ÖPNV-Nahverkehrsplan - 3. Fortschreibung 2019 - 2023

Die Stadt Fulda ist gemäß § 5 Hessisches ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet Fulda und damit zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. Die Rahmenbedingungen und Mindeststandards für die Angebotskonzeption sind gemäß § 7 und 14 des vorgenannten Gesetzes in einem Nahverkehrsplan zu beschreiben, festzulegen und darzustellen. Spätestens nach 5 Jahren hat der Aufgabenträger zu prüfen, ob der Nahverkehrsplan neu zu erstellen bzw. fortzuschreiben ist.

NVP Fulda 3. Fortschreibung-Textteil

NVP Fulda 3. Fortschreibung-Übersichtspläne

NVP Fulda 3. Fortschreibung-Anlagen

Klimaschutzteilkonzept „Verkehrsentwicklungsplan Stadt Fulda 2035"

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein Rahmenplan zur Entwicklung des Verkehrssystems in der Stadt Fulda. Mit ihm wird der strategische Rahmen für die zukünftige Verkehrsentwicklung in der Stadt Fulda abgesteckt. Fragen, die behandelt werden, sind z. B. „Wie werden sich die Menschen in der Stadt Fulda zukünftig bewegen? Welche Infrastrukturmaßnahmen sollen zukünftig angegangen werden? Welche Prioritäten sind zu setzen?“. Im Rahmen des VEP wurden alle Verkehrszwecke (Arbeit, Ausbildung, Einkauf, Freizeit etc.) und alle Verkehrsmittel (Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, motorisierter Individualverkehr, Wirtschaftsverkehr) betrachtet. Zudem wurden auch Querschnittsthemen wie Intermodalität, E-Mobilität, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit behandelt. Ziel des VEPs ist es, eine mittel- und langfristige Strategie (d. h. für die nächsten 10 bis 15 Jahre) zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Fulda zu formulieren. Dabei wurden konkrete Maßnahmen auf strategischer und konzeptioneller Ebene formuliert und ein Handlungskonzept mit Umsetzungsprioritäten festgelegt. Die Erarbeitung des VEPs erfolgte in laufender Abstimmung mit Verwaltung und unter Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit. Durch die enge Vernetzung mit den benachbarten Kommunen (z. B. Petersberg, Künzell) galt es, den Betrachtungs- und Handlungszusammenhang z. T. regional aufzufassen, da viele Verkehrsprobleme nur im regionalen Kontext gelöst werden können. Insofern kann der VEP auch ein Fundament für die gemeinsame Entwicklung einer Mobilitätsstrategie für die Stadtregion Fulda darstellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert das Projekt (FKZ 03K02851) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit einer Zuwendung in Höhe von 80.000 Euro. Die Vorhabenlaufzeit ist 1.4.2016 - 30.06.2018. Die Förderquote beläuft sich auf 50 % der beantragten Kosten.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

VEP 2035 Textteil

VEP 2035 Maßnahmensteckbriefe