Aufgaben
Die Stabsstelle Gremien ist verantwortlich in allen Grundsatzfragen wie Bildung und Arbeitsweise der gewählten Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) sowie der Ortsbeiräte. Ihr obliegt die Geschäftsführung und die Abwicklung des Sitzungsdienstes dieser Organe einschließlich der Hilfsorgane und einer Reihe sonstiger Gremien. Sie ist Verbindungsstelle zwischen der hauptamtlichen Verwaltung und den ehrenamtlich strukturierten städtischen Gremien und berät die Verwaltungsleitung einerseits, wie auch die Vorsitzenden der genannten Organe andererseits in allen Fragen des Kommunalverfassungsrechts.