Ab 1. Oktober nur noch digitale Bauanträge
FULDA, 5. SEPTEMBER 2025: Seit Frühjahr dieses Jahres können Bauanträge bei der Stadt und beim Landkreis Fulda vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden. Die Erfahrungen nach den ersten Monaten sind bei Stadt und Landkreis durchweg positiv, Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise die Personen, die mit der Entwurfsverfassung beschäftigt sind, nutzen das neue Verfahren bereits rege. Denn die Vorteile liegen auf der Hand: Das Drucken von Antragsunterlagen oder die Übertragung der Daten von Hand ins System sind damit an keiner Stelle mehr notwendig. Das spart Zeit und vor allem viel Papier.
Für eine Übergangszeit war es bislang möglich, die Anträge bei den Bauaufsichtsbehörden von Stadt und Landkreis auch noch in herkömmlicher Form auf Papier zu stellen. Wie bereits bei einer Informationsveranstaltung Anfang Mai angekündigt wurde, zu der rund 60 Interessierte aus den Bereichen Entwurfsverfassung/Architekturbüros in den Marmorsaal des Stadtschlosses gekommen waren, läuft diese Übergangsregel allerdings jetzt im Herbst aus: Ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, werden die Bauanträge bei Stadt und Landkreis nur digital entgegengenommen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das neue Verfahren, das in allen Pilotkommunen vom hessischen IT-Dienstleister Ekom21 begleitet wird, gut angenommen wird und technisch gut funktioniert; gleichzeitig verursacht das Nebeneinander zwei verschiedener Verfahren bei den Verwaltungen einen erheblichen Mehraufwand und eine gewisse Fehleranfälligkeit. Deshalb erfolgt nun zum 1. Oktober die komplette Umstellung.
Beim Bauportal Hessen (DigiBauG) wird der Bauantrag vom Entwurfsverfasser – beispielsweise von Architektinnen und Architekten beziehungsweise sowie Fachplaner im Bereich Statik und Bauingenieurwesen – über das zentrale Bauantragsportal erfasst, vom Bauherrn oder der Bauherrin elektronisch unterzeichnet und kann an die beteiligten Bauaufsichten in ganz Hessen gerichtet werden. Dadurch ist eine medienbruchfreie Bearbeitung im gesamten Zyklus des Verfahrens gegeben. An keiner Stelle des Verfahrens müssen die eingegebenen Daten ausgedruckt oder von Hand ins System übertragen werden. Auch am Ende des Prozesses ist ein Ausdruck der Baugenehmigung oder das Unterschreiben – physisch oder digital – nicht erforderlich. Gerade bei parallelen Projekten in verschiedenen hessischen Kommunen sorgt das zentrale Portal für mehr Übersicht und Transparenz. Alle Anträge werden gebündelt eingereicht und direkt an die zuständigen Bauaufsichtsbehörden weitergeleitet. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit online eingesehen werden.
Das neue Prozedere erleichtert die digitale Beteiligung der Kommunen und verschiedenen Ämter und sorgt für eine nahtlose Kommunikation zwischen allen relevanten Beteiligten. Die verpflichtende digitale Antragstellung gilt im Übrigen auch für Bauvoranfragen, Freistellungsverfahren und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen. Mithilfe von Genehmigungsfreistellungen werden insbesondere unproblematische Bauvorhaben in Neubaugebieten schnell abgewickelt und durchlaufen kein aufwendiges Prüfverfahren.
Die digitale Antragstellung erfolgt über die Seiten beim Landkreis
www.landkreis-fulda.de/digitaler-bauantrag.
beziehungsweise bei der Stadt Fulda:
www.fulda.de/digitalerbauantrag