Ältestenrat

Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Ältestenrat. Nach der Geschäftsordnung besteht er neben dem/r Stadtverordnetenvorsteher/in als dem/r Vorsitzenden aus den stellv. Stadtverordnetenvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Fraktionen sowie jeweils einem/r Vertreter/in der Parteien/Wählergruppen, die keine Fraktion im Sinne von § 36a Hessische Gemeindeordnung sind. Der Ältestenrat berät den/die Stadtverordnetenvorsteher/in insbesondere bei Fragen über die Auslegung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und unterstützt sie bei der Führung der Geschäfte. Er wird durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen vier Wochen einberufen werden. Seine Sitzungen sind nichtöffentlich.

Vorsitzende des Ältestenrates in der 19. Wahlperiode (01. April 2021 bis 31. März 2026) ist Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann