Gutachterausschuss

Aufgaben des Gutachterausschusses

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse als Einrichtungen des Landes zu bilden. Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, die verschiedenen Berufsgruppen angehören.

Der Gutachterausschuss hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Erstellung des Immobilienmarktberichts
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
  • Gutachten über Miet- und Pachtwerte
  • Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Basisdaten

Kaufpreissammlung

Zur Vorbereitung seiner Arbeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle hat, entsprechend den Weisungen des Vorsitzenden, insbesondere die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung zur Aufgabe. In ihr werden alle von den Notaren übersandten Verträge, in denen sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege eines Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, gesammelt und sachkundig ausgewertet.

Die Auswertung erfolgt unter strenger Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Kaufverträge werden mittels Personal Computer anonymisiert erfasst und mit einem entsprechenden Programm automatisiert weiterverarbeitet. Die Auswertung der Kaufpreissammlung nach bestimmten Kriterien ermöglicht eine umfassende Marktanalyse für die verschiedenen Teilbereiche des Grundstückmarktes.

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss hat gemäß den Bestimmungen des BauGB für das gesamte Stadtgebiet die Bodenrichtwerte, das sind durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden, zu ermitteln. Die Richtwerte werden jeweils am Ende eines ungeraden Kalenderjahres auf der Grundlage der Kaufpreissammlung der aktuellen Marktsituation angepasst. Sie werden für unbebaute, erschließungsbeitragsfreie Grundstücke, ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind in einer Karte auf der Grundlage des amtlichen Stadtplanes dargestellt (Bodenrichtwertübersichtskarte). Diese ist in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als Karte oder als CD erhältlich.

SchriftlicheBodenrichtwertauskünfte werden gegen eine Gebühr von 28,00 € erteilt. Die Gebühr für die Bodenrichtwertkarte beträgt 50,00 €.

Bodenrichtwertkarte im Stadtplan

Bodenrichtwerte im Internet

Immobilienmarktbericht

Der Immobilienmarktbericht dokumentiert den Umfang der Grundstücksverkäufe sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahre und trägt zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei.

Neben der Darstellung der Grundsstücksteilmärkte unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungs- und Teileigentum werden auch die für die Wertermittlung erforderlichen Basisdaten wie Liegenschaftszinssätze, Ertragsfaktoren und Marktanpassungsfaktoren ermittelt.

Der Immobilienmarktbericht kann gegen eine Gebühr von 42,00 € als Druckexemplar erworben werden. Als PDF-Download ist er kostenfrei über Geodaten online https://gds.hessen.de erhältlich.

Gutachten

Einen Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert kann jeder Eigentümer für sein Grundstück, Haus oder sein Recht an einem Grundstück bei der zuständigen Geschäftsstelle stellen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Behörden, Gerichte, Inhaber von Rechten sowie Mieter und Pächter.

Der Verkehrswert des Objektes wird von einem Team, bestehend aus drei Gutachtern nach einer eingehenden Ortsbesichtigung und anschließender häuslicher Bearbeitung ermittelt.

Gutachten können schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.

Mietwertkalkulator "Mika"

Der Mietwertkalkulator, kurz „Mika” wurde regional für den Bereich des Landkreises Fulda, der Stadt Fulda und des Vogelsbergkreises erstellt. Der Mietwertkalkulator ermittelt aus Angaben zur Lage der Wohnung oder des Hauses, der Wohnfläche, dem Baujahr sowie der Ausstattung eine Wohnraummiete (=Nettokaltmiete). Der aus Mika ermittelte Wert ist nicht den Angaben eines (qualifizierten) Mietspiegels gemäß § 558c oder § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches gleichzusetzen.

Datenbasis sind die Nettokaltmieten (Bestandsmieten), die aus der Kaufpreissammlung und weiteren Datensammlungen der Gutachterausschüsse stammen. Dabei handelt es sich um marktüblich erzielbare Mieten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Mika steht als Download kostenfrei über Geodaten online https://gds.hessen.de zur Verfügung.