Kindertagesbetreuung in Fulda

Kindertagesstätten in der Stadt Fulda

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Kindertagesstätten in der Stadt Fulda. Über den Button "Betreuung suchen" können Sie sich alle Angebote anzeigen lassen oder auch die "Suche verfeinern":

Kindertagesstätten in der Stadt Fulda



Über das Elternportal können Sie sich für bis zu drei Kindertagesstätten vormerken lassen und werden bis zur möglichen Platzbelegung entsprechend informiert. Sie können hier eine passende Betreuung nach Standort, Träger oder speziellen Angeboten auswählen:

ELTERNPORTAL Little Bird Kita Anmeldung

 

Anmeldungen für Angebote der Kindertagespflege bieten wir zur Zeit noch nicht über dieses Portal an. Weitere Informationen zu dieser Betreuungsform finden Sie hier:

Kindertagespflege

 

Filme über die Arbeit in den Kitas der Stadt Fulda





Kindergartenbeiträge

Die Kindergartenbeiträge finden Sie in der jeweils gültigen Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten (siehe unten). Einen Antrag auf teilweise Übernahme der Kindergartengebühren erhält man direkt im Kindergarten.

Der Antrag ist dann unter Vorlage aller Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Sozialleistungsbescheide, Unterhaltsnachweise, Rentenbescheide) und unter Vorlage der Belastungen (z. B. Mietvertrag oder Mietbescheinigung, Nachweis über Zinsbelastungen aufgrund eines Hausbaus, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Autohaftpflichtversicherung, Fahrtkostennachweis zur Arbeitsstätte, Gebäudeversicherung, Bescheid über Grundsteuer/Abwasser) ausgefüllt im Jugendamt abzugeben.

Satzung Kindergärten und Kindertagesstätten der Stadt Fulda

Gesamtelternbeirat

Was ist der Gesamtelternbeirat?

Neben dem meist bekannten Elternbeirat der einzelnen Kindertagesstätten gibt es das Gremium des Gesamtelternbeirates der städtischen Kindertagesstätten der Stadt Fulda.

Er ist ein Organ aller Eltern, deren Kinder eine städtische Kindertagesstätte besuchen. Zumeist werden von einer Kindertagesstätte zwei Vertreter für einen Zeitraum von zwei Jahren für den Gesamtelternbeirat gewählt.

Was sind die Aufgaben des Gesamtelternbeirats?

Der Gesamtelternbeirat hat die Aufgabe über alle die Kita´s der Stadt Fulda betreffenden Angelegenheiten zu beraten, Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
Außerdem wird der Gesamtelternbeirat in bestimmten Angelegenheiten vor der Entscheidung angehört, dies betrifft unter Anderem Satzungsänderungen, die Planung von Umbau- und Neubaumaßnahmen von Kita´s, sowie die Anhörung im Jugendhilfeausschuss.

Wann und wie oft trifft sich der Gesamtelternbeirat?

Der Gesamtelternbeirat trifft sich in regelmäßigen Abständen (ca. drei- viermal jährlich), um sich über die aktuellen Anliegen der Kindertagesstätten auszutauschen, zu beraten und in diesem Rahmen Ideen zu entwickeln, die dann dem Amt für Jugend und Familie vorgestellt werden können.

Welche laufenden oder schon abgeschlossene Projekte des Gesamtelternbeirats gibt es?

Der Gesamtelternbeirat hat einen Flyer „Übergang Kindergarten – Grundschule“ entwickelt, der insbesondere den Vorschulkindern und deren Eltern den Übergang vom Kindergarten in die schulische Laufbahn erleichtern soll.

Die Satzungsänderung hinsichtlich der Aufnahme der Geschwisterregelung wurde maßgeblich auf Anregung des Gesamtelternbeirats vorgenommen.

Derzeit erfolgt eine Diskussion und Beratung im Rahmen der für die städtische Kindertagesstätten zuständigen Anbieter für kindgerechtes Essen.

 

Kontakt:
1. Vorsitzender des Gesamtelternbeirates
Herr Björn Diegelmann
digimann@gmx.net
Tel.: 0151 26061111

 

 

FAQ - Liste des Gesamtelternbeirates

In den vergangenen Jahren hat sich der Gesamtelternbeirat immer wieder mit verschiedenen Themen befasst und in einer "FAQ-Liste" typische Fragestellungen der Eltern mit den entsprechenden Informationen zusammengefasst:

Organisatorisches

Welche KiTas gibt es in Fulda?
Zur Zeit gibt es in Fulda 46 Kindertagesstätten (inkl. 2 Betriebskindergärten ), davon 16 in städtischer Trägerschaft. Der Gesamtelternbeirat ist für die Stadt als Träger von 16 Kindertageseinrichtungen als beratendes Gremium geschaffen worden.
Einen Überblick finden sie unter:

Kindertagesstätten in Fulda

 

Habe ich Anrecht auf einen KiTa-Platz?

