Fulda klagt gegen Zensus-Feststellung

Stadt akzeptiert deutliche statistische Reduzierung ihrer Einwohnerzahl nicht

FULDA, 30. JUNI 2025: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am Montagabend (30. Juni) einstimmig beschlossen, gerichtlich gegen die Feststellung ihrer Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2022 vorzugehen. Die Stadt Fulda wehrt sich damit juristisch gegen die Hochrechnung des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL), wonach die Stadt angeblich mehrere Tausend Einwohnerinnen und Einwohner weniger hat, als es das behördliche Melderegister der Stadt ausweist.

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder hatten im Jahr 2022 eine Zählung (Zensus) der Bevölkerung sowie der Gebäude und Wohnungen durchgeführt. Die Zählung der Bevölkerung erfolgte im Wesentlichen registergestützt und wurde durch einzelne Haushaltsbefragungen ergänzt. Die Ergebnisse dieser Zählung wurden im Sommer 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die Stadt Fulda stellte das HSL die Einwohnerzahl zum 15.05.2022 mit 64.705 Einwohnern fest. Diese Zahl unterscheidet sich ganz erheblich von der laut behördlichem Melderegister zu diesem Stichtag in Fulda gemeldeten 69.325 Einwohner.

Bereits kurz nach der Veröffentlichung der Zensus-Daten im Sommer 2024 hatte die Stadt beim HSL gegen die statistische Einwohnerermittlung Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde inzwischen vom Statistischen Landesamt nach monatelanger Verzögerung zurückgewiesen. Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs wird die Stadt Fulda jetzt den Klageweg beschreiten.

Ein amtlich festgestellter Rückgang der Einwohnerzahl hätte massive Auswirkungen: Insbesondere die finanziellen Folgen des Zensus-Ergebnisses für die Stadt Fulda wären immens, denn die Finanzzuweisungen des Landes knüpfen zum Teil an die Zensuszahlen an. Die statistische Verringerung der Einwohnerzahl würde für die Stadt daher einen jährlichen Verlust von Finanzzuweisungen in Höhe von mehreren Millionen Euro bedeuten. Bezogen auf das Jahr 2025 wären der Stadt Fulda rund 8,2 Millionen Euro weniger vom Land zugewiesen worden, was unter - Berücksichtigung einer zugleich sinkenden Kreisumlage - eine Nettoverschlechterung der Stadt Fulda von immerhin noch rund 6,5 Millionen Euro bedeutet.

Die Stadt kann als Folge des Zensus aber nicht einfach mehr als 4.600 Einwohner als nicht-existent behandeln. Planungsrundlage für die Stadt Fulda ist stets die Einwohnerzahl des Melderegisters, denn diese Einwohnerzahl wird anhand individualisierbarer Personen ermittelt. OB Dr. Heiko Wingenfeld betont: „Trotz mehrfacher Nachfragen hat das HSL nicht schlüssig erläutern können, wie es in seiner auf Stichproben basierenden Hochrechnung zu dem angeblichen Bevölkerungsverlust von 4620 Menschen in Fulda gekommen ist. Dabei sprechen nicht nur die Zahlen unseres sorgfältig gepflegten städtischen Melderegisters, sondern auch alle Verbrauchsparameter des örtlichen Energie- und Wasserversorgers, des Abwasserverbands, die Lage auf dem Wohnungsmarkt und nicht zuletzt auch der seit Jahren steigende Bedarf bei Kitas und Grundschulen für eine wachsende Bevölkerungszahl in Fulda – und nicht für einen derart massiven Rückgang.“

Es gebe also überhaupt keine Hinweise darauf, dass das städtische Melderegister in einer solchen Größenordnung unrichtig wäre, so Wingenfeld: „Die Vorgehensweise des Zensus ist hingegen eine statistische Rechenübung des Bundes und der Länder, die mit der Realität in den Kommunen vor Ort offenbar wenig zu tun hat.“ Hätten die Zensuszahlen Bestand, wäre dies ein schwerer Eingriff in die finanzielle Handlungsfähigkeit der betroffenen Städte, betont OB Wingenfeld: „In Zeiten schwieriger Haushaltslagen sollten Bund und Länder die Finanzkraft der Städte und Gemeinden stärken und nicht auf Statistiken abstellen, die die Finanzkraft weiter schwächen.“