Änderung Ihres Wohnsitzes

Hier erhalten Sie Informationen zu Ihrer Wohnsitzänderung in Fulda.

  • Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Fulda ziehen.
  • Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb Fuldas.
  • Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
  • Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.

Die Änderung Ihres Wohnsitzes übernimmt für Sie das Bürgerbüro. Falls nötig melden wir Ihren bisherigen Wohnsitz für Sie ab.

Für Ihre Wohnsitzänderung in Fulda bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens zwei Wochen nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden. Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers ist vorzulegen!

Die Vertretung bei der Wohnsitzänderung durch eine bevollmächtigte Person ist nur möglich, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt wird. Alternativ können Sie statt dessen das entsprechende Formular mitbringen, dass die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Haupt- oder Nebenwohnsitz in Fulda?

Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

Abmeldung und Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Sie können Ihren Wohnsitz abmelden, wenn keine weitere Wohnung in Deutschland besteht und Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Zur Abmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich!

Nebenwohnsitze können entweder über die Meldebehörde, bei welcher der Nebenwohnsitz angemeldet ist oder über den Hauptwohnsitz abgemeldet werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Fulda ist und Sie eine Nebenwohnung in Fulda oder einer anderen Gemeinde abmelden möchten, können Sie dies über unser Onlineformular erledigen. Eine weitere Vorsprache ist dann nicht erforderlich:

Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie mit Ihrem Nebenwohnsitz innerhalb Fuldas umziehen, ist eine Abmeldung (siehe oben) und eine anschließende Anmeldung erforderlich. Ausschließlich bei einem Nebenwohnsitz ist dann keine persönliche Vorsprache erforderlich:

Nebenwohnung anmelden

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie innerhalb Fuldas umziehen benötigen wir die folgenden Unterlagen: 

  • Personalausweise und Reisepässe bzw. Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) wenn Sie innerhalb Fuldas umgezogen sind (falls vorhanden)
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, Ausnahmen siehe oben!
  • ziehen minderjährige Kinder mit, so wird bei gemeinsamer Sorge die Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten benötigt

Wenn Sie erstmals nach Fulda ziehen oder Ihre bisherige Nebenwohnung in Fulda zum Hauptwohnsitz erklären möchten (Statuswechsel), sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde
  • Falls kein Deutscher Personalausweis vorgelegt werden kann, ist die unter Umständen die Vorlage einer Meldebestätigung der bisherigen Meldebehörde erforderlich!

Terminvereinbarung Bürgerbüro

Gebühren

Alle Wohnsitzänderungen sind kostenlos. Die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) kostet je Dokument 10,80 Euro.