Neubaugebiete und Bauplätze

Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke

Vergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke

 

Baulückenkataster der Stadt Fulda

Die Stadt Fulda ist ein attraktiver Wohnstandort. Viele Anfragen nach Baugrundstücken bestätigen das. Um integrierte, erschlossene Baugrundstücke einer sinnvollen Nutzung durch Bauwillige zuführen zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2015 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Baulückenkataster gefasst.

Was ist ein Baulückenkataster?

Ein Baulückenkataster stellt in einer Karte Grundstücke (mit Flurstücksnummer, Straßennamen und Größe) dar, die sich in einem Bebauungszusammenhang oder in einer bebauten Siedlung befinden, aber bisher nicht bebaut worden sind. Freie, unbebaute Grundstücke zwischen zwei bebauten Grundstücken bilden eine typische Baulücke. Gering genutzte Grundstücke mit beispielsweise 1.000 qm Fläche und nur einem Wohngebäude sind oft noch mit einem Wohngebäude bebaubar. Auch Grundstücke mit nur einer Gartenlaube oder Garage und ohne Wohnhaus zählen als Baulücke. Häufig liegen sie an Straßen, oder die Erschließung ist mit geringem Aufwand herstellbar. Das Baulückenkataster stellt Flurstücke dar, von deren Bebaubarkeit grundsätzlich ausgegangen wird. Verbindlich kann eine Bebaubarkeit allerdings nur mittels Bauantrag oder Bauvoranfrage geklärt werden. Das Baulückenkataster wird gemäß § 200 (3) BauGB erstellt und ist ein kostenloses Angebot der Stadt Fulda. Es ist im Internet und im Stadtplanungsamt einsehbar. Im Baulückenkataster sind ausschließlich Grundstücke von privaten Eigentümern/innen veröffentlicht.

Tipps zum Erwerb einer Baulücke

Wenn Sie Interesse an einer Baulücke haben, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Kontaktaufnahme zu Eigentümer/innen. Um die Eigentümer/in in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Nachbarn, den Ortsvorsteher oder das Amt für Bodenmanagement, KD-Service unter Telefon (0661) 5351000 oder per Mail an auskunft.dg-fda(at)hvbg.hessen.de

2. Grundstückspreise sind frei verhandelbar. Die Stadt Fulda veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Bodenrichtwerte im amtlichen Stadtplan der Stadt Fulda. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich die Bodenrichtwertkarte anzeigen zu lassen, indem Sie aus der Themenübersicht das Thema "Bodenrichtwerte (BoRiWe)" auswählen.

3. Überprüfung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Bevor der Kaufvertrag endgültig unterschrieben wird, empfehlen wir eine Bauvoranfrage zu stellen, um im Vorfeld rechtsverbindlich zu klären, ob das gewünschte Vorhaben planungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Ihre Bauvoranfrage stellen Sie im Bauaufsichtsamt der Stadt Fulda.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die auf dieser Seite angegebene Anprechpartnerin.

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