Parkausweise
Anwohner/Bewohner
Voraussetzungen: Der Antragsteller muss seinen meldebehördlich registrierten Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbereich haben. Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein. (Ausnahmen: Mit entsprechender formloser Einverständniserklärung können Fahrzeuge von nahen Verwandten (Ehepartner, Kinder, Großeltern, Geschwister) anerkannt werden. Bei entsprechender Bestätigung durch den Arbeitgeber können auch Firmenfahrzeuge, die vom Antragsteller privat genutzt werden dürfen, berücksichtigt werden.)
Pro Person wird nur max. ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. (Berücksichtigung von bis zu drei Fahrzeugen auf diesem Ausweis möglich).
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein(e)
- ggf. Einverständniserklärung bzw. Nutzungsbestätigung
Gebühr:
- 30,00 € (bei Antragstellung zu entrichten, Gültigkeit 1 Jahr bzw. 2 Jahre)
- Umschreibung: 10,00 €
Formular:
Ärzte
Dringender Krankenbesuch
Voraussetzung: Schriftlicher Antrag, der zur Prüfung an die Bezirksärztekammer nach Kassel weitergeleitet wird.
Geltungsbereich:
- eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO),
- verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO);
- Fußgängerzone (Zeichen 242 StVO) oder
- Gehwege unter Berücksichtigung einer Durchgangsbreite von 1,50 m
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr:
- 120,00 €(Gültigkeit: 1 Jahr)
- Umschreibung: 10,00 €
Rufbereitschaft
Voraussetzung: Schriftlicher Antrag
Geltungsbereich: Bereich wird speziell festgelegt
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr:
- 220,00 € (Gültigkeit: 1 Jahr)
- Umschreibung: 10,00 €
Schwerbehinderte
Blauer Schwerbehindertenparkausweis
Voraussetzungen: Gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „bl“ (Blindheit) + Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fulda
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- letzter Feststellungsbescheid vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- Lichtbild
Gebühr: 0,00 EUR , ggf. für eine Folie 1,50 €
Orangener Schwerbehindertenparkausweis
(Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter)
Voraussetzungen: Einer der nachfolgenden Punkte muss komplett auf den Schwerbehinderten zutreffen:
- Keine Feststellung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „bl“ (Blindheit)
- Schwerbehinderte Personen, denen durch die Versorgungsverwaltung ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
- ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70.
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60.
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- gültiger Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
- letzter Feststellungsbescheid vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales
Gebühr: 0,00 EUR , ggf. für eine Folie 1,50 €
Handwerker
Jahres-Parkausweis
Voraussetzungen: Gewerbeanmeldung mit Genehmigung eines handwerklichen Betriebes, berücksichtigt werden lediglich Firmenfahrzeuge
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- Antrag
- Kopie Fahrzeugschein
- Kopie Gewerbeanmeldung
Gebühr:
- 1. - 3. Ausweis - je 120,00 €
- ab dem 4. Ausweis - je 140,00 €
- Umschreibung - 10,00 €
Einzel-Ausnahmegenehmigung
Die Beantragung kann persönlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.
Für den Bereich der Parkuhren-, Parkscheinautomaten-, Bewohnerpark- & Parkscheibenbereich:
1 Tag - 7,00 €
2 Tage - 14,00 €
3 Tage - 21,00 €
4 Tage bis 1 Woche - 25,00 €
Monat - 75,00 €
Für den Bereich des eingeschränkten Halteverbotes, des verkehrsberuhigten Bereichs und der Gehwege:
1 Tag - 10,00 €
2 Tage - 20,00 €
3 Tage - 30,00 €
4 Tage bis 1 Woche - 38,00 €
Monat - 120,00 €
Für den Bereich der Fußgängerzone und sonstige Bereiche:
1 Tag - 15,00 €
2 Tage - 30,00 €
3 Tage - 45,00 €
4 Tage bis 1 Woche - 55,00 €
Monat - 200,00 €
Soziale Dienste
Durch einen Parkausweis für den Sozialen Dienst hat man die Möglichkeit, wenn das Abstellen des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, die folgenden Bereiche zu nutzen:
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO),
- an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Gehwegen unter Berücksichtigung einer Durchgangsbreite von 1,50 m
- in Notfällen und unter Einhaltung der zulässigen Zeiten für Lieferverkehr den Fußgängerbereich (Zeichen 242 StVO)
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr für max. 2 Stunden (Die Parkscheibe ist zwingend auszulegen!)
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Kfz-Schein(e)
Gebühr: 100,00 €
Umschreibung: 10,00 €