Aufgaben und Abteilungen

Stadtplanung

Die Aufgaben der Stadtplanung finden sich überall dort, wo Veränderungen einen Umfang erreichen, die einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls erfordern. So finden sich die Aufgabenfelder der Stadtplanung sowohl im Schutz bestehender Situationen (Stadtsanierung, Stadterneuerung, Denkmalpflege) als auch in der Neuordnung bestehender Baugebiete und der Planung von Neubaugebieten.

Die Ziele des Städtebaus umfassen:

  • Die Planung, Lenkung und Gestaltung der räumlichen und baulichen Entwicklung der Stadt unter Berücksichtigung der historischen, architektonischen, ökonomischen und sozialen Faktoren
  • Die Planung und Gestaltung städtischer Baustrukturen, Freiräume und Erholungsräume
  • Die Planung und Gestaltung der Versorgung und Erschließung
  • Das Ausarbeiten von Konzepten der kontinuierlichen Stadterneuerung und Stadterhaltung
  • Die Bauleitplanung, die eine Bebauung und Nutzung der Grundstücke rechtlich verbindlich regelt.

Stadtentwicklung

In den Aufgabenbereich der Stadtentwicklung fallen die Planungen für die großräumige und langfristige Entwicklung der Stadt Fulda. Dabei arbeiten die Abteilungen im Stadtplanungsamt fachgebietsübergreifend und stadtgebietsübergreifend zusammen. 

Verkehrsplanung

In der Abteilung werden alle planerischen Arbeiten erledigt, die mit verkehrlichen Aufgaben zusammenhängen. Dazu gehört die Aus- und Umbauplanung für Straßen, Konzepte und Detailplanungen für den öffentlichen Nahverkehr, Rad- und Fußwegenetze sowie besondere verkehrliche Fragestellungen wie Markierung und Beschilderung oder die Steuerung von Ampelanlagen. Zur planerischen Vorbereitung von Projekten werden Verkehrszählungen, Verkehrsbefragungen, Geschwindigkeitsmessungen sowie schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Zu den Aufgabenbereichen gehört auch die organisatorische und finanzielle Verantwortung für den ÖPNV.

Wesentliche Schwerpunkte sind also:

  • Aus- und Umbaupläne für Straßen und Plätze, Radwege, ÖPNV-Anlagen
  • Vorentwürfe und Variantenuntersuchungen für Straßenbaumaßnahmen
  • Verkehrsuntersuchungen und -konzepte, Parkraumkonzepte
  • Öffentlicher Nahverkehr

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung hat die Aufgabe, eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern und die Ziele von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge in städtische Vorhaben zu integrieren. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf den Landschaftsraum, sondern ebenso auf die Fuldaer Siedlungsgebiete mit der Kernstadt und den ländlich geprägten Stadtteilen. Für bestimmte Bauvorhaben, mit denen Eingriffe in den Naturhaushalt verbunden sind, werden in der Abteilung ökologische Gutachten erstellt. Schwerpunkte sind hierbei:

  • Umweltprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen zu Bauleitplänen
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne zu Vorhaben der Verkehrsplanung
  • Förderanträge und Genehmigungsplanungen im Rahmen des naturnahen Wasserbaus
  • Ausführungsplanung zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
  • Führen des städtischen Ökokontos
  • Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für Landwirtschaft