlen
Kommunalwahl 2026
Am 15.03.2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden in Fulda folgende Gremien neu gewählt:
Wahlhelfer werden
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!
Rückmeldung Wahlhelfer
Briefwahl
Allgemeine Informationen
Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Der Versand der Unterlagen ist jedoch frühestens ab dem 02.02.2026 möglich.
Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 10. März 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.
Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.
2. Formlos per E-Mail
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an wahlen@fulda.de erforderlich ist. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
- Vollständiger Name
- Straße Hausnummer
- PLZ
- Geburtsdatum
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. abweichende Versandanschrift
3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
4. Persönlich im Bürgerbüro
Ab Montag, 02. Februar 2026, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich im Bürgerbüro abholen. Kommen Sie hierfür direkt in den Bürocontainer im Schlossinnenhof (Schlossstraße 1, 36037 Fulda).
HINWEIS: Sie haben ebenfalls die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.
Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.03.2026, 13:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und Verlust sowie nicht zugegangener Wahlscheine am Wahltag bis 15 Uhr möglich (vorherige telefonische Kontaktaufnahme wird empfohlen).
Bitte beachten Sie:
- Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 0661 102-3344 in Verbindung.
- Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,
- die am 01. Februar 2026 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,
Nur auf Antrag bis spätestens 22. Februar 2026 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:
- in den Umzugsfällen nach § 9 Abs. 2 KWO
- Personen ohne festen Wohnsitz, hierbei muss ein geeigneter Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.02. bis 27.02.2026 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsicht bereit.
Wenden Sie sich bei Fragen direkt an wahlen(at)fulda.de.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Fulda ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Wer kann gewählt werden?
Nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, also spätestens am 15.03.2008 geboren ist, und
- seit mindestens drei Monaten – also seit 15.12.2025 – seinen Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Fulda hat. Für die Wahl zum Ortsbeirat gilt dies entsprechend für den jeweiligen Ortsbezirk.
Auch Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in Fulda sind bei der Kommunalwahl wählbar und können in kommunale Ämter gewählt werden. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch gerichtliche Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Ausländerbeiratswahl
Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrations-Kommission gebildet haben. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre.
Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleitung
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endete am 69. Tag vor dem Wahltag. Das war
Montag, der 05.01.2026, 18:00 Uhr
Die eingereichten Wahlvorschläge werden aktuell geprüft. Über deren Zulassung entschied der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am
Freitag, 16.01.2026, 14:00 Uhr (Stadtschloss - Marmorsaal, Schlossstraße 1, 36037 Fulda)
Musterstimmzettel
Auf dem Stimmzettel werden für die Verhältniswahl für jeden Wahlvorschlag nur so viele Kandidaten aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind (§ 16 Abs. 2 Satz 8 KWG).
Wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, werden alle Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags auf dem Stimmzettel ohne Angabe des Wahlvorschlagsträgers aufgeführt (§ 16 Abs. 3 KWG).
Musterstimmzettel
Musterstimmzettel Kreistagswahlen 2026
Musterstimmzettel Stadtverordnetenversammlung 2026
Musterstimmzettel Bernhards 2026
Musterstimmzettel Bronzell 2026
Musterstimmzettel Dietershan 2026
Musterstimmzettel Edelzell 2026
Musterstimmzettel Gläserzell 2026
Musterstimmzettel Haimbach 2026
Musterstimmzettel Harmerz 2026
Musterstimmzettel Istergiesel 2026
Musterstimmzettel Johannesberg 2026
Musterstimmzettel Kämmerzell 2026
Musterstimmzettel Kohlhaus 2026
Musterstimmzettel Lehnerz 2026
Musterstimmzettel Lüdermünd 2026
Musterstimmzettel Maberzell 2026
Musterstimmzettel Mittelrode 2026
Musterstimmzettel Niederrode 2026
Musterstimmzettel Oberrode 2026
Interaktive Probestimmzettel
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Bevorstehende Wahlen
| Wahlart | Wahltag | Wahlperiode |
|---|---|---|
| Kommunalwahlen | 15.03.2026 | 5 Jahre |
| Ausländerbeiratswahlen | 15.03.2026 | 5 Jahre |
| Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters | Frühjahr 2027 | 6 Jahre |
| Wahl zum Hessischen Landtag | Herbst 2028 | 5 Jahre |
| Wahl zum Europäischen Parlament | Sommer 2029 | 5 Jahre |