Meldeauskunft/ Melderegisterauskunft

Alle Bürger, Hauseigentümer, Firmen und Behörden haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Melderegister zu beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team des Bürgerbüros.

Melderegisterauskunft Online

Ihr Auskunftsersuchen

Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Bürgerbüro jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Diese kann im Einzelfall vom Bürgerbüro widerrufen werden, wenn ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse (z. B. von Gläubigern) dargelegt wird. Wenn eine Person nicht gefunden wurde, erhalten Sie eine neutrale Antwort.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Einfache Melderegisterauskunft

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro über einzelne bestimmte (= namentlich bekannte) Einwohner/innen folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen. Die Angefragten Personen werden über die Anfrage informiert!

Erforderliche Unterlagen und Gebühren

  • bei persönlicher Vorsprache: ein gültiges Ausweisdokument sowie Gebühren in Höhe von 10,00 Euro pro Melderegisterauskunft
  • Antragstellung auf dem Postweg. In diesem Fall ist vorab die Überweisung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro auf unser Konto (Bankverbindung: IBAN= DE15 5305 0180 0040 0103 04; SWIFT-BIC= HELADEF1FDS) unter Angabe des Verwendungszwecks 150-9999-50000 notwendig. Bitte fügen Sie ihrem Anschreiben einen Nachweis über die erfolge Überweisung bei (Kontoauszug, Bildschirmausdruck). Schecks, Lastschriften und Überweisungen/Zahlscheine werden NICHT akzeptiert!
  • Nutzen Sie unsere Onlinemelderegisterauskunft

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