Frist zur Rücksendung bis 25. August verlängert

Wichtige Fragen und Antworten rund um die Mietspiegel-Befragung / Mitwirkung ist Pflicht

FULDA, 23. JULI 2025: Viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Fulda haben in den vergangenen Wochen Post vom Bürgerbüro zur Mitwirkung bei der Fortschreibung des sogenannten qualifizierten Mietspiegels erhalten. Mehr als 1000 angeschriebene haben den Fragebogen bereits zurückgesendet beziehungsweise online beantwortet. Von zahlreichen Angeschriebenen steht allerdings die Antwort noch aus. Die Stadt Fulda ruft deshalb alle, die entsprechende Post vom Bürgerbüro erhalten hatten, zur Rücksendung bis zum 25. August auf. Die entsprechende Frist ist verlängert worden. Das Bürgerbüro versendet in diesen Tagen Erinnerungsschreiben.

Die Beantwortung der Fragen kann online oder mit dem zugesandten Papier-Fragebogen erfolgen. Die Beantwortung ist für die per Stichprobe aus dem Melderegister zufällig gezogenen Bürgerinnen und Bürger laut Mietspiegelreformgesetz (MsRG) verpflichtend und kann bei fehlender Mitwirkung die Einleitung eines Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Alle Befragten leisten einen wichtigen Beitrag zu einer realistischen Datengrundlage der Mieten in Fulda. Deshalb appelliert das Bürgerbüro: „Sollten Sie den Fragebogen noch nicht beantwortet haben, holen Sie das bitte noch bis zum 25. August nach – Ihre Angaben tragen wesentlich dazu bei, dass der Mietspiegel für Fulda weiterhin verlässlich, transparent und aussagekräftig bleibt!“

Hier noch einmal die häufigsten Fragen/Antworten zur aktuellen Befragung der Stadt Fulda im Überblick:

Wenn ich einen Brief erhalten habe, bin ich dann zur Beantwortung des Fragebogens verpflichtet? Ja, eine Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens ergibt sich aus §2 Mietspiegelreformgesetz (MsRG).

Wohin sende ich den ausgefüllten Fragebogen? Bei Ihren Unterlagen lag ein Freiumschlag mit der Aufschrift „Entgelt zahlt Empfänger“ bei, der an das EMA-Institut in Regensburg adressiert ist, bitte nutzen Sie diesen Umschlag und werfen ihn in den nächsten Briefkasten ein. Alternativ können Sie den Fragebogen problemlos online beantworten. Folgen Sie einfach dem QR-Code im Anschreiben.

Muss ich den Fragebogen unterschreiben oder Unterlagen dazulegen? Nein, der Fragebogen muss nur angekreuzt bzw. ausgefüllt werden, eine Unterschrift ist nicht vorgesehen, weitere Unterlagen müssen nicht beigefügt werden!

Ich bin als Mieter angeschrieben worden, bin aber Eigentümerin/ Eigentümer der Wohnung, muss ich den Fragebogen trotzdem beantworten? Ja, bitte beantworten Sie auf der ersten Seite die Filterfrage A1 mit „Ja“, dann ist die Befragung bereits für Sie erledigt.

Auf dem Fragebogen bin ich als Vermieterin oder Vermieter genannt, Mieter ist aber meine Partnerin/mein Partner/ein Elternteil/Geschwister genannt; die Person wohnt aber kostenfrei bei mir. Bitte füllen Sie den Fragebogen trotzdem aus und beantworten Sie die Frage A3 mit „Ja“, dann ist die Befragung an dieser Stelle für Sie bereits beendet.

 

Haben Sie noch weitere Fragen zum Fragebogen? Unter der Telefonnummer (0941) 4636-252 erreichen Sie die Telefonhotline des EMA-Instituts in Regensburg, die Sie beim Ausfüllen unterstützen. Das Bürgerbüro steht ebenfalls unter 0661/102-1197 oder unter mietspiegel(at)fulda.de für Fragen rund um den Mietspiegel gerne zur Verfügung.