Briefwahl ist ab sofort möglich

Gleich zu zwei Wahlen sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda am Sonntag, 24. September, aufgerufen: Zum einen finden an diesem Tag die Bundestagswahlen statt, zum anderen wird der Landrat des Kreises Fulda per Direktwahl ermittelt. Falls es hier zu einer Stichwahl kommt, wird diese am Sonntag, 22. Oktober, stattfinden.

Bereits seit Montag, 14. August, ist es möglich, seine Stimme zu beiden Wahlen per Briefwahl abzugeben. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Briefwahl:

Wer kann per Briefwahl wählen? Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis zur Bundestags- und/oder Landratswahl eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zu stellen.

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt? Wenn Sie in Fulda wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahl beantragen:

• Per Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (die Zustellung erfolgt bis zum 3. September 2017)

• Online unter der Adresse www.wahlen-fulda.de

• per Email an wahlen(at)fulda.de

• oder persönlich im Bürgerbüro

Bei einem formlosen Antrag per Email ist darauf zu achten, dass der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigen Person können maximal 4 Wahlberechtigte vertreten werden.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt? Sie sollten den Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung müssen Sie hierzu nicht abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 22. September 2017, 18:00 Uhr beantragt werden. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.

Wann können Sie mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen? Seit dem 14. August können die Briefwahlunterlagen ausgegeben oder versendet werden. In der Regel erhalten Sie nach ca. 3-4 Tagen Ihre Wahlunterlagen.

Wie verfahre ich mit den ausgefüllten Wahlunterlagen? Sie erhalten für jede Wahl, zu der Sie wahlberechtigt sind (Bundestagswahl und/oder Landratswahl) Unterlagen zur Wahl, die in getrennten Wahlbriefumschlägen zurückgesendet werden müssen (Bundestagswahl rot, Landratswahl gelb). Die Wahlbriefe müssen, getrennt voneinander, unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 24.09.2017 bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden. Seit dem 14.08.2017 besteht auch die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro zu wählen.

Wer zahlt das Porto? Die Deutsche Post AG transportiert die Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland sind die Wahlbriefe ausreichend zu frankieren und wenn möglich per Luftpost zu versenden.

Für weitere Rückfragen erreichen Sie uns wie folgt:

Magistrat der Stadt Fulda
Bürgerbüro - Wahlen 
Schlossstrasse 1
36037 Fulda

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie unter www.wahlen-fulda.de sowie beim Bundeswahlleiter unter www.bundeswahlleiter.de