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat,hat einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einem Kindergarten oder in Kindertagespflege.
Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Betreuung in einem Kindergarten. Die Stadt Fulda hat hier ein „bedarfsgerechtes Angebot“ an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen. (§ 24 Abs.1 – 3 SGB VIII)

Welchen zeitlichen Betreuungsrahmen bieten mir die städtischen Kindertagesstätten? Was kann ich wählen?

In allen Kindertagesstätten der Stadt Fulda können die Eltern zwischen einer reinen Vormittagsbetreuung und einer Betreuung, die den Mittag und/oder Nachmittag einschließt wählen
Sollte die Nachfrage nach Ganztagsplätzen über dem Angebot liegen, werden Familien bevorzugt, deren Eltern aufgrund von Berufstätgkeit auf den Platz angewiesen sind.

Sind die Öffnungszeiten der KiTas überall gleich?

Die städtischen KiTas in Fulda haben unterschiedliche Öffnungszeiten; diese richten sich nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort. Unter den o.g. Internetadressen finden sie die jeweils aktuellen Öffnungszeiten.

Wann muss ich mein Kind in der KiTa anmelden?

Eine Voranmeldung in einer Kindertagesstätte ist jederzeit möglich. Sollten nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen, wird nach folgenden Parametern ausgewählt (siehe auch § 3 der Satzung):

  • Alter der Kinder: ältere Kinder vor jüngeren Kindern
  • Erziehungsberechtigten gehen einer Erwerbstätigkeit nach, befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten
  • soziale Situation der Eltern, sofern diese eine Aufnahme der Kinder dringend erforderlich macht
  • der Wunsch der Eltern nach wohnortnaher bzw. arbeitsplatznaher Unterbringung
  • Geschwisterkinder, die die Einrichtung bereits besuchen

Der Zeitpunkt der Anmeldung ist somit für eine Platzvergabe nicht entscheidend. Damit die Kindertagesstätten planen können, ist eine erste Kontaktaufnahme ca. 6 - 7 Monat vor dem geplanten Termin sinnvoll.

Zu welchem Zeitpunkt werden Platzzusagen erteilt?

Platzzusagen erhalten die Eltern in der Regel ca. 3 Monate vor Eintritt in die Kita. Ausnahme ist die Aufnahme zum neuen Kita-Jahr. Zusagen werden dann schon zum 01. März eines Jahres erteilt.

Wie viele Integrativkinder können maximal pro Kindergarten-Gruppe (Ü3) aufgenommen werden?

„Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung muss der Träger der Einrichtung die jeweilige maximal zulässige Gruppengröße reduzieren und zusätzliche Fachkraftstunden bereitstellen. Dafür erhält der Träger vom örtlichen Sozialhilfeträger ein Entgelt und vom Land Hessen eine gesonderte Förderungspauschale.“ (siehe https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/faq_stand_feb16_2.pdf , Frage 25)

Berechnungsbeispiel:

aus Empfehlungen für die Praxis: Vereinbarung Integrationsplatz für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Punkt 4.5

Anzahl der

Rechnung über Faktor gem. KiföG:
max.: 20 „echte“ Kinder
max. 25 „Zählkinder“

Kinder

Zusatzstunden für die Integration

Voraussetzungen:

- Betriebserlaubnis max. 25 Plätze je Gruppe

25

0

25 x Faktor 1

= Maximal 25

Gruppengröße darf bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung 20 Kinder nicht über-und 15 Kinder nicht unterschreiten

Kind ohne Behinderung

Kind mit Behinderung

Summe

19

1

20

15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

19 + 1 = 20 „echte“ Kinder
(19 + 1x3 = 22 „Zählkinder“)

 

Kind ohne Behinderung

Kind mit Behinderung

Summe

18

2

20

18 + 2= 20 „echte“ Kinder
(18+2x3=24 „Zählkinder“)
 

Gewichtung Kind ohne Behinderung = Faktor 1
Integrationskinder werden mit dem 3fachen Faktor gezählt (gem. §25d Abs1 Nr. 1 HKJGB)

Kind ohne Behinderung

Kind mit Behinderung

Summe

16

3

19

 

