Ortsgerichte

Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes, für Fulda folglich dem Amtsgericht Fulda. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen.

Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Kopien
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen (z.B. bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen)

Die Stadt Fulda ist insgesamt in 6 Ortsgerichtsbezirke eingeteilt:

Ortsgericht Fulda I
(zuständig für das Kernstadtgebiet und die Stadtteile Bronnzell, Edelzell und Kohlhaus)

Ortsgerichtsvorsteher: Andreas Okos
Anschrift: Stadtschloss, Schlossstraße 1
  36037 Fulda
  Bürgerbüro

Telefon:

Terminvergabe:

 0661 / 102 - 1881

 0661 / 102 - 1111 (telefonischer Bürger-
                              service des Bürgerbüros)

Sprechzeiten:

 Montag, Dienstag und Donnerstag
 jeweils von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
 (nur mit Terminvergabe)

 

Hier gehts zur Terminvereinbarung!

 

Ortsgericht Fulda II
(zuständig für die Stadtteile Besges, Haimbach, Malkes, Mittelrode, Niederrode, Oberrode, Rodges und Sickels)

Ortsgerichtsvorsteher: Markus Günther
Anschrift: Sandweg 8
  36041 Fulda-Oberrode
Telefon: 0661 / 95 25 53 58
Sprechzeiten: Mittwoch jeweils von
 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
 nur nach Terminvereinbarung

 

Ortsgericht Fulda III
(zuständig für die Stadtteile Harmerz, Istergiesel, Johannesberg, Zell und Zirkenbach) 

Ortsgerichtsvorsteher:          Gerwin Stein                                  
Anschrift: Am Holderstrauch 38
  36041 Fulda-Johannesberg
Telefon: 0661 / 4 69 48
Sprechzeiten:

 Mittwoch jeweils von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Vereinszentrum von Johannesberg
 (Büro des Ortsvorstehers) oder nach Vereinbarung. Während der Sprechzeiten erreichbar unter Tel.Nr. 102-4069                    

 

Ortsgericht Fulda IV
(zuständig für die Stadtteile Gläserzell, Kämmerzell und Lüdermünd)

Ortsgerichtsvorsteher:      Stefan Hohmann                                  
Anschrift: Maidornstraße 6
  36041 Fulda-Kämmerzell
Telefon: 0661 / 5 11 12
Sprechzeiten: nach Vereinbarung                         

 

Ortsgericht Fulda V
(zuständig für die Stadtteile Bernhards, Dietershan, Lehnerz und Niesig)

Ortsgerichtsvorsteher:    Franz Großer                                    
Anschrift: Reichenberger Straße 27
  36039 Fulda-Niesig
Telefon: 0661 / 5 19 44
Sprechzeiten: nach Vereinbarung                          

 

Ortsgericht Fulda VI
(zuständig für die Stadtteile Maberzell und Trätzhof)

Ortsgerichtsvorsteher: Stefan Frauenholz
Anschrift: Egerstraße 12
  36041 Fulda-Maberzell
Telefon: 0171/6 54 77 35
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Schiedsämter

In den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten ist es grundsätzlich erforderlich, vor der Einschaltung eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle durchzuführen.

1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen:

  • der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt,
  • Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2014 (GVBl. S. 218), geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt.

2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist bei dem Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von mindestens 20,00 € und höchstens 50,00 € erhoben. Zusätzlich sind noch die Kosten für entstandene Auslagen (z.B. Dokumentenpauschale) zu entrichten.

Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden telefonisch vergeben.

In Fulda gibt es insgesamt 3 Schiedsamtsbezirke:

Schiedsamtsbezirk Fulda I
(umfasst die Kernstadt Fulda)

Schiedsmann:
Hans-Jürgen Weide
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel.: 0661 / 102-1587

Stellvertretender Schiedsmann:
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel.: 0661 / 102-1588

 

Schiedsamtsbezirk Fulda II
(umfasst die Stadtteile Malkes, Besges, Rodges, Oberrode, Mittelrode, Niederrode, Sickels, Istergiesel, Zell, Zirkenbach, Harmerz, Johannesberg, Kohlhaus, Bronnzell und Edelzell)

Schiedsmann:             
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel: 0661 / 102-1588

Stellvertretender Schiedsmann:
Guido Lomb
Lilienstraße 9
36041 Fulda - Kämmerzell
Tel: 0661 / 9 62 83 47

 

Schiedsamtsbezirk Fulda III
(umfasst die Stadtteile Haimbach, Maberzell, Gläserzell, Kämmerzell, Lüdermünd, Niesig, Lehnerz, Dietershan und Bernhards)

Schiedsmann:             
Guido Lomb
Lilienstraße 9
36041 Fulda - Kämmerzell
Tel: 0661 / 9 62 83 47

Stellvertretender Schiedsmann:
Richard Thonius
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Tel: 0661 / 102-1588