Öffentliche Auslegung

im Antragsverfahren auf Einrichtung eines Innovationsbereiches in der Bahnhofstraße nach dem hessischen Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

Als Aufgabenträger hat der Verein Fulda BID Bahnhofstraße e.V. im September 2023 formell den Antrag auf die Einrichtung eines Innovationsbereiches gestellt. Gemäß dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren vom 21.12.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.02.2021 werden die zum Antrag gehörenden Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Öffentlich ausgelegt werden folgende Dokumente:

Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des Fulda BID Bahnhofstraße e.V. 
Gebietsabgrenzung mit Flurstücksliste 

in der Zeit von Mittwoch, 18. Oktober 2023 
bis zum Freitag, 17. November 2023

beim Magistrat der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, Fulda, Bürgerbüro, aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden: 

montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, 
mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr, 
freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr, 
und samstags von 9:00 – 12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Als Grundeigentümer können Sie Anregungen z.B. zum Programm vorbringen. Sie haben auch das Recht, der Einrichtung des Innovationsbereichs zu widersprechen. 
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an: 

Magistrat der Stadt Fulda 
Amt für Stadtmarketing 
Schlossstr. 1 
36037 Fulda 
stadtmarketing(at)fulda.de

Alle Unterlagen sind ab sofort bis zum Ende der Auslegungsfrist auch hier einsehbar: 

- Handlungskonzept BID Bahnhofstraße 2023
- Plan BID Bahnhofstraße 2023
- Antrag 2023
- Anlage 1+2 Grundstücke neu_2023