45

 

 

 

 

 

 

60

 

 

 

 

 

75

 

 

 

 

 

 

 16 + 3= 19 „echte“ Kinder
(16+3x3=25 „Zählkinder“)

 

Kind ohne Behinderung

Kind mit Behinderung

Summe

13

4

17

 13 + 4= 17 „echte“ Kinder
(13+4x3=25 „Zählkinder“)

Die Anzahl der Kinder mit Behinderung in einer Gruppe beträgt maximal 1/3 aller vertraglich aufgenommenen Kinder dieser Gruppe

Kind ohne Behinderung

Kind mit Behinderung

Summe

10

5

15

 10 + 5= 15 „echte“ Kinder
(10+5x3=25 „Zählkinder“)

 

„Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) bündelt und vereinheitlicht die Regelungen zur Landesförderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Außerdem regelt es die Mindeststandards zur Gewährleistung des Kindeswohls in Tageseinrichtungen neu. Das Gesetz fügt diese beiden Regelungsbereiche in das bestehende Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ein. Das HessKiföG ist am 23. Mai 2013 vom Hessischen Landtag verabschiedet worden und tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.“
https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/kifoeg-broschuere.pdf

Welche Anträge muss ich wo abgeben?

Die Voranmeldung ist in der gewünschten Kita abzugeben. Der Vordruck kann über die Internetseite (siehe oben) aufgerufen werden. Auch der Kita–Vertrag wird in der jeweiligen Kita abgeschlossen.
Anträge auf Ermäßigung des Kita–Beitrages sind in der Kita zu bekommen. Die Abwicklung erfolgt über das Amt für Jugend, Familie und Senioren, Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bonifatiusplatz 1 – 3, Fulda. Ab dem 1.8.2019 gilt folgende Regelung: die Kostenübernahme wird gewährt, wenn eine der folgenden Sozialleistungen gewährt wird: Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG, Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII.

Welche KiTa-Gebühren fallen an?

Die Kita-Gebühren sind in allen städtischen Einrichtungen Fuldas gleich, sie staffeln sich nach dem Alter des Kindes und dem Betreuungsumfang.
Die aktuellen Gebühren können der SATZUNG entnommen werden

Welche Vergünstigungen gibt es bei Geschwisterkindern?

Der Beitrag für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder reduziert sich ab dem zweiten Kind um 45 € pro Monat. Dies ist aktuell jeweils auch in der Satzung geregelt.
 

KiTa-Alltag

Was muss ich hinsichtlich Krankheiten beachten?

Gem. § 2 Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz (HkiGSchG) müssen „Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 34 (10a) des Infektionsschutzgesetzes besucht (dazu zählen z.B. auch Kindertagesstätten), vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen. Einen entsprechenden Vordruck hat die Kita vorrätig. Die Bescheinigung durch den Arzt ist kostenpflichtig.

Grundsätzlich können in einer Kindertagesstätte nur gesunde Kinder betreut werden. Bei bestimmten Krankheiten haben Eltern ggf. eine Informationspflicht gegenüber der Kita oder können die Kita erst nach einem entsprechenden ärztlichen Urteil wieder besuchen. Näheres regelt dazu das Infektionsschutzgesetz. Ein Merkblatt dazu hat die Kita vorrätig. Sollten Erzieher*innen während der Betreuungszeit feststellen, dass ein Kind krank sein könnte, werden die Eltern informiert. In Abstimmung mit den Kinderärzten wurde dafür ein Vordruck entwickelt, den die Eltern auch direkt für den Kontakt mit einem Arzt nutzen können.

Muss mein Kind sauber sein/ auf Toilette gehen können, wenn es in den Kindergarten kommt?

Ein Kind (Ü3) muss nicht „sauber sein“, wenn es eine Kita besuchen möchte. Die Eltern arbeiten gemeinsam mit den Erziehern an der „Sauberkeitserziehung“.

Darf die KiTa Medikamente geben?

Erzieher dürfen grundsätzlich  keine Medikamente an Kinder verabreichen! In Einzelfällen z.B. bei chronisch kranken Kindern kann dies nach Vorlage eines ärztlichen Attestes mit genauer Dosierung und einer schriftlichen Erklärung der Eltern ggf. möglich sein. Dies ist jeweils mit der Kita – Leitung abzusprechen

Was für eine Konzeption hat „mein“ Kindergarten?

Die aktuelle Konzeption können Eltern in „ihrer“ Kita bekommen. Zusätzlich ist die jeweilige Konzeption auf der jeweiligen  Internetseite hinterlegt.

Wann haben die städtischen Kindertagesstätten Ferien?

Sommer
: In den Sommerferien sind die KiTas jeweils 3 Wochen geschlossen. Ob Ihre KiTa in den ersten oder den letzten drei Wochen Ferien macht, erfahren Sie 6 Monate vorher durch Aushang durch Ihre KiTa. Es gilt aber auf jeden Fall ein regelmäßiger Wechsel zwischen ersten und letzten drei Wochen: Hat die KiTa in diesem Jahr die ersten drei Wochen Ferien, ist sie im nächsten Jahr die letzten drei Wochen geschlossen.
Winter/Weihnachten: Die KiTas haben zwischen den Jahren geschlossen. Wann die KiTa vor Weihnachten den letzten Betreuungstag anbietet sowie die genauen Schließtermine, erfahren Sie durch Aushang bei Ihrer KiTa.

Welche Schließtage gibt es zusätzlich zu den Ferien?

An den hessischen Feiertagen sind die KiTas geschlossen. Zusätzlich gibt es für jede KiTa individuell die Möglichkeit, bei Fortbildungsveranstaltungen oder anderen notwendigen Terminen die KiTa zu schließen. Über diese Termine informiert Sie Ihre KiTa-Leitung rechtzeitig im Voraus (siehe § 5 der Satzung).

Was versteht man unter KOMPIK, Was bringt es unseren Kindern?

Kompik bedeutet: „Kompetenzen und Interessen von Kindern“ und ist ein Programm der KiTas zur Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung von Kindergartenkindern. Die Beobachtung mit KOMPIK ist in den KiTa-Alltag integriert. Genauere Details finden Sie unter http://www.kompik.de/kompik.html

 

Übergänge Krippe – KiTa – Schule

Mein Kind wird drei Jahre alt, muss es nun automatisch die U3-Gruppe verlassen? Bis wann darf es bleiben?

Der Vertrag endet mit dem Monat, in den der dritte Geburtstag des Kindes fällt. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten kann der Betreuungsvertrag bis maximal zum Ende des laufenden KiTa-Jahres verlängert werden. (siehe § 4 Abs. 1 der Satzung)
Falls Sie also noch keine Zusage für einen Ü3-Platz erhalten haben, kann Ihr Kind auf Antrag bis zum Ende des KiTa-Jahres, in dem es 3 Jahre alt geworden ist, in seiner Gruppe verbleiben.

Wie funktioniert der Übergang von der KiTa in die Schule?

Zu diesem speziellen Thema liegt in Ihrer KiTa ein ortspezifischer Flyer aus. Bitte fragen Sie bei Ihrer Leitung nach.

 

Elternengagement

Elternbeirat - Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

„Der Elternbeirat ist vor Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung anzuhören. Er kann von dem Träger und den in der Tageseinrichtung tätigen Fachkräften Auskunft über die Einrichtung betreffende Fragen verlangen und Vorschläge unterbreiten.“ (gem. Hessischem Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) §27)

Der Elternbeirat soll gehört werden:
- zu den Aufnahmekriterien für den Besuch der Einrichtung bei Bestehen eine Vormerkliste
- bei der Änderung der Zweckbestimmung der KiTa
- vor der Durchführung investiver Maßnahmen im baulichen Bereich
- bei der Änderung der Betreuungszeiten und Festlegung der Schließzeiten
siehe §10 Abs. 3 der Satzung


 

Kindergartenspezifische Fragen, die individuell in Ihrer Einrichtung geregelt sind und für Sie bei Ihrer Leitung zu erfragen oder in der örtlichen KiTa-Konzeption nachzulesen sind:

Eingewöhnung

Aktivitäten

Essen
Wie werden die Mahlzeiten organisiert, gibt es zum Beispiel ein freies oder gemeinsames Frühstück?
Welche Regeln gelten während der Mahlzeiten für das mitgebrachte Essen und Süßigkeiten?
Wie wird damit umgegangen, wenn Kinder etwas nicht mögen oder nicht probieren möchten?
Gliedern die Mahlzeiten den (KiTa-)Tag und werden sie von Ritualen begleitet?
Wie ist der Essplatz für die Kinder gestaltet?
Nehmen die Erzieherinnen an den Mahlzeiten teil?
Ist das Thema Ernährung im pädagogischen Konzept der KiTa verankert?

Die Bestellung des Essens erfolgt eine Woche im Voraus.  Dies ist ebenfalls im § 8 Abs. 5 der Satzung geregelt.