Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz

Für die Bildung von Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese können Sie bei der Bauaufsicht mit dem nachfolgenden Formular beantragen.

Antragsformular_Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung