17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“ wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 06. November 2025 bis 05. Dezember 2025 offengelegt.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht.




















