ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die App „föllsch mobil“
§ 1 Gegenstand
Die STADT FULDA ist Aufgabenträger für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr und betreibt unter dem Produktnamen "föllsch mobil" eine Buchungsplattform für einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend "Shuttleservice"). Der Shuttleservice besteht zunächst aus einem AST. AST steht dabei für Anruf-Sammel-Taxi. Die Buchungsplattform wird zudem für die im Auftrag des Kooperationspartners LNG Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH (nachfolgend „LNG“) betriebenen Rufbusverkehre im Landkreis Fulda genutzt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Transportdienstleistungen des Shuttleservice.
Der Shuttleservice wird nur im Rahmen des geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes der Konzessionen in der STADT FULDA sowie im Landkreis Fulda und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des Shuttleservice und die Erbringung von bestimmten Transportdienstleistungen.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform ist die Installation der von der STADT FULDA im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angebotenen föllsch-mobil-Applikation ("App") auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende Registrierung als Kunde. Der Kunde gibt dazu seinen Vornamen und Nachnamen an und muss diese AGB und die Datenschutzerklärung akzeptieren.
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Kunde den Shuttleservice entweder mit Hilfe der App oder über das Telefon.
Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zielhaltestelle der Transportdienstleistung an. Eine Fahrtanfrage kann frühestens 7 Tage vor der Fahrt erfolgen. Die Anfrage muss bei AST spätestens 15 Minuten, beim Rufbus spätestens 60 Minuten vor Fahrtantritt gestellt werden. Soweit der Kunde seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Angebot vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sind, wird kein Angebot gesendet. Gibt es ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Fahrzeug, erhält der Nutzer ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
- Voraussichtliche Abholzeit
- Voraussichtliche Ankunftszeit
- Fahrpreis (RMV-Tarif, im AST + Komfortzuschlag)
- Voraussichtliche Wegstrecke
- Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
- Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
- Angaben zum Transportdienstleister
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen. Die STADT FULDA bzw. der Transportdienstleister wird die Buchung bestätigen und den Kunden über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Angebots-Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.
Bei der telefonischen Buchung des AST unter +49 661 / 7 39 19 oder des Rufbusses unter +49 661 / 952 70 400 erfolgt die Abfrage des Beförderungswunsches, Prüfung der Verfügbarkeit des Angebotes und ggf. die Buchung im Dialog zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter der Hotline.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Die telefonische Buchung erfolgt zum Ortstarif. Mit Antritt der Fahrt kommt zwischen dem Kunden und dem von der STADT FULDA bzw. der LNG beauftragen Verkehrsunternehmen ein Beförderungsvertrag über die Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zustande.
§ 5 Nichtausführung einer Buchung/Stornierung
Sowohl die STADT FULDA, die LNG als auch der Kunde sind bis zum Antritt der Fahrt durch den Kunden zur Stornierung der Buchung berechtigt. Hierzu sieht die App eine Stornierungsfunktion vor. Eine Buchung gilt ebenfalls als storniert, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht an der Abholhaltestelle angetroffen wird, die sich aus der Buchung ergibt. Wird eine Buchung storniert, kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und es entstehen beiderseitig keine Ansprüche. Die STADT FULDA und die LNG behalten sich jedoch vor, dem Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen des Kunden an der Abholhaltestelle künftig keine Transportdienstleistungen mehr anzubieten.
§ 6 Bezahlung der Transportdienstleistung
Der Kunde hat spätestens mit Antritt der Fahrt einen gültigen Fahrschein vorzuweisen. Die Kunden erhalten ein Ticket beim Fahrpersonal, der Fahrtpreis muss in bar entrichtet werden. Der STADT FULDA und der LNG steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall wird der Kunde hierüber und über die dazu geltenden Bedingungen informiert.
§ 7 Haftung
Die Haftung der STADT FULDA im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Shuttleservices einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der STADT FULDA oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der STADT FULDA bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung der STADT FULDA nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach den nachfolgend genannten Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des Shuttleservice
Für die Erbringung der Transportdienstleistung in der STADT FULDA und im Landkreis Fulda gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter:
RMV Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Die Fahrradmitnahme ist im AST ausgeschlossen. Im Rufbus ist die Fahrradmitnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen möglich. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal. Gültige Zeitkarten werden anerkannt (im AST ist zusätzlich ein Komfortzuschlag zu zahlen). Die Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Shuttle zusteigt.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
Die STADT FULDA ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die STADT FULDA ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Kunden steht es frei, das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit zu löschen, wenn er den Shuttleservice nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Die Löschung des Kundenkontos ist in der App möglich. Klicken Sie dazu unter "Mein Konto" auf den Button "Konto löschen".
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Die STADT FULDA ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die STADT FULDA ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Die STADT FULDA informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung des Shuttleservices ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB möglich.
Stand: November 2021