Aufgaben und Behörden

Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Fulda ist zuständig für den Vollzug der Hessischen Bauordnung (HBO) und der auf dieser Grundlage entstandenen kommunalen Satzungen (Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzung).

Das Bauaufsichtsamt ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige für das Stadtgebiet Fulda und die dazugehörigen Stadtteile.

Wohnungsbauförderung

Die Wohnungsbauförderstelle der Stadt Fulda ist zuständig für die verschiedenen Förderprogramme des Landes Hessen und der Stadt Fulda im Bereich des Wohnungsbaus. Diese gliedern sich in Förderprogramme für den Neubau und den Erwerb selbstgenutzter Immobilien, dem sozialen Mietwohnungsbau und die Modernisierung sowie die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum. 

Untere Denkmalschutzbehörde

Die Bewahrung der Kulturdenkmäler als Quelle und Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung ist gesetzlicher Auftrag der Unteren Denkmalschutzbehörde. Dabei sind die berechtigten Interessen der Eigentümer insbesondere an einer sinnvollen und nachhaltigen Nutzung der historischen Gebäude und Anlagen zu berücksichtigen. Die Denkmalschutzbehörde berät und unterstützt fachlich und finanziell bei notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der Richtlinien für Zuschüsse und Steuererleichterungen.

Untere Naturschutzbehörde

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts sind die Unteren Naturschutzbehörden. Diese sind damit auch die privilegierten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.

Zu den Aufgabenbereichen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Fulda zählen unter anderem:

  • die Prüfung von Plan- und Bauanträgen aus naturschutzrechtlicher Sicht
  • Beratung bezüglich der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
  • Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten und Naturdenkmälern
  • Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung
  • Durchführung von Artenschutzhilfsmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenar-ten
  • Bearbeitung von Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Verboten
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Naturschutzdatenhaltung
  • Führung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Naturschutzrecht
  • Vertragsnaturschutz, Investitions-und Förderprogramme
  • Erteilung von Eingriffsgenehmigungen bei Vorhaben, die nicht von einer Behörde durchgeführt werden und für die es keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf.

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