Parkausweis für Bewohner
Parkausweis für Bewohner
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Es können bis zu 3 Kennzeichen auf dem Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde. Verwandtschaft 1. Grades / Firmenfahrzeug).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (s. Antrag)
Welche Antragsmöglichkeiten gibt es in Fulda?
- Der Bewohnerparkausweis kann durch Zusendung der nötigen Unterlagen (gerne per Mail) ausgestellt oder verlängert werden. Bitte versenden Sie KEINE Originale!
- Persönlich unter Vorlage der nötigen Unterlagen
Wenn Sie eine(n) Dritte(n) beauftragen, benötigt diese(r) zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er/sie Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er/Sie selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Welche Gebühren fallen an?
In Fulda wird zurzeit eine Gebühr von:
- Bewohnerparken 30,00 € (Gültigkeit 1 Jahr bzw. 2 Jahre)
- Umschreibung von Kennzeichen oder Parkzonen 10,00 €
- Hülle mit Saugnapf (falls gewünscht) 2,00 €
erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, diese kann nicht zurückerstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Ärzte
Dringender Krankenbesuch
Voraussetzung:
Schriftlicher Antrag, der zur Prüfung an die Bezirksärztekammer nach Kassel weitergeleitet wird.
Geltungsbereich:
- eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO),
- verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO);
- Fußgängerzone (Zeichen 242 StVO) oder
- Gehwege unter Berücksichtigung einer Durchgangsbreite von 1,50 m
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr:
- 120,00 € (Gültigkeit: 1 Jahr)
- Umschreibung: 10,00 €
Rufbereitschaft
Voraussetzung: Schriftlicher Antrag
Geltungsbereich: Bereich wird speziell festgelegt
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr:
- 220,00 € (Gültigkeit: 1 Jahr)
- Umschreibung: 10,00 €
Schwerbehinderte
Blauer Schwerbehindertenparkausweis
Voraussetzungen:
Gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „Bl“ (Blindheit) + Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fulda
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- letzter Feststellungsbescheid vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- Lichtbild
Gebühr: 0,00 EUR , ggf. für eine Folie 1,50 €
Orangener Schwerbehindertenparkausweis
(Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter)
Voraussetzungen:
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder Bl (Blindheit) wurde nicht festgestellt.
Einer der nachfolgenden Punkte muss komplett auf den Schwerbehinderten zutreffen:
- (RN 134) Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gließmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- (RN 135) Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
- (RN 136) Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
- (RN 137) Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis nach den Randnummern 134 bis 136 gleichzustellen sind.
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- letzter Feststellungsbescheid vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
Gebühr: 0,00 EUR , ggf. für eine Folie 1,50 €
Handwerker, nur gültig für den Bereich der Stadt Fulda
Jahres-Parkausweis
Voraussetzungen:
Gewerbeanmeldung mit Genehmigung eines handwerklichen Betriebes, berücksichtigt werden lediglich Firmenfahrzeuge
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- Antrag
- Kopie Fahrzeugschein
- Kopie Gewerbeanmeldung
Gebühr:
- je 120,00 € - 1. - 3. Ausweis
- je 140,00 € - ab dem 4. Ausweis
- 10,00 € - Umschreibung
Einzel-Ausnahmegenehmigung
Die Beantragung kann persönlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.
Für den Bereich der Parkuhren-, Parkscheinautomaten-, Bewohnerpark- & Parkscheibenbereich:
7,00 € - 1 Tag
14,00 € - 2 Tage
21,00 € - 3 Tage
25,00 € - 4 Tage bis 1 Woche
75,00 € - Monat
Für den Bereich des eingeschränkten Halteverbotes, des verkehrsberuhigten Bereichs und der Gehwege:
10,00 € - 1 Tag
20,00 € - 2 Tage
30,00 € - 3 Tage
38,00 € - 4 Tage bis 1 Woche
120,00 € - Monat
Für den Bereich der Fußgängerzone und sonstige Bereiche:
15,00 € - 1 Tag
30,00 € - 2 Tage
45,00 € - 3 Tage
55,00 € - 4 Tage bis 1 Woche
200,00 € - Monat
Handwerker Region Frankfurt RheinMain
Jahres-Parkausweis
Voraussetzungen: s. Antrag mit Informationsblatt
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- Antrag mit Informationsblatt
- Kopie Gewerbeanzeige
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopien der Kfz-Scheine zu den beantragten Fahrzeugen
- Fotos der Geschäftsfahrzeuge
Gebühr:
- 305,00 € - für die erste Ausnahmegenehmigung (inklusive Auslagen)
- 161,00 € -für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird (inklusive Auslagen)
Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des/der Antragstellers/in, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 10 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € (1/12 von 156,00 €, plus 5,00 € Auslagen) zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25,00 €.
Bei Verlust eines Genehmigungsoriginals kann eine weitere Originalausfertigung (bei regulärer Verwaltungsgebühr wie oben aufgeführt) beantragt werden.
Soziale Dienste
Parkausweis Soziale Dienste
Durch einen Parkausweis für den Sozialen Dienst hat man die Möglichkeit, wenn das Abstellen des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, folgende Bereiche zu nutzen:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO),
- an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Gehwegen unter Berücksichtigung einer Durchgangsbreite von 1,50 m
- in Notfällen und unter Einhaltung der zulässigen Zeiten für Lieferverkehr den Fußgängerbereich (Zeichen 242 StVO)
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr für max. 2 Stunden (Die Parkscheibe ist zwingend auszulegen!)
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr: 100,00 €
Umschreibung: 10,00 €