Gebührenerhebung Niederschlagswasser

Ab Januar 2021 durch den Abwasserverband Fulda / Grundstückseigentümer erhalten Informationsschreiben

Der Abwasserverband Fulda (AVF) weist auf eine anstehende Änderung bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühren im Bereich der Stadt Fulda hin. Die Änderung gilt ab 1. Januar 2021. Für die Gebührenzahler der AVF-Mitgliedsgemeinden Künzell und Petersberg hingegen wird es keine Änderungen geben. Bislang wurde die Niederschlagswassergebühr für die versiegelten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen eines Grundstücks zusammen mit weiteren Grundstücksabgaben in Fulda durch den Magistrat der Stadt Fulda im Auftrag des Abwasserverbandes Fulda erhoben. Diese Aufgabe wird im Zuge von Optimierungsmaßnahmen ab dem 1. Januar 2021 vom Abwasserverband Fulda direkt wahrgenommen. Für die organisatorische Aufgabenerledigung wurde die RhönEnergie Fulda GmbH gewonnen, die das Inkassowesen dieser Dienstleistung dann im Auftrag des Abwasserverbandes Fulda durchführt. Besonders betont der Abwasserverband Fulda, dass mit dieser Änderung keine Änderung des gültigen Gebührensatzes verbunden ist.

In den nächsten Tagen erhalten alle betroffenen Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben. Mit dieser Änderung verlieren zum 31. Dezember 2020 sowohl das bisher verwendete Kassenzeichen als auch ein evtl. bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Niederschlagswassergebühr durch den Magistrat der Stadt Fulda ihre Gültigkeit. Leider kann auch ein der RhönEnergie Fulda GmbH bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für Abbuchungen der Niederschlagswassergebühren nicht genutzt werden. Daher wäre es für den Abwasserverband Fulda und die RhönEnergie Fulda GmbH eine große Erleichterung, wenn die Gebührenzahler für die Gebührenerhebung ein (erneutes) SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Hierzu wird den Informationsschreiben ein portofreier Rücksendeumschlag für die Rücksendung des vorbereiteten SEPA-Lastschriftmandats beigefügt.

 

Wie bisher schon praktiziert, wird die Niederschlagswassergebühr per Dauerbescheid festgesetzt und der Gesamtbetrag in vier jährlichen Teilbeträgen zu den Terminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Lediglich bei einer Änderung der Versiegelungsflächen, der Änderung des Niederschlagswassergebührensatzes oder bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse werden zukünftig neue Gebührenbescheide an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserverbandes Fulda unter der Rufnummer (0661) 8397-4980 bzw. unter der Mailadresse abwassergebuehr@fulda.de sehr gerne zur Verfügung.