Geburts­urkunde

Sie haben ein Kind bekommen.
Jetzt möchten Sie eine Geburts­urkunde für das Kind haben.
Hier bekommen Sie Informationen zur Geburts­urkunde.

Was ist eine Geburts­urkunde?

Jedes Kind bekommt eine Geburts­urkunde.

Diese Geburts­urkunde
bekommt das Kind kurz nach der Geburt.

In der Geburts­urkunde steht:

  • Der Vor­name von dem Kind.
  • Der Nach­name von dem Kind.
  • Das Geschlecht von dem Kind.
    Das heißt:
    Das Kind ist ein Junge.
    Oder das Kind ist ein Mädchen.
  • Der Geburts­tag von dem Kind.
  • Der Geburts­ort von dem Kind.
  • Die Religion von dem Kind.
  • Informationen über die Eltern von dem Kind.
    Zum Beispiel:
    Die Namen von den Eltern.
    Die Geburts­tage von den Eltern.

Wofür brauchen Sie eine Geburts­urkunde?

Kinder brauchen eine Geburts­urkunde

  • für den Kinder­reise­pass.
  • für den ersten Personal­ausweis.

Eltern brauchen eine Geburts­urkunde

  • für das Mutter­schafts­geld.
  • für das Eltern­geld.

Erwachsene brauchen eine Geburts­urkunde für die Hoch­zeit.

Welche Dokumente brauchen Sie für eine Geburts­urkunde?

Sie brauchen:

  • Die Geburts­urkunden von den Eltern

Ausnahme:
Sind die Eltern in Fulda geboren?
Dann brauchen Sie die Geburts­urkunden
der Eltern nicht.

  • Die Ehe­urkunde von den Eltern.
    Dafür gibt es Ausnahmen:
    Ist die Mutter von dem Kind nicht verheiratet?
    Und war die Mutter von dem Kind noch nie verheiratet?
    Dann braucht die Mutter keine Ehe­urkunde.
    Ist die Mutter von dem Kind geschieden?
    Oder ist die Mutter von dem Kind verwitwet?
    Verwitwet heißt:
    Der Ehe­mann ist gestorben.
    Dann braucht die Mutter eine Ehe­urkunde mit Auflösungs­vermerk.
    In dieser besonderen Ehe­urkunde steht drin:
    Die Mutter war verheiratet.
    Die Mutter ist aber nicht mehr verheiratet.
    Der Mann von der Mutter ist nämlich gestorben.
    Oder die Mutter hat sich von dem Mann scheiden lassen.
  • Die Ausweise von den Eltern.
    • Das heißt:
      • Die Reise­pässe von den Eltern.
      • Oder die Personal­ausweise von den Eltern.

Wichtig!

Alle Urkunden müssen Original sein.
Das heißt:
Sie dürfen keine Kopie von einer Urkunde abgeben.
Sie müssen immer die originale Urkunde abgeben.
Sie bekommen Ihre Urkunden zusammen mit der Geburts­urkunde zurück.
Ihren Ausweis müssen Sie nicht abgeben.
Es reicht eine Kopie von Ihrem Ausweis.

Haben Sie eine Urkunde in einer anderen Sprache?
Dann brauchen wir die Urkunde mit einer deutschen Übersetzung.
Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher sein!
Vereidigt heißt:
Der Dolmetscher wurde geprüft.
Der Dolmetscher arbeitet sehr gut.
Deshalb darf der Dolmetscher Urkunden übersetzen.

Ist Ihr Kind in einem Kranken­haus geboren worden?

Dann geben Sie die Dokumente für die Geburts­urkunde
in diesem Kranken­haus ab.

Diese Dokumente sind:

  • Die Geburts­urkunden von den Eltern.
  • Die Ehe­urkunde von den Eltern.
  • Die Ausweise von den Eltern.

Das Kranken­haus macht Kopien von Ihren Ausweisen.
Dann macht das Kranken­haus eine Geburts­anzeige für Ihr Kind.
Eine Geburts­anzeige ist eine Nachricht an das Standes­amt.
Das Standes­amt ist für viele Sachen zuständig.
Zum Beispiel für Geburts­urkunden.
Und dann gibt das Kranken­haus Ihre Dokumente an das
Standes­amt weiter.
Das Standes­amt erstellt dann eine Geburts­urkunde für Ihr Kind.
Die Geburts­urkunde bekommen Sie dann mit der Post.

Ist Ihr Kind zu Hause geboren worden?

Dann müssen Sie
eine Geburts­anzeige für Ihr Kind machen.

Das müssen Sie in der Woche nach der Geburt machen.

Dafür geben Sie die Dokumente selbst im Standes­amt ab.

Dann müssen Sie im Standes­amt ein Formular aus­füllen.
Dieses Formular heißt: Geburts­anzeige.

Das Standes­amt erstellt dann eine Geburts­urkunde für Ihr Kind.

Wenn die Geburts­urkunde fertig ist bekommen Sie einen Brief.

Die Adresse vom Standes­amt ist:
Stadtschloss Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Standes­amt ist im Stadt­schloss von Fulda.
Das Standes­amt ist im Erd­geschoss vom Stadt­schloss.
Das Standes­amt hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist an der Schloss­straße.

