Amtliche Bekanntmachungen vom 28. November 2023

Bereitstellungsdatum: 28. November 2023

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Dienstag, 05.12.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel 

Tagesordnung 

1.    Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2.    Bericht des Ortsvorstehers
3.    Abrechnung Seniorenveranstaltung 2023
4.    Abrechnung Martinsfeier 2023
5.    Verwendung Kultur- und Seniorenmittel 2023
6.    Verkehrsmaßnahmen Ortseingang Istergiesel
7.    Anträge und Verschiedenes

 Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 13.12.2023, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach - Kleiner Saal -, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach 

Tagesordnung

1.    Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 08.11.2023
2.    Bericht des Ortsvorstehers
3.    Verwendung der Kulturmittel 2023
4.    Anträge und Anfragen

 Manfred Belle, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Mittwoch, 13.12.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell, Sitzung des Ortsbeirates Edelzell 

Tagesordnung 

1.    Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift vom 18.10.2023
2.    Bericht des Ortsvorstehers
3.    Abrechnung der Weihnachtsfeier der Senioren vom 09.12.2023
4.    Verteilung der kulturellen Mittel 2023
5.    Stand der Jugendarbeit in Edelzell
6.    Anträge und Anfragen

 Sven Hohmann, Ortsvorsteher 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung und Umnutzung des Georg-Stieler-Hauses (Gallasiniring 1) Maler- und Innenputzarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23520 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
 

Amtliche Bekanntmachungen vom 21. November 2023

Bereitstellungsdatum: 21. November 2023

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 27.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 16. November 2023
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 01, 02 und 09 bis 15 sowie des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Ankauf von 18 Wohncontainern und 2 Sanitärcontainern


Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Mittwoch, 22.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 16. November 2023
Der Vorsitzende: Helge Mühr

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01- 14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Verbesserung der Kennzeichnung der Bussteige am Busbahnhof Stadtschloss - Antrag Nr. 144 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 11.09.2023
3. Einführung eines Frauennachttaxi, d. h. „preisvergünstigter Taxifahrten für Frauen im Stadtgebiet ab Einbruch der Dunkelheit“ - Antrag Nr. 141 der AfD-/B-C-Fraktion vom 10.07.2023


Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 29.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 17. November 2023
Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem BMB
3. Beschluss eines Änderungsvorschlags für die Satzung des BMB
4. Debatte und Feststellung einer Handlungsempfehlungen zur besseren und barrierefreien Beschriftung der Beschilderung / des Besucherleitsystems im Stadtschloss
5. Debatte zu Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Altstadt
6. Debatte zu Handlungsempfehlungen zu Informationssymbolen zur Barrierefreiheit auf städtischen Plakaten, insbesondere Kennzeichnung von Induktionsschleifen
7. Information: Was sind Induktionsschleifen, wie funktionieren Sie und wem nützen Sie?
8. Verschiedenes BMB vom 29.11.2023


Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell Nr. 4 „Nördlich Pfingstweide“

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von 5,3 ha und beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:

Flurstücke 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21, 27, 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße), alle Flur 7.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich (Siehe Planskizze A!)

Eine externe Ausgleichsfläche zur Kompensation des Eingriffes in die Natur, befindet sich 300 Meter nördlich des Neubaugebietes und betrifft das Flurstück 21, Flur 7, ebenfalls Gemarkung Kämmerzell. Weitere vier externe Kompensationsflächen werden zur Ausgleichsberechnung aus dem Ökokonto der Stadt Fulda herangezogen und betreffen folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Fulda, Flur 11, Flurstück 54/1 tlw.
  • Gemarkung Istergiesel, Flur 1, Flurstücke 75 und 223 tlw.
  • Gemarkung Kämmerzell, Flur 9, Flurstück 5/1
  • Gemarkung Gläserzell, Flur 2, Flurstück 11

(Siehe Planskizzen B -E!) 

 

Bereits vor 25 Jahren wurde ein Bauleitplanverfahren für die zu entwickelnde Fläche begonnen. Allerdings konnten damals nicht alle betroffenen Flurstücke ins Eigentum der Stadt Fulda überführt werden. Da für das Stadtgebiet weiterhin eine Nachfrage nach Grundstücken in Fuldas Norden besteht, soll diese Fläche, die sich mittlerweile im Eigentum der Stadt Fulda befindet, für eine Neubebauung entwickelt werden.

Es sollen ca. 53 Grundstücke entstehen. Geplant sind 38 Doppelhaus- und 15 Einzelhausgrundstücke.

