Informationen zum Personalausweis

Personalausweise werden in der Regel für Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass).

Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Falls Sie mit Nebenwohnsitz oder nicht in Fulda gemeldet sind, kann Ihr neuer Personalausweis, nur im Ausnahmefall, mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Fulda beantragt werden. 

Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist. 

Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können. Weitere Infos finden Sie hier.

Sie wollen wissen, ob Ihr Ausweis fertig ist?

Hier Bearbeitungsstatus Ihres Ausweisdokuments abfragen

Erforderliche Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von Fulda ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
  • Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht. Gerne können Sie zur Erstellung der Bilder unser Selbstbedienungsterminal verwenden. Automatenbilder erfüllen die Anforderungen oftmals nicht.
  • Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. 
  • Bei Aussiedlern / Spätaussiedlern sind bei der Beantragung eventuell zusätzliche Unterlagen (Namensänderung) erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Bürgerbüros.

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.

Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro

Zum Beantragen von Ausweisdokumenten bietet das Bürgerbüro zwei Selbstbedienungsterminals an. Damit können neben dem Foto weitere biometrische Daten wie Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst und anschließend direkt für die Antragstellung des neuen Dokuments vom Bürgerbüro verwendet werden. Es ist zur Ausweisbeantragung dennoch immer eine Terminvereinbarung nötig! Das Selbstbedienungsterminal kann die Dokumentenbeantragung nicht abschließend durchführen.

Die Digitalfotos, die nicht aus Ausdruck zur Verfügung stehen, kosten 6,00 Euro und können nur für die beantragten Dokumente verwendet werden - auch mehrfach bei mehreren Beantragungen an einem Tag (z. B. für Reisepass und Personalausweis). Ein Ausdruck der Bilder ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass Bilder nicht mit dem Selbstbedienungsterminal erstellt werden können. Dies trifft insbesondere bei Kleinkindern zu. In diesen Fällen müssen Sie die Bilder bei einem Fotografen anfertigen lassen.

Gebühren

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren : 22,80 Euro
  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Bürgerbüro: 0,00 Euro
  • Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
  • Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: 6,00 Euro
  • Nutzung Selbstbedienungsterminal: 6,00 Euro 

Abholung/ Statusabfrage

Die Herstellung der Personalausweise dauert ca. 2-3 Wochen. Sobald der PIN-Brief bei Ihnen angekommen ist, liegt der Ausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung!

Hier Bearbeitungsstatus Ihres Ausweisdokuments abfragen.