Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“

Offenlegung vom 15. Mai 2025 bis 18. Juni 2025 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB / Unterlagen im Bürgerbüro oder online einsehbar

Der Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ wird für Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom 15. Mai 2025 bis 18. Juni 2025 öffentlich ausgelegt. 

Während dieser Zeit sind die Amtliche Bekanntmachung, der Bebauungsplanentwurf mit integriertem Umweltbericht, die umweltrelevanten Stellungnahmen sowie die Gutachten auf www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar und liegen zur allgemeinen Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Fulda während der Öffnungszeiten aus.