Neuer Behindertenbeirat gewählt

Die Mitglieder des neu gewählten Behindertenbeirates: Hintere Reihe von links: Robert Herrlich (stv. Vorsitzender), Martin Günzel, Irmgard Bischof-Schmitt, Volker Büchel, Werner Auth (stv. Vorsitzender) Mittlere Reihe von links: Christian Strunz, Manuela Pleterschek, Lea Widmer Vordere Reihe (sitzend) von links: Mathias Boecken, Hanns-Uwe Theele (Vorsitzender), Elvira Storch. Foto: Stadt Fulda

Delegierte stimmten im Fürstensaal des Stadtschlosses ab

Am 23. August 2017 fand zum zweiten Mal nach 2012 die Wahl des Behindertenbeirates statt. Die in der Stadt Fulda vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen waren aufgerufen, jeweils zwei Delegierte zu benennen, um die 11 Mitglieder des Behindertenbeirates zu wählen.

Insgesamt 22 Delegierte gaben ihre Stimmen bei der Wahl ab, 14 Personen standen zur Wahl. Gewählt wurden im ersten Wahlgang: Robert Herrlich, Martin Günzel, Irmgard Bischof-Schmitt, Volker Büchel, Werner Auth, Christian Strunz, Manuela Pleterschek, Lea Widmer, Mathias Boecken, Hanns-Uwe Theele und Elvira Storch.

Die konstituierende Sitzung des neuen Behindertenbeirates fand am 14. September 2017 statt. Der bisherige Vorsitzende Hanns-Uwe Theele wurde in seinem Amt bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden gewählt: Robert Herrlich und Werner Auth.

Der Behindertenbeirat berät und unterstützt den Magistrat und die Gremien der Stadt Fulda sowie die behinderten Menschen in allen wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. Dies kann zum Beispiel die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt oder die Inklusion der Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen erfassen.

Der Behindertenbeirat dient dabei einerseits den städtischen Gremien und der Verwaltung als fachkundiger Ansprechpartner, um seitens der Verwaltung die Anliegen, Bedürfnisse und Interessen behinderter Menschen besser einschätzen und berücksichtigen zu können. Er steht anderseits auch den behinderten Menschen der Stadt als Ansprechpartner zur Verfügung, um ihre Anliegen, Bedürfnisse und Interessen gegenüber den städtischen Gremien und der Verwaltung zum Ausdruck zu bringen. 

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