Gute Nachrichten für alle 46.209 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda: Die Stimmzettel für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar sind durch die Bundeswahlleitung nunmehr im Bürgerbüro der Stadt Fulda eingetroffen.
Sie können die Briefwahlunterlagen weiterhin online oder schriftlich anfordern sowie ab sofort auch direkt im Bürgerbüro wählen.
Informationen zur Briefwahl
Die Stimmzettel für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar sind im Bürgerbüro der Stadt Fulda eingetroffen. Damit kann ab sofort die Briefwahlausstellung beginnen.
Für alle diejenigen die am Wahltag verhindert sind oder einfach bequem im Voraus wählen möchten, können Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Fulda beantragen werden. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Direkt im Bürgerbüro - Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro abholen und –was die Wenigsten wissen- auch bereits direkt vor Ort im Bürgerbüro wählen. Bringen Sie dazu einfach Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Kreuzchen setzen, in die Wahlurne einwerfen – fertig! Ein Termin ist nicht erforderlich!
Online-Antrag - klicken Sie dazu auf folgenden Link:
Beantragung Briefwahlunterlagen sowie weitere Informationen
Sie können sich bereits Vorab den Musterstimmzettel hier anschauen
Wahlhelfer werden
Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!
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Informationen für Deutsche, die im Ausland leben
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Bevorstehende Wahlen
Wahlart | Wahltag | Wahlperiode |
Wahl zum Deutschen Bundestag | 23.02.2025 | 4 Jahre |
Kommunalwahlen | Frühjahr 2026 | 5 Jahre |
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters | Frühjahr 2027 | 6 Jahre |
Ausländerbeiratswahlen | Frühjahr 2026 | 5 Jahre |
Wahl zum Hessischen Landtag | Herbst 2028 | 5 Jahre |
Wahl zum Europäischen Parlament | Sommer 2029 | 5 Jahre |