Öffentliche Auslegung - Satzungsentwürfe für gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
Die Stadt Fulda plant die Unterschutzstellung der Haubentalhohle, Roten Hohle und des Ratzengrabens als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile durch Satzung gemäß § 44 Abs. 5 HeNatG.
Ziel der Satzungen ist es, die genannten wertvollen Landschaftsbestandteile weiterhin vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Flächen sind für die Stadt von besonderer Bedeutung, da sie Rückzugsräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten bieten und somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt leisten. Darüber hinaus haben sie wichtige Funktionen für das Stadtklima, indem sie durch ihre Vegetationsstrukturen zur Abkühlung beitragen, die Luftqualität verbessern, CO₂ binden und als natürliche Wasserspeicher wirken. Auf diese Weise tragen sie erheblich zur Klimaanpassung bei, insbesondere durch die Minderung von Hitzeinseln und die Abpufferung von Starkregenereignissen.
Herauszuheben ist die ökologische Bedeutung des besonders artenreichen Lebensraums der Haubentalhohle, welcher vegetationskundlich als Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald angesprochen wird. Dieser ist für die Natur besonders wertvoll, da dort auch geschützte und seltene Insektenarten einen Lebensraum finden. Auch zahlreiche Pilzarten werden durch Totholz gefördert und leisten einen wichtigen Beitrag zum Stoffkreislauf. Neben Pilzen finden auch Bodenorganismen einen geeigneten Lebensraum.
Auch die Rote Hohle und der Ratzegraben sind als mittelalte bzw. alte Eichenwälder angesprochen und tragen durch den Gehölzbestand, Totholz und Unterwuchs zur Förderung und Erhalt der Biodiversität bei. Sie wirken als Speicher für Kohlenstoff und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.
Neben ihrer ökologischen Rolle kommt den Gebieten auch eine soziale und kulturelle Bedeutung zu. Sie prägen das Landschafts- und Stadtbild nachhaltig, geben Quartieren eine besondere Identität und schaffen eine Verbindung zwischen Natur und urbanem Raum. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zum Wohlbefinden der Bevölkerung.
Hier geht es zu den Unterlagen:
Satzungsentwurf Unterschutzstellung "Haubentalhohle"
mit Anlage - Luftbild Haubentalhohle
Satzungsentwurf Unterschutzstellung "Rote Hohle"
mit Anlage - Luftbild Rote Hohle
Satzungsentwurf Unterschutzstellung "Ratzegraben"
mit Anlage - Luftbild Ratzegraben
Stellungnahmen zu den Satzungsentwürfen der gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile können während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch an naturschutz(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Zeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Untere Naturschutzbehörde - vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 0661/102 1685 oder 0661/102 1689 wird gebeten.