Informationen für Interessierte an der Tätigkeit der Kindertagespflege

Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als TagesPflegeperson?

Wenn ...

  • Sie Freude am Umgang mit Kindern haben,
  • Ihnen die Entwicklung, Förderung und Bildung von Kindern am Herzen liegt,
  • Sie Kindern eine liebevolle, wertschätzende und familiäre Atmosphäre bieten können,
  • für Sie Verantwortung zu übernehmen eine Selbstverständlichkeit ist und Sie an pädagogischen Themen interessiert sind,
  • für sie die Zusammenarbeit mit den Eltern der Tageskinder und Mitarbeitern der Fachstelle dazu gehört,
  • Sie für einen Austausch mit anderen Tagesmüttern und Tagesvätern offen sind,

… dann ist die Kindertagespflege für Sie die richtige Tätigkeit!

Sie wollen:

  • eine Veränderung hin zu Freude und Spaß mit Kindern
  • eine Tätigkeit mit Sinn, Herz und Verstand
  • einen selbstbestimmten Alltag mit fachlicher Begleitung

...dann lassen Sie sich von den Mitarbeiter*innen der Fachstelle Kindertagespflege beraten.

Seit 2016 werden Kindertagespflegepersonen nach dem QHB in einem Umfang von 300 UE qualifiziert.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Seite des VHS Landkreis Fulda.

Kindertagespflege - Betreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen

Suchen Sie eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson?

Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familien- und wohnortnahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Hinter diesem Betreuungsangebot stehen qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die maximal fünf Kinder, vorrangig in ihrem eigenen Haushalt, betreuen. Durch diese Betreuungsform können Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen machen, welches soziales Lernen und eine individuelle Förderung ermöglicht.
Durch flexible Betreuungszeiten können Eltern Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren.  
Die Fachstelle Kindertagespflege prüft nach gesetzlichen Vorgaben die Eignung der Kindertagespflegepersonen, bietet Qualifizierungskurse für künftige Kindertagespflegepersonen an und begleitet sie fachlich in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Die Mitarbeiter*innen der Fachstelle (siehe Ansprechpartner) unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind und informieren Sie gerne über die freien Tagespflegestellen in Ihrem Umfeld. 

Wohnen Sie im Landkreis Fulda?
Dann finden Sie hier Ihre passenden Ansprechpartner: www.landkreis-fulda.de/buergerservice/familie-jugend-senioren-ehrenamt-sport/kinder/kindertagespflege.html

Unterlagen & Formulare

Für Interessierte

Flyer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Was benötige ich, um Kindertagespflegeperson zu werden? Hier finden Sie Informationen zu Qualifizierung zur Kindertagespflege.

 

Für Kindertagespflegepersonen

KTP Merkblatt Kindertagespflegeperson
Hier finden Kindertagespflegepersonen eine Übersicht über laufende Geldleistung und weitere Informationen.

KTP Antrag Förderung
Der Antrag auf Förderung bildet die Grundlage zur Betreuung in der Kindertagespflege mit Abrechnung über das Jugendamt. Bitte reichen Sie diesen zu Beginn der Betreuung ein. (Ergänzend wird oftmals der Tätigkeitsnachweis benötigt)

KTP Betreuungszeitnachweis
Der Betreuungszeitnachweis ist im Rahmen von Betreuung in Randzeiten oder Vertretung notwendig. 

KTP Änderungsantrag
Wird eine Änderung der Betreuungszeiten benötigt oder endet das Betreuungsverhältnis, informiert die Kindertagespflegeperson den Jugendhilfeträger mit diesem Formular.

Handbuch für Kindertagespflegepersonen
Das Handbuch Kindertagespflege bietet Ihnen als Nachschlagewerk die wichtigsten Regularien der Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Fulda, sowie eine Übersicht über pädagogische Standards.

 

Für Eltern

Informationen über die Elternbeiträge zur Kindertagespflege finden Sie im 'Merkblatt Eltern' und unter §17 der Satzung.
KTP Merkblatt Eltern
Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege
Alle Regelungen zur Kindertagespflege in Fulda sind in der Satzung in den §§ 14-17 aufgeführt.

KTP Infozettel Eltern
Der Infozettel enthält wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen zur Betreuung in der Kindertagespflege.

KTP Antrag Förderung
Der Antrag auf Förderung bildet die Grundlage zur Betreuung in der Kindertagespflege mit Abrechnung über das Jugendamt. Bitte reichen Sie diesen zu Beginn der Betreuung ein. (Ergänzend wird oftmals der Tätigkeitsnachweis benötigt)

Tätigkeitsnachweis
Eine Tätigkeitsbescheinigung wird dann benötigt, wenn die Betreuung, vor dem ersten und nach dem dritten Geburtstag des Kindes oder in einem Umfang von mehr als 25 Stunden pro Woche stattfindet.
Als Tätigkeit gelten Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium oder Schule. Dieser Bedarf ist durch entsprechende Bescheinigungen z.B. des Arbeitgebers, Ausbildungsträgers etc. nachzuweisen.

Antrag auf Übernahme der Kostenbeiträge
Sollten Eltern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein, den festgesetzten Kostenbeitrag zu leisten, so kann ein Antrag auf Übernahme der Kostenbeiträge beim zuständigen Jugendhilfeträger gestellt werden.