Amtliche Beglaubigungen

Das Bürgerbüro der Stadt Fulda kann amtlich beglaubigen:

Dokumente

Das Bürgerbüro beglaubigt Ihnen Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Unterschriften

Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Gebühren

  • Beglaubigung, wenn die Kopie im Bürgerbüro erstellt wird: 3,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Beglaubigung mitgebrachter Kopien: 6,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Gebühr für die beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 € je Unterschrift

Öffentliche Beglaubigungen

Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind erforderlich beispielsweise bei: Eintragungen ins Vereinsregister, Erbangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten. Die Gebühren weichen von den Gebühren des Bürgerbüros für amtliche Beglaubigungen ab und sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.