Um den Zielen des Klimaschutzes gerecht zu werden und die Energieversorgung des Neubaugebietes zu sichern, ist in den Bebauungsplan ein Energiekonzept integriert worden, das neben einer Solarthermie-Anlage ein Pellets-Heizkraftwerk vorsieht. Um die Frischluftzufuhr zu fördern, durchzieht eine 20 m breite Parkanlage das Neubaugebiet.  Daneben dient diese Fläche der Retention und der Freizeitnutzung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Mensch: 
    Es sind keine dauerhaften relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Zwar kann es durch den Bau neuer Wohnhäuser zu einem leichten Anstieg des Anliegerverkehrs im angrenzenden Wohngebiet kommen, dieser sollte aber nicht über das übliche Maß hinausgehen. In unmittelbarer Nähe befinden sich keine besonderen Emissionsquellen.
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: 
    An der östlichen Grenze des Bebauungsplans am Dietershaner Weg (Flur 7, Flst. 93) befindet sich ein kleines Sandsteindenkmal mit Kreuzaufsatz. Dieses soll erhalten bleiben. Östlich grenzt laut Flächennutzungsplan ein Bodendenkmal an das geplante Bebauungsgebiet an. Dieses liegt teilweise in der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen Fläche. Hier erfolgen keine Eingriffe in den Boden.
  • Schutzgut Biotope und Pflanzen, Belange des Artenschutzes: 
    Durch das Bauvorhaben gehen überwiegend Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit verloren. Es handelt sich überwiegend um Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland). Kleinflächig kommen Wiesen-/Feldraine, artenarme Gräben und geschotterte Feld- und Wirtschaftswege vor. Geschützte oder invasive Arten wurden nicht erfasst. Hinsichtlich der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes spielt das Plangebiet keine Rolle, es erfolgte kein Nachweis von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. 60 m östlich des Plangebietes fand sich das Revier einer Feldlerche. Dieses wird wahrscheinlich aufgrund der Stör- und Silhouettenwirkung aufgegeben werden.
  • Schutzgut Boden: 
    Die geplante Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust von Braunerden mit einer mittleren Ackereignung; insgesamt weisen die natürlichen Bodenfunktionen aktuell einen geringen Funktionserfüllungsgrad auf. Die natürliche Erosionsgefährdung reicht je nach Standort von sehr hoch bis extrem hoch. Der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden wurde in einem gesonderten Gutachten ermittelt (Schnittstelle Boden, 2023).
  • Schutzgut Wasser: 
    Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer, 75 m südlich fließt der Bocksbach. Die landwirtschaftlichen Flächen werden zur Ableitung des Oberflächenwassers von Gräben flankiert. Die Grundwasserleitfähigkeit wird im Plangebiet mit mäßig angegeben. Die Verschmutzungsempfindlichkeit und die Grundwasserergiebigkeit sind als mittel eingestuft. Das Plangebiet liegt in keinem festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet. Durch das Bauvorhaben werden die Grundwasserneubildung reduziert und der Oberflächenabfluss erhöht.
  • Schutzgut Klima: 
    Im Flächennutzungsplan wird der östliche Teil als Fläche einer Klimafunktionsfläche dargestellt. Auf landwirtschaftlichen Freiflächen bildet sich bei strahlungsarmen Wetterlagen Kaltluft, welche der Hangneigung folgend Richtung Siedlungsgebiet abfließt. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes ist mit keinem Einfluss auf das Klima zu rechnen. Mögliche Effekte werden sich auf das Plangebiet selbst beschränken.
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild/Erholung: 
    Das Landschaftsbild ist geprägt von der landschaftlichen Vielfalt mit Wald und Offenlandflächen sowie Heckenzügen und einer großen Obstwiese. Der nördliche Rand des Plangebietes öffnet einen weiten Blick auf Kämmerzell und das Fuldatal Das Plangebiet selbst umfasst landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen am Siedlungsrand von Kämmerzell, welche aufgrund der Kleinräumigkeit und der strukturellen Armut für die Naherholung selbst eine untergeordnete Rolle spielt. Bei hinreichender Ein- und Durchgrünung sind keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
  • Schutzgut Fläche: 
    Der Geltungsbereich umfasst rund 5,3 ha. Bei einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4 dürfen rund 2 ha (inkl. Verkehrsflächen und Infrastrukturflächen) versiegelt werden, diese gehen für die Entwicklung der Schutzgüter weitgehend verloren. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan sieht den westlichen Teil des Plangebietes bereits als Siedlungsfläche vor. Der größte Teil der Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.
  • Wechselwirkungen: 
    Im Gebiet sind aufgrund der Hanglage vor allem die Wechselbeziehungen zwischen Relief, Boden, Vegetation/Bodennutzung und Lokalklima (tagsüber Erwärmung, nachts Kaltluftbildung und –abfluss) sowie zwischen Boden/Relief und Grundwasser (Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Grundwasserschutz) von Bedeutung.

Des Weiteren liegen folgende Fachgutachten zum Plangebiet als umweltbezogene Information vor:        

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der PGNU zum Bauentwicklungsgebiet „Nördlich der Pfingstweide“ (2016, 2020). 
  • Schnittstelle Boden (2023): Fachbeitrag zum Schutzgut Boden

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • RP Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz
  • RP Kassel, Dez. Kommunales Abwasser, Wassergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz mit Hinweisen zur Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Bocksbach.
  • Kreisausschuss des Landkreises Fulda – Bauen und Wohnen – mit Hinweisen zur sparsamen Umnutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • OsthessenNetz mit Hinweisen zur umweltverträglichen Straßen- und Außenbeleuchtung.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kämmerzell mit Hinweisen zu Gestaltung der öffentlichen Grünflächen sowie der Gefahrenabwehr bei Starkregenereignissen abgegeben.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         23.11.2023 bis 29.12.2023

statt.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und Bestandsplan Biotoptypen, die Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge, das Bodenschutzgutachten sowie die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                 von 08:00–18:00 Uhr     

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.


Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanungsamt(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:        8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Fulda, den 16.11.2023                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister


13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell „Nördl. Pfingstweide“

  • Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Zur Befriedung der Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum im Stadtteil Kämmerzell und den angrenzenden Stadtteilen soll auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am östlichen Ortsrand ein neues Wohngebiet mit bis zu 53 Grundstücken entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche zu 80 % als Wohnbaufläche dargestellt. Da sich aufgrund des aktuellen Neubauentwurfs mit einer rund 20 Meter breiten Grünfläche das Baugebiet in Richtung Osten verschiebt, wird diese Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren notwendig.

Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha und beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Kämmerzell:

Alle Flurstücke liegen in der Flur 7, Flurstück 92 (Gerloser Weg), 93/1, 93/3, 93/4, 94 (Dietershaner Weg), 95, 18/1, 18/2 und in Teilen die Flurstücke 21, 27, 46 (Veilchenstraße), 66 (Geranienstraße) und 74 (Lilienstraße).

(Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich.)

 

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

  • Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Ortsbild/Erholung, Bevölkerung, menschliche Gesundheit und biologische Vielfalt mit Angaben zum Wirkungsgefüge und Auswirkungen sowie deren Wechselbeziehungen;
  • Schutzgut Mensch und Gesundheit mit Angaben zu den umweltbezogenen Auswirkungen durch Lärm- und Geruchsemissionen;
  • Vermeidung von Immissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern;
  • Erhaltung der Luftqualität mit Bewertung der Auswirkungen auf Klima und Luft;
  • Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie
  • Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen;
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:

  • RP Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz
  • RP Kassel, Dez. Kommunales Abwasser, Wassergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz mit Hinweisen zur Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Bocksbach.
  • Kreisausschuss des Landkreises Fulda – Bauen und Wohnen – mit Hinweisen zur sparsamen Umnutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • OsthessenNetz mit Hinweisen zur umweltverträglichen Straßen- und Außenbeleuchtung.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kämmerzell mit Hinweisen zu Gestaltung der öffentlichen Grünflächen sowie der Gefahrenabwehr bei Starkregenereignissen abgegeben.

Die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom

                         23.11.2023 bis 29.12.2023

statt. Während dieser Zeit werden der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                 von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplanänderungsentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanungsamt(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:        8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.


Fulda, den 16.11.2023                           

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mike Czichocki

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 006-04580

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Mike Czichocki
Blumenberger Damm 17
12685 Berlin


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat im Kriegsgebiet aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 17.11.2023
Im Auftrag
gez. Schuhmann

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Ingenieurleistungen

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Bonifatiusschule zur Ganztagsschule Ingenieurleistungen gem. HOAI 2021 LPH 1-9 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23386 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Amtliche Bekanntmachungen vom 14. November 2023

Bereitstellungsdatum: 14. November 2023

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 20.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 10. November 2023

Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im III. Quartal 2023
3. Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie Beendigung der Zuständigkeit für Wohngeld
4. Verschmelzung der Klinikum Gersfeld gGmbH auf die Klinikum Fulda gAG
5. Bundeswehrausstellung auf dem Messegelände - Antrag Nr. 77/2022 der AfD/Bündnis-C-Fraktion
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Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!
6. Grundstücksangelegenheiten


Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Mittwoch, 22.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 10. November 2023

Der Vorsitzende:
Helge Mühr

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 12 und 15 sowie der Produkte 01- 14-10 (EDV-Service), 01-14-30 (Digitalisierung und E-Government), 02-20-40 (Straßenverkehrsangelegenheiten) und 09-10-20 (Verkehrsplanung); Wirtschaftsplan Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
2. Verbesserung der Kennzeichnung der Bussteige am Busbahnhof Stadtschloss - Antrag Nr. 144 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 11.09.2023
3. Einführung eines Frauennachttaxi, d. h. „preisvergünstigter Taxifahrten für Frauen im Stadtgebiet ab Einbruch der Dunkelheit“ - Antrag Nr. 141 der AfD-/B-C-Fraktion vom 10.07.2023


Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 21.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 10. November 2023

Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung
1. 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Bronnzell Südwest“ - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Bronnzell Nr. 11 „Südwest“ - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 190 „Hinter den Höfen“ - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Zustimmung des Durchführungsvertrags
4. Haushaltsantrag Nr. 5 der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 08.11.2022 zur Prüfung der Akustik im Foyer/Gastrobereich des Schlosstheaters
5. HH-Antrag Nr. 25/2022 der Fraktion CDU „Wettbewerb für naturnah gestaltete Vorgärten“
6. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 09 (ausgenommen 09-10-20 - Verkehrsplanung), 10, 11, 13 und 14 sowie der Produktgruppen 01-15 - Gebäudemanagement und 01-16 - Leistungen Amt für Grünflächen und Stadtservice


1. Nachtrag zur Änderung der Satzung über den Weihnachtsmarkt in der Stadt Fulda vom 26. Oktober 2020

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 2, 50 Abs. 1, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), in Verbindung mit § 70 Abs. 1 bis 3 und § 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch 11 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. I S. 172), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda in ihrer Sitzung am 20.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
§ 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

Die Veranstalterin ist befugt, eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Marktfestsetzung zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Weihnachtsmarktes entsprechend den Absätzen 1 bis 3, insoweit gelten allein die Festsetzungen der Marktbehörde. Die Standinhaber haben bei Festsetzungen, die von den Absätzen 1 bis 3 abweichen, bei Auflagen der Marktbehörde oder im Falle einer Aufhebung der Festsetzung durch die Marktbehörde keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen die Veranstalterin, soweit ihr kein Verschulden zur Last fällt. Entschädigungsansprüche nach Maßgabe der §§ 48 und 49 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.
 

Artikel 2
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Je Warengruppe ist die Anzahl der Verkaufsstände wie folgt begrenzt:

- Speisen: 11 Verkaufsstände 
- Getränke: 11 Verkaufsstände und 1 Weihnachtspyramide 
- Süßspeisen: 10 Verkaufsstände
- Waren: 34 Verkaufsstände.

Unterschreitet das Bewerbungsaufkommen einer Warengruppe die zulässige Anzahl der Verkaufsstände, kann die Veranstalterin das Kontingent bei anderen Warengruppen mit Ausnahme der Weihnachtspyramide entsprechend erhöhen. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Anzahl der Verkaufsstände je Warengruppe aus konzeptionellen Gründen oder bei einer Anpassung der Marktfläche gem. 3 Abs. 5 abweichend festzulegen. 


Artikel 3 
§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Verkaufsstände sind weihnachtlich zu gestalten und einzurichten. Vorderfronten und sichtbare Standseiten sind zu dekorieren. Eine elektrische Weihnachtsbeleuchtung, nicht impulsgesteuert und bestehend aus Leuchtmittel mit gelbem und warmen Licht, ist am Giebel der Verkaufsseite/n anzubringen. Das Innere der Verkaufsstände ist auszuleuchten und weihnachtlich zu verkleiden. Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, die Innen- und Außenbeleuchtung seines Verkaufsstands mit Einbruch der Dunkelheit bis zum Ende der Öffnungszeit einzuschalten. Dabei sind vorzugsweise energieeffiziente Beleuchtungssysteme (z.B. LED-Beleuchtung) zu verwenden. Der Betrieb von Heizgeräten ist aus Gründen eines ökologischen Umgangs mit Ressourcen auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken. Fremdwerbung am und außerhalb des Verkaufsstands sowie Eigenwerbung außerhalb des Verkaufsstands ist nicht zulässig. 
 

Artikel 4
§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Standgebühren werden gestaffelt nach den Warengruppen zu § 4 Nr.1 dieser Satzung und der Grundfläche des Verkaufsstands in Quadratmetern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wie folgt erhoben:

Getränkestände:      286,00 EUR je m² 
Speisenstände:        253,00 EUR je m² 
Süßspeisenstände:     94,50 EUR je m²
Warenstände:            90,00 EUR je m² 
 

Artikel 5 
§ 12 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

Verkaufsstände, in denen mit offenem Feuer oder heißen Oberflächen umgegangen wird, müssen einen Feuerlöscher der Klasse PG 6, geeignet für die Brandklassen A, B und C, in betriebsbereitem Zustand sichtbar und leicht zugänglich vorhalten. Vorgaben, die sich aus den jeweiligen Ausführungs-genehmigungen ergeben, bleiben unberührt. Bei Verwendung von heißen Fetten ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F erforderlich. Weitere Feuerlöscher können im Einzelfall verlangt werden.
 

Artikel 6 
§ 12 Nr. 7 erhält folgende Fassung:

Flüssiggasanlagen dürfen nur entsprechend den von den Herstellern mitgelieferten Bedienungsanweisungen betrieben werden. Bei Verwendung von Druckgasflaschen darf nur die jeweils im Betrieb befindliche Flasche standsicher, Dritten unzugänglich und ausreichend belüftet, im Stand aufgestellt werden. Reservedruckgasflaschen oder leere Druckgasflaschen dürfen im Stand nicht bereitgestellt, aufbewahrt oder gelagert werden. Die Lagerung weiterer Druckgasflaschen hat in der von der Veranstalterin bereitgestellten Gasflaschen-Box zu erfolgen. Ein Wechsel von Druckgasflaschen ist während der Veranstaltungszeit unzulässig. Die einschlägigen technischen Regelwerke sind zu beachten und einzuhalten, 


Artikel 7 
§ 15 Abs. 1 Nr. 10 erhält folgende Fassung:

entgegen § 12 Nr.3 keinen Feuerlöscher der Klasse PG 6, geeignet für die Brandklassen A, B und C in betriebsbereitem Zustand sichtbar und leicht zugänglich vorhält oder keinen Fettbrandlöscher der Brandklasse F bereithält oder nicht die verlangte Anzahl weiterer Feuerlöscher bereithält, 


Artikel 8 
§ 15 Abs. 1 Nr. 12 erhält folgende Fassung:

entgegen § 12 Nr.7 Druckgasflaschen nicht standsicher oder Dritten unzugänglich oder nicht ausreichend belüftet aufstellt, Druckgasflaschen während der Veranstaltungszeit wechselt oder Druckgasflaschen außerhalb der durch die Veranstalterin bereitgestellten Gasflaschen-Box lagert,

 

Artikel 9 
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Fulda, 20.10.2023

Magistrat der Stadt Fulda

Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister


Sitzung des Ortsbeirates Rodges

Dienstag, 14.11.2023, 20:30 Uhr, Bürgerhaus Rodges, Sitzung des Ortsbeirates Rodges

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Stellungnahme zum Haushalt 2024
3. Kulturmittel
4. Anträge und Anfragen, Verschiedenes

Timo Diegelmann, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Besges

Montag, 20.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Haushaltsplan 2024
3. Verwendung der Kulturmittel 2023
4. Sachstand Ernteweg
5. Stadtteilarbeiterin
6. Nikolausfeier am 09.12.2023
7. Adventsfeier am 17.12.2023
8. Anträge, Anfragen, Verschiedenes

Wolfgang Wald, Ortsvorsteher

 


Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Dienstag, 28.11.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Haushalt 2024
5. Kulturmittel
6. Planung Veranstaltungen

Georg Krönung, Ortsvorsteher


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Landschaftsbauarbeiten für den Skate- und Bewegungspark Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer  16/23358 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

 


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung von 2 Großflächenmähern aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23352 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 07. November 2023

Bereitstellungsdatum: 07. November 2023

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am Dienstag, 14.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 2. November 2023

Der Vorsitzende:
Dr. Albert Post

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 03, 04 und 08, soweit die Veranschlagungen in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen


Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Mittwoch, 15.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 2. November 2023

Die Vorsitzende:
Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung
1. Haushaltsplan 2024; Beratung der Produktbereiche 05 und 06, soweit die Veranschlagungen in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen


Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Mittