Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte Ausschüsse per Wahl oder im Benennungsverfahren (nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) bilden. Ein Finanzausschuss ist zwingend zu bilden.
Mit dem Beschluss über die Bildung wird gleichzeitig der jeweilige Zuständigkeitsbereich und die Mitgliederzahl festgelegt.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor bzw. beschließen endgültig über bestimmte Angelegenheiten, wenn sie hierfür von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt worden sind. Für eine Angelegenheit können auch mehrere Ausschüsse zuständig sein.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich, für Besucher ist die Teilnahme allerdings auf das Zuhören beschränkt. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat für die derzeitige Wahlperiode im Benennungsverfahren folgende Ausschüsse gebildet:

Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, können an den Sitzungen teilnehmen und mitberaten. Diese Regelung gilt ebenfalls für ein Mitglied des Ausländerbeirates, sofern es um Angelegenheiten geht, die die Interessen ausländischer Einwohner*innen betreffen, sowie für ein Mitglied des Beirats der Menschen mit Behinderungen, falls es sich um Angelegenheiten handelt, die insbesondere Menschen mit Behinderungen betreffen.

Rechtsgrundlage

§ 62 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. §§ 10 ff. der <link file:5529 download>Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda