Kein Linksabbiegen mehr möglich

Das Foto zeigt eine Übersicht, wie Autofahrer künftig von der Petersberger Straße in die Baugulfstraße gelangen
Die neue Fahrstrecke zur Baugulfstraße. Grafik: Stadt Fulda

Änderung der Verkehrsführung in der Baugulfstraße / Unfallpunkt soll entschärft werden

FULDA, 11. JANUAR 2023: Aufgrund zahlreicher Unfälle hat die Polizei den Einmündungsbereich der Baugulfstraße/Petersberger Straße (B458) in Fulda schon seit geraumer Zeit als Unfallpunkt eingestuft. Jetzt wird an dieser Stelle die Verkehrsführung geändert, um den Unfallpunkt zu entschärfen. Ein Linksabbiegen von der Petersberger Straße in die Baugulfstraße wird dann nicht mehr möglich sein. Gleichzeitig prüft Hessen mobil, ob an dieser Stelle eine Ampelregelung eingerichtet werden kann.

In der Vergangenheit hatte es an der Einmündung Petersberger Straße/ Baugulfstraße immer wieder Unfälle gegeben, insbesondere zwischen linksabbiegenden Fahrzeugen und Radfahrerinnen oder Radfahrern, die geradeaus in Richtung Innenstadt unterwegs waren. Es ist Aufgabe der örtlichen Unfallkommission (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) solche Unfallpunkte durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Zunächst wurde versucht, über eine zusätzliche Beschilderung die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die mögliche Gefahr einer Kollision hinzuweisen und dadurch deren Fahrweise entsprechend zu beeinflussen. Bedauerlicherweise hat dies zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Es gab auch im Jahr 2022 wieder mehrere Unfälle mit dem entgegenkommenden Radverkehr.

Aktuell wird nun durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil geprüft, ob eine Lichtzeichenanlage an der Einmündung möglich ist. Diese Prüfung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrende kann jedoch die aktuelle Situation nicht weiter toleriert werden. Fuldas Bürgermeister Dag Wehner hat daher als zuständiger Verkehrsdezernent in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei angeordnet, dass das Linksabbiegen von der Petersberger Straße (B 458) in die Baugulfstraße bis auf Weiteres untersagt wird. Daraus folgend muss auch die Einbahnstraßenrichtung in der Baugulfstraße zwischen der Petersberger Straße (B 458) und der Straße Am Rinnweg gedreht werden.

Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Innenstadt kommen und in das Viertel einfahren wollen, müssen daher zukünftig einen kleinen Umweg in Kauf nehmen und statt des Linksabbiegens mehrfach rechts abbiegen und dabei folgenden Fahrweg nehmen (vgl. Abbildung):

Von der Petersberger Straße nach rechts in die Straße „Am Seeseberg“, dann nach rechts in die Straße „Am Jagdstein“, dann an der Kreuzung wieder nach rechts in die Straße „Am Kleegarten“, danach geradeaus über die große Kreuzung mit der B458 in den Zieherser Weg und schließlich wieder nach rechts über die Straße „Am Rinnweg“ in die Baugulfstraße, die künftig in dem oberen Teilbereich durch die gedrehte Einbahnstraßenregelung aus Richtung Rinnweg angefahren werden kann. Im unteren Abschnitt der Baugulfstraße Richtung Wasserturm bleibt die bisherigen Einbahnstraßenregelung gültig.

Die Maßnahme wird voraussichtlich am Dienstag, 17. Januar 2023, nach dem morgendlichen Berufsverkehr umgesetzt werden.