Was müssen Sie bei einer Geburts­urkunde beachten?

Haben Sie ein Kind bekommen?
Und sind Sie mit dem anderen Eltern­teil nicht verheiratet?

Dann brauchen Sie eine Vater­schafts­anerkennung.
Vater­schafts­anerkennung heißt:
Manchmal weiß das Amt nicht:
Wer ist der Vater von dem Kind?
Deshalb muss sich der Vater von dem Kind
beim Jugend­amt melden.
Beim Jugend­amt muss der Vater
dann ein Formular aus­füllen.
Dieses Formular heißt: Vater­schafts­anerkennung.

Die Vater­schafts­anerkennung kann man vor der Geburt machen.
Die Vater­schafts­anerkennung kann man aber auch
nach der Geburt machen.

Und möchten Sie für sich eine neue Geburts­urkunde haben?

Dafür braucht das Bürger­büro besondere Dokumente von Ihnen.

Gehen Sie in das Bürger­büro.

Die Mitarbeiter vom Bürger­büro helfen Ihnen.

Wie viele Geburts­urkunden bekomme ich für mein Kind?

4 Wochen nach der Geburt bekommen Sie eine Geburts­urkunde
für Ihr Kind.

Diese Geburts­urkunde müssen Sie bezahlen.
Diese Geburts­urkunde kostet 15,00 Euro.

Und Sie bekommen noch drei Geburts­urkunden.

Diese Geburts­urkunden müssen Sie nicht bezahlen.

Diese drei Geburts­urkunden brauchen Sie für:

  • einen Antrag auf Kinder­geld
  • einen Antrag auf Eltern­geld
  • einen Antrag auf Mutter­schafts­hilfe

Brauchen Sie noch mehr Geburts­urkunden?

4 Wochen nach der Geburt bekommen Sie
4 Geburts­urkunden für Ihr Kind.

Brauchen Sie aber noch mehr Geburts­urkunden?

Brauchen Sie zum Beispiel selbst eine neue Geburts­urkunde?

Dann müssen Sie ein Formular für die Geburts­urkunde aus­füllen.
Dieses Formular füllen Sie Zuhause am Computer aus.
Dieses Formular finden Sie hier:

Formular Geburts­urkunde

Haben Sie das Formular am Computer ausgefüllt?

Dann müssen Sie die Urkunde bezahlen.
Nach ein paar Tagen können Sie die Urkunde dann im
Bürger­büro abholen.

Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Sie können dieses Formular auch im Bürger­büro aus­füllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürger­büro
bei dem Formular.

Wie viel kostet eine Geburts­urkunde?

Eine Geburts­urkunde kostet 15,00 Euro.

Brauchen Sie noch eine Geburts­urkunde?
Und die Geburts­urkunde ist für dieselbe Person?
Dann bezahlen Sie nur noch 7,50 Euro.

Brauchen Sie die Geburts­urkunde für die Rente?

Dann müssen Sie die Urkunde nicht bezahlen.

Aber:
Sie dürfen die Geburts­urkunde
nur für die Rente benutzen.

Sie dürfen die Urkunde für keinen anderen Zweck benutzen.

Möchten Sie den Nach­namen von Ihrem Kind ändern lassen?

Haben Sie zum Beispiel Ihren Nach­namen geändert?

Und möchten jetzt auch den Nach­namen von Ihrem Kind ändern?

Dann müssen Sie für Ihr Kind eine Namens­erteilung machen.

Eine Namens­erteilung kostet 21,00 Euro.

Gehen Sie dafür in das Bürger­büro.

Die Mitarbeiter im Bürger­büro helfen Ihnen
bei der Namens­erteilung.

Brauchen Sie eine Vaterschafts­anerkennung?

Die Vaterschafts­anerkennung müssen Sie nicht bezahlen.

Wie können Sie die Geburts­urkunde bezahlen?

Sie können die Urkunde im Bürger­büro bezahlen.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.

Oder Sie können das Geld im Bürger­büro bezahlen.
Ihre Urkunde ist in 10 Tagen fertig.
Dann können Sie die Urkunde abholen.
Und dann müssen Sie die Urkunde im Bürger­büro bezahlen.

Haben Sie Fragen zu der Geburts­urkunde?

Dann können Sie sich beim Bürger­büro melden.

Sie können:

  • Das Bürger­büro anrufen.
    Die Telefon­nummer ist: 
    06 61 – 102 11 11
  • Zur Sprech­stunde vom Bürger­büro gehen.
    Die Adresse vom Bürger­büro ist:
    Stadt­schloss
    Schlossstraße 1
    36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Bürger­büro ist im Stadt­schloss von Fulda.
Bürger­büro ist im Erd­geschoss vom Stadt­schloss.
Das Bürger­büro hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist an der Schloss­straße.

Die Sprech­stunden vom Bürger­büro sind:

Montag
Dienstag
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch


08:00 – 12:00 Uhr

Freitag

08:00 – 15:00 Uhr

Samstag

09:00 – 12:00 Uhr

Machen Sie immer einen Termin für die Sprech­stunde im Bürger­büro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürger­büro.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 11 11

Auf dieser Internet­seite finden Sie Informationen
zu der Termin­vereinbarung im Bürger­büro:
Termin­vereinbarung Bürger­büro