Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“ wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 06. November 2025bis 05. Dezember 2025 offengelegt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda, Fulda-Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“ sowie die Begründung im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht.




















