Fuldaer Ortsrecht

Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 137 Hessische Verfassung (HV) garantieren den Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung. Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen. Dieses gemeindliche Recht wird in den sogenannten Satzungen gefasst.

Eine Zusammenstellung der Satzungen der Stadt Fulda bildet das "Fuldaer Ortsrecht", das nachfolgend aufgeführt ist:

Satzungen und Gebührenordnungen

1 Allgemeine Verwaltungsaufgaben

  • 10.1 Hauptsatzung der Stadt Fulda einschließlich 1. Nachtrag und 2. Nachtrag und 3. Nachtrag
  • 10.2 Satzung der Stadt Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
  • 10.3 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
  • 10.4 Ehrenordnung der Stadt Fulda
  • 10.5 Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis
  • 10.6 Satzung zum Schutze des Stadtwappens der Stadt Fulda
  • 10.7 Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Fulda
  • 10.8 Satzung über die regelmäßigen Datenübermittlungen aus anderen Verwaltungsbereichen für Zwecke der Kommunalstatistik in der Stadt Fulda einschließlich 1. Nachtrag, 2. Nachtrag
  • 10.9 Satzung über die Bildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben eines Ausländer/innen-Beirates in Fulda
  • 10.10 Wahlordnung für den Ausländer/innen-Beirat der Stadt Fulda
  • 10.11 Geschäftsordnung des Ausländer/innen-Beirates der Stadt Fulda 1. Nachtrag
  • 10.12 Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden

2 Finanzen

  • 20.1 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Fulda
  • 20.2 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda (Hundesteuersatzung)
  • 20.3 Satzung der Stadt Fulda über die abweichenden Fälligkeiten bei Grundsteuer-Kleinbeträgen
  • 20.4 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)


3 Recht, Sicherheit und Ordnung

  • 30.1  Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den öffentlichen Straßen und in den öffentlichen Anlagen  und öffentlichen Einrichtungen der Stadt Fulda
  • 30.2  Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Fulda
  • 30.3 Satzung über den Weihnachtsmarkt in der Stadt Fulda
  • 30.4  Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) und Anlage 2 (Barockviertel) einschl. 1. Nachtrag, und den Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren mit Anlage 1 (Fußgängerzone) und Anlage 2 (Innenstadt)
  • 30.5  Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fulda (Taxiordnung)
  • 30.6  Verordnung über die Beförderungsbedingungen für Taxen einschl. 1. Nachtrag / 2. Nachtrag / 3. Nachtrag
  • 30.7  Gebührenordnung für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Fulda (Parkgebührenordnung), Parkzonenplan
  • 37.1  Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Fulda (Feuerwehrsatzung)
  • 37.2  Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda (Feuerwehrgebührensatzung) sowie  Gebührenverzeichnis

4 Schule und Kultur

  • 40.0  Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Fulda
  • 41.1  Satzung für die Volkshochschule der Stadt Fulda einschließlich 1. und 2. Nachtrag
  • 41.2  Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Fulda
  • 41.3  Schulordnung für die Musikschule der Stadt Fulda
  • 41.4  Schulgeldordnung für die Musikschule der Stadt Fulda
  • 41.5  Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Fulda

5 Sozial- und Gesundheitswesen

  • 50.1.1  Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im und am Stadion der Stadt Fulda
  • 50.2  Satzung für den Beirat der Menschen mit Behinderungen
  • 50.4  Hausordnung für die Benutzung städtischer Turnhallen und ihrer Einrichtungen
  • 51.1  Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege
  • 51.1.1  1. Änderung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege
  • 51.2  Satzung für das Jugendamt der Stadt Fulda
  • 51.3  Satzung desJugendbildungswerkes der Stadt Fulda

6  Bauwesen

7

  • 75.1  Satzung zur Änderung und Neufassung der Satzung der Sparkasse Fulda

8 Wirtschaft und Verkehr

9  Zweckverbände

  • 90.1  Verbandssatzung des Abwasserverbandes Fulda vom 13.10.2015 (13. Änderung)
  • 90.2  Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes Fulda vom 16.12.2019 (11. Änderung)
  • 90.3  Satzung des Abwasserverbandes Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
  • 93.1  Satzung des Zweckverbandes Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern einschließlich Nachtrag https://www.gww-florenberg.de/
  • 94.0  Wasserversorgungssatzung (WVS) https://www.gww-florenberg.de/

Informationen zum Stadtwappen der Stadt Fulda

Die Stadt Fulda ist gemäß § 14 Hessische Gemeindeordnung (HGO) berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen.

Beschreibung:

Ein gespaltener Schild, in dessen vorderer Hälfte (linke Seite) auf silbernem Grund sich ein schwarzes durchgehendes Kreuz, in dessen hinterer Hälfte (rechte Seite) auf rotem Grund ein grüner Dreiberg befindet, aus dem eine grüne Lilienstaude mit drei weißen Blüten aufwächst. Über dem Schild ist eine fünfzinnige Mauerkrone angeordnet.

Das Wappen ist in verschiedene Bereiche zu unterteilen, wobei jeder eine eigene Bedeutung hat:

  • Die Mauerkrone weist auf die Stadtmauer hin.
  • Die auf dem Dreiberg wachsenden drei Lilien stehen für die drei Geschwister Simplizius, Faustinus und Beatrix, die drei Schutzpatrone der Stadt. Der rote Untergrund bedeutet, dass sie den Märtyrertod starben.
  • Da die Stadt ihre Entstehung dem Kloster Fulda verdankt, ist das Abtkreuz hell hinterlegt.

Das Wappen ist durch die Satzung zum Schutze des Stadtwappens der Stadt Fulda geschützt. Die Verwendung durch Dritte kann vom Magistrat genehmigt werden.