BEHÖRDLICHER DATENSCHUTZ

Die Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/679) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.

Zu diesen Aufgaben zählt insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz.

Datenschutz in Verwaltungsverfahren

Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz sind die jeweiligen Fachämter und Fachstellen der Stadt Fulda, die das Verwaltungsverfahren durchführen. Die Fachämter und –stellen verarbeiten in verschiedensten Verwaltungsverfahren personenbezogene Daten nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Nähere Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung, die erhobenen Daten, den Zweck der Datenerhebung und die Dauer der Speicherung erhalten die betroffenen Beteiligten eines Verfahrens unmittelbar von dem jeweiligen Fachamt bzw. der jeweiligen Fachstelle.

Einen allgemeinen Überblick über Ihre Datenschutzrechte im Verwaltungsverfahren erhalten Sie hier:

Informationsblatt Datenschutzrechte allgemein


 

Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze in der Stadt Fulda

Die Stadt Fulda überwacht mittels Videoanlagen folgende Örtlichkeiten im Stadtgebiet:

  • Universitätsplatz einschl. unterer Bahnhofstraße,
  • Bahnhofsvorplatz einschl. oberer Bahnhofstraße,
  • Busbahnhof Heertorplatz,
  • Borgiasplatz mit umgrenzendem Bereich.

Die Überwachungsbereiche sind vor Ort beschildert. Rechtsgrundlage für die Maßnahmen ist § 14 Abs. 3 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Informationen über die Verarbeitung der Daten (Art. 13 und 14 EU-DSGVO) und Ihre Datenschutzrechte finden Sie hier:

Informationsblatt Videoschutzanlagen

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Anmeldung Veranstaltung

Sie erhalten diese Informationen nach Art. 13 DS-GVO, da Sie der allgemeinen Ordnungsbehörde der Stadt Fulda im Rahmen der Anmeldung einer Veranstaltung personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt haben.

1. Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Magistrat der Stadt Fulda, Rechts- und Ordnungsamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda (E-Mail: ordnungsamt@fulda.de).
 

2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen
Die verantwortliche Stelle verarbeitet Ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a), c) und e) DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der von Ihnen erteilten Einwilligung für folgende Zwecke:

  • Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Fulda
  • Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO
  • Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gem. § 24 Abs.  1 der 1. SprengV
  • Erteilung einer Genehmigung für das Verwenden von bühnenpyrotechnischen Gegenständen für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern gem. § 23 Abs. 6 der 1. SprengV
  • Erteilung einer Genehmigung gemäß § 12 Hessisches Glücksspielgesetz i. V. m. §§ 12ff sowie § 18 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland

3. Personenbezogene Daten

Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:

  • Kontaktdaten des Veranstalters (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Faxnummer, Angaben zur Organisation)
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Personen (Name, Vorname, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
  • Angaben zur Veranstaltung (Bezeichnung, Zeit, Ort, Besucherzahlen, Art und Form)
  • ggf. Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide und des Befähigungsscheines nach § 7 oder § 27 1. SprengV
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Personen zur Anzeige über den vorrübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gem. § 6 HGastG
  • Kontaktdaten des Anzeigenden eines fliegenden Baus gem. § 78 HBO (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Faxnummer)

4. Dauer der Speicherung und Löschung der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden in Papierform und elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach den etwaigen Vorschriften gelöscht bzw. vernichtet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt maximal 10 Jahre.

5. Datenübermittlung

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Anmeldeverfahrens an die Polizei weitergegeben.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten an beteiligte verwaltungsinterne sowie verwaltungsexterne Stellen weiterleiten. In Betracht kommt dabei insbesondere das Amt für Straßenverkehr und Parken, Bauaufsichtsamt, Amt für Grünflächen und Stadtservice, Tiefbauamt, Untere Naturschutzbehörde, Amt für Stadtmarketing, Kulturamt, Stadtkasse oder das Brandschutzamt der Stadt Fulda sowie das zuständige Regierungspräsidium.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 DS-GVO oder an Drittländer oder internationale Organisationen im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgt nicht.

6. Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO).

Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Verantwortliche bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

www.datenschutz.hessen.de

7. Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Fulda erreichen Sie unter der folgenden Adresse:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Darüber hinaus erreichen Sie die behördlichen Datenschutzbeauftragten telefonisch unter der Rufnummer 0661 / 102-1300 und per E-Mail unter: datenschutz(at)fulda.de

Anmeldung Versammlung/Demonstration

Sie erhalten diese Informationen nach Art. 13 DS-GVO, da Sie der allgemeinen Ordnungsbehörde der Stadt Fulda im Rahmen der Anmeldung einer Versammlung / Demonstration personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt haben.

1. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Rechts- und Ordnungsamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda (E-Mail: ordnungsamt(at)fulda.de).

2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen

Die verantwortliche Stelle verarbeitet Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG). Dies dient zur Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit des Veranstalters und des Versammlungsleiters, sowie der Prüfung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Durchführung der angezeigten Versammlung entgegenstehen. Des Weiteren sind die Daten erforderlich um ggf. notwendige Entscheidungen, wie z. B. Auflagen, ein Verbot oder eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz treffen zu können.

3. Personenbezogene Daten

Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:

  • Kontaktdaten des Anmelders (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
  • Kontaktdaten des Versammlungsleiters (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
  • Angaben zur Versammlung (Zeit, Ort, Streckenführung, Thema, Teilnehmerzahl, Art und Form)

4. Dauer der Speicherung und Löschung der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden in Papierform und elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach den etwaigen Vorschriften gelöscht bzw. vernichtet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt maximal 10 Jahre.

5. Datenübermittlung

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verfahrens nach dem Versammlungsgesetz an die Polizei weitergegeben.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten intern an weitere Ämter weiterleiten. In Betracht kommt dabei insbesondere das Amt für Straßenverkehr und Parken der Stadt Fulda.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 DS-GVO oder an Drittländer oder internationale Organisationen im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgt nicht.

6. Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO).

Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Verantwortliche bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

www.datenschutz.hessen.de

7. Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Fulda erreichen Sie unter der folgenden Adresse:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Darüber hinaus erreichen Sie die behördlichen Datenschutzbeauftragten telefonisch unter der Rufnummer 0661 / 102-1300 und per E-Mail unter: datenschutz(at)fulda.de

Verkehrsordungswidrigkeiten

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. § 51 des Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Verantwortliche(r) für Datenverarbeitung


Datenschutzbeautragte(r) beim Oberbürgermeister der Stadt Fulda
Schlossstraße 1, 36037 Fulda
E-Mail: datenschutz(at)fulda.de

Gemäß § 55 HDSIG haben Sie das Recht auf Beschwerde und das Recht sich unmittelbar schriftlich oder mündlich an die/den Beauftragte(n) für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Hessen zu wenden:

Den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) erreichen Sie wie folgt:

Postanschrift:
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

www.datenschutz.hessen.de

Die Daten werden verarbeitet, um Ordnungswidrigkeiten (siehe Tatangaben) zu ahnden und zu verfolgen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Soweit dies zur Bearbeitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten gegenüber folgenden Stellen offengelegt: Zentrales Fahrerlaubnisregister, zuständige Zulassungs- oder Vollstreckungsstelle, zuständige Einwohnermelde-, Fahrerlaubnis-, Ordnungs-, Polizei- und Justizbehörde, Betroffene und Organe der Rechtspflege. Bei Unfällen werden auf Aufforderung die Aktenbestandteile betroffenen Versicherungen offengelegt.

Ihre personenbezogenen Daten werden mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Aufbewahrungsfristen für die Daten sind in dem Erlass zur Aktenaufbewahrung von Akten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten vom 06.11.2017 (StAnz 48/2017 S. 1134) festgelegt.

Sie haben das Recht auf Auskunft über zur Ihrer Person gespeicherten Daten und auf die Berichtigung Ihrer unrichtigen Daten. Das Recht auf die Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung der Daten besteht, wenn die Speicherung der Daten unzulässig oder für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist.

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