Sterbefall
Ein Mensch ist gestorben.
Das nennt man auch:
Sterbefall.
Ist zum Beispiel ein Verwandter von Ihnen gestorben?
Das müssen Sie beim Standesamt melden.
Beim Standesamt bekommen Sie dann eine Sterbeurkunde.
Hier bekommen Sie alle Informationen zur Sterbeurkunde.
Was ist eine Sterbeurkunde?
Eine Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument.
Auf der Sterbeurkunde
stehen Informationen über den toten Menschen.
Zum Beispiel:
- Der Vorname von dem toten Menschen.
- Der Nachname von dem toten Menschen.
- Wann der Mensch gestorben ist.
Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt?
Das kommt darauf an:
Wo ist der Mensch gestorben?
Ist der Mensch in einer öffentlichen Einrichtung gestorben?
Zum Beispiel in einem Krankenhaus?
Oder in einem Seniorenwohnheim?
Dann melden die Mitarbeiter von der Einrichtung den Sterbefall.
Die Mitarbeiter von der Einrichtung
melden den Sterbefall bei dem Standesamt.
Dann macht das Standesamt
eine Sterbeurkunde für den toten Menschen.
Die Sterbeurkunde müssen Sie dann im Bürgerbüro abholen.
Ist der Mensch zu Hause gestorben? Und kümmert sich ein Bestatter um die Beerdigung?
Bestatter planen Beerdigungen.
Deshalb kümmern sich Bestatter
auch um wichtige Dokumente bei einem Sterbefall.
Dann meldet der Bestatter den Sterbefall bei dem Standesamt.
Dann macht das Standesamt
eine Sterbeurkunde für den toten Menschen.
Die Sterbeurkunde bekommen Sie dann vom Bestatter.
Ist der Mensch zu Hause gestorben? Und möchten Sie sich selbst um die Beerdigung kümmern?
Dann müssen Sie den Sterbefall bei dem Standesamt melden.
Sie müssen den Sterbefall spätestens nach 3 Werktagen melden.
Dafür müssen Sie dem Standesamt wichtige Dokumente geben.
Informationen zu diesen Dokumenten
finden Sie weiter unten.
Dann macht das Standesamt eine Sterbeurkunde für den
toten Menschen.
Dann bekommen Sie die Sterbeurkunde vom Standesamt.
Wofür brauchen Sie eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde brauchen die Verwandten von dem toten Menschen.
Nur mit einer Sterbeurkunde können die Verwandten:
- das Bankkonto von dem toten Menschen kündigen
- Verträge von dem toten Menschen kündigen.
Zum Beispiel:
Handyverträge.
Oder Mietverträge. - Sonst müssen die Verwandten von dem Toten die Verträge weiter bezahlen.
- wichtigen Ämtern Bescheid sagen.
Zum Beispiel:
Der Rentenkasse.
Oder dem Sozialamt.
Welche Dokumente brauchen Sie für eine Sterbeurkunde?
Möchten Sie dem Standesamt einen Sterbefall melden?
Dann müssen Sie diese Dokumente im Standesamt abgeben.
Soll ein Bestatter für Sie den Sterbefall melden?
Dann muss der Bestatter diese Dokumente im Standesamt abgeben.
Sie brauchen diese Dokumente von dem toten Menschen:
- Einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
Das heißt:
Die Stadt Fulda will wissen:
Wo hat der tote Mensch zuletzt gewohnt?
Das steht zum Beispiel
auf dem Personalausweis.
Deshalb ist der Personalausweis
ein Nachweis über den letzten Wohnsitz.
- Einen Totenschein.
Das heißt:
Ein Arzt muss den toten Menschen untersuchen.
Dann füllt der Arzt den Totenschein aus.
Auf dem Totenschein steht:
An diesem Datum ist der Mensch gestorben.
Und zu dieser Uhrzeit.
Und woran der Mensch gestorben ist.
Sie brauchen auch verschiedene Urkunden.
Dabei ist wichtig:
Wie war der Familienstand von dem toten Menschen?
Das heißt:
War der tote Mensch zum Beispiel verheiratet?
Oder war der tote Mensch geschieden?
War der tote Mensch ledig?
Ledig heißt:
Der Mensch war nicht verheiratet.
Dann brauchen Sie die Geburtsurkunde
von dem toten Menschen.
War der tote Mensch verheiratet?
Dann brauchen Sie die Eheurkunde von dem toten Menschen.
War der tote Mensch öfter verheiratet?
Dann brauchen Sie die letzte Eheurkunde.
War der tote Mensch geschieden?
Das steht in seiner Eheurkunde.
Die Eheurkunde heißt:
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Diese Eheurkunde brauchen Sie für die Sterbeurkunde.
War der tote Mensch verwitwet?
Verwitwet heißt:
Der tote Mensch war verheiratet.
Aber dann ist der Eheparter von dem toten Menschen gestorben.
Dann brauchen Sie diese 2 Urkunden:
Die Eheurkunde von dem toten Menschen.
Und die Sterbeurkunde von dem Ehepartner
von dem toten Menschen.
Haben Sie Ausweise von dem toten Menschen?
Zum Beispiel:
- Einen Personalausweis
- Einen Reisepass
- Einen Schwerbehindertenausweis
Wann müssen Sie dem Standesamt einen Sterbefall melden?
Sie müssen den Sterbefall spätestens nach 3 Werktagen melden.
Achtung!
Ein Werktag ist ein Tag von Montag bis Samstag.
Ein Sonntag ist kein Werktag.
Und ein Feiertag ist auch kein Werktag.
Das sind die Öffnungszeiten von dem Standesamt:
Montag bis Freitag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
In diesen Öffnungszeiten können Sie
die wichtigen Dokumente für einen Sterbefall abgeben.
Aber:
Viele Menschen sterben.
Und viele Sterbefälle werden gemeldet.
Deshalb ist das Standesamt immer sehr voll.
Möchten Sie einen Termin machen?
Dann melden Sie sich bitte bei dem Bürgerbüro.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11.
Die Adresse vom Standesamt ist:
Stadtschloss Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit
Das Standesamt ist im Stadtschloss von Fulda.
Das Standesamt ist im Erdgeschoss vom Stadtschloss.
Das Standesamt hat einen barrierefreien Eingang.
Der barrierefreie Eingang ist an der Schlossstraße.
Wie bekommen Sie noch eine Sterbeurkunde?
Haben Sie dem Standesamt einen Sterbefall gemeldet?
Und dann haben Sie eine Sterbeurkunde bekommen?
Jetzt brauchen Sie noch eine Sterbeurkunde?
Müssen Sie zum Beispiel noch einen Vertrag
von dem toten Menschen auflösen?
Dann müssen Sie ein Formular für die Sterbeurkunde ausfüllen.
Dieses Formular füllen Sie Zuhause am Computer aus.
Dieses Formular finden Sie hier:
Formular Sterbeurkunde
Haben Sie keinen Computer?
Oder können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Sie können dieses Formular auch im Bürgerbüro ausfüllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürgerbüro
bei dem Formular.
Wie viel kostet eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro.
Brauchen Sie noch eine Sterbeurkunde?
Und die Sterbeurkunde ist für dieselbe Person?
Dann bezahlen Sie nur noch 7,50 Euro.
Wie können Sie die Sterbeurkunde bezahlen?
Sie können die Urkunde im Bürgerbüro bezahlen.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.
Haben Sie Fragen zu der Sterbeurkunde?
Dann können Sie sich beim Bürgerbüro melden.
Sie können:
- Das Bürgerbüro anrufen.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
- Sie können dem Bürgerbüro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerbuero(at)fulda.de
- Zur Sprechstunde vom Bürgerbüro gehen.
Die Adresse vom Bürgerbüro ist:
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Barrierefreiheit
Das Bürgerbüro ist im Stadtschloss von Fulda.
Bürgerbüro ist im Erdgeschoss vom Stadtschloss.
Das Bürgerbüro hat einen barrierefreien Eingang.
Der barrierefreie Eingang ist an der Schlossstraße.
Die Sprechstunden vom Bürgerbüro sind:
Montag
Dienstag
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
Freitag
08:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 12:00 Uhr
Machen Sie immer einen Termin für die Sprechstunde im Bürgerbüro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürgerbüro.
Die Telefonnummer ist:
06 61 – 102 11 11
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen
zu der Terminvereinbarung im Bürgerbüro:
Terminvereinbarung Bürgerbüro