Aufgaben und Abteilungen

  • Allgemeine Aufgaben des Jugendhilfeausschusses einschließlich Sitzungsdienst (§ 71 SGB VIII)
  • Sozialplanung, Gestaltung der sozialen Infrastruktur für alle Lebensbereiche
  • Förderung der freien Wohlfahrtspflege
  • Förderung von sozialen Netzwerken, Stadtteilarbeitskreisen
  • Gestaltung der sozialen Integration und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung, Integrationspreis
  • Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
  • Frühe Hilfen (§ 3 KKG)
  • Bedarfsplanung Spielplätze
  • Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung ohne Kita-Bedarfsplanung (§ 79 ff SGB VIII)
  • Planung, Verwaltung und Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Anregung und Förderung der Einrichtung und des Betriebs von Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe
  • Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (§ 45 – 48a SGB VIII),
  • Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung §§ 78a ff. SGB VIII)

Zentrale Aufgaben

Aufgaben

  • Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche (§ 55 -58 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen (§ 52a SGB VIII)
  • Führen des Sorgeregisters (§ 58a SGB VIII)
  • Beurkundungen und Vollstreckung aus verpflichtenden Urkunden (§§ 59, 60 SGB VIII)
  • Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII)
  • Leistungen zum Unterhalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen (§ 39, § 41 SGB VIII)
  • Krankenhilfe (§ 40 SGB VIII)
  • Heranziehen der Verpflichteten zu einer Kostenbeteiligung und Überleitung von Ansprüchen (§ 90 – 97c SGB VIII)
  • Kostenerstattung (§§ 89. 89 a-h SGB VIII)
  • Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (§42b SGB VIII)
  • Finanzielle Umsetzung der Förderung von freier Wohlfahrtspflege, Kindertageseinrichtungen und sozialer Infrastruktur
  • Kita-Bedarfsplanung (§ 80 SGB VIII)
  • Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 ff SGB VIII)
  • Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe (nach SGB IX)
  • Seniorenbüro (nach § 71 SGB XII)

Fachstelle Vielfalt und Teilhabe

Die Ziele der Fachstelle Vielfalt und Teilhabe sind, das Zusammenleben in der Stadt Fulda positiv zu gestalten, Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Fachstelle hat drei Schwerpunkte:

 

Schwerpunkt Integration von Zugewanderten

  • Fördern der Vernetzung (zum Beispiel jährliches Forum Integration von Stadt und Landkreis Fulda)
  • Bündeln und Veröffentlichen von Angeboten und Orientierungshilfen
  • Individuelle Unterstützung für Haupt- und Ehrenamtliche – insbesondere Migrantenselbstorganisationen
  • Vermittlung von Ratsuchenden in bestehende Angebote
  • Umsetzen von finanziellen Förderungen und Ehrungen
  • Planung der Interkulturellen Woche
  • Koordination des Ausländerbeirates
  • Begleiten der Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung

Schwerpunkt Inklusion von Menschen mit Behinderung

  • Büro des Beirates der Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit für das Thema Inklusion
  • Vermittlung von Ratsuchenden in bestehende Angebote
  • Fördern der Vernetzung
  • Bündeln und Veröffentlichen von Angeboten und Orientierungshilfen
  • Verwaltungsinterne Sensibilisierung und Qualifizierung für Barrierefreiheit
  • Begleiten und Umsetzen von Praxisprojekten
  • Prozessbegleitung der Gestaltung barrierefreie Webseite der Stadt Fulda

Demokratieförderung

  • Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie
  • Beratung zum Thema „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“
  • Finanzielle Förderung für lokale Projekte aus dem Aktions- und Initiativfond
  • Fördern der Vernetzung (unter anderem jährliche Demokratiekonferenz)
  • ​​​​​​​Netzwerk für Demokratie und gegen Extremismus
  • Fördern von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
  • Beratung von Zivilgesellschaft, Projektträgern und Programmpartnern
  • Vernetzung und Austausch
  • Verwaltung des Aktions- und Initiativfonds
  • Koordination des Begleitausschusses
  • Unterstützung des Jugendforums
  • Präventions- und Aufklärungsarbeit
  • Anlaufstelle für Erst- und Verweisberatung

Newsletter

Fachstelle Übergang Schule-Beruf

Die Fachstelle Übergang Schule-Beruf der Stadt Fulda bietet Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf in Kooperation mit Haupt-, Real- und Förderschulen Unterstützung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Vernetzung der verschiedenen Jugendberufshilfeträger mit Schulen und allen anderen Institutionen, die hier eine sinnvolle Unterstützung geben können.

Beispielhafte Aufgabengebiete

  • Geschäftsführung der AG Jugendberufshilfe
  • Vernetzung der regionalen Akteure der Jugendberufshilfe
  • Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe in der Region
  • Fortbildung für Fachkräfte organisieren
  • Steuerung des operativen Teils

Seit 2008 ist die Fachstelle Übergang Schule-Beruf Regionale Koordination der Stadt Fulda für OloV.

Kinder- und Jugendförderung

Aufgaben

  • Jugendarbeit und Jugendbildung incl. allgemeine Kinder- und Jugenderholung (§ 11 SGB VIII)
  • Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII)
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII)
  • Jugendsozialarbeit, Jugendförderung an Schulen (§ 13 SGB VIII)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
  • Familienfreizeit und -erholung (§ 16 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII)
  • Pädagogische Mittagsbetreuung an Grundschulen nach dem HSchG
  • Spielberatung

Kindertagesbetreuung

Aufgaben

  • Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (§ 22, 22a, 24-26 SGB VIII)
  • Förderung von Kindern in Kindertagespflege (§ 22, 23-26 SGB VIII)
    • Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII)

Soziale Dienste

Aufgaben

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a, 8b SGB VIII)
  • Beratung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 SGB VIII)
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII)
  • Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige (§§ 27 ff, § 41 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege, Beratung von Vollzeitpflegepersonen (§§ 44, 37 Abs. 2 SGB VIII)
  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42, 42a, c-f SGB VIII)
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten (§§ 50 f SGB VIII)
  • Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51 SGB VIII)
  • Adoptionsvermittlung (§ 2 AdVermG)
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern (§ 53 SGB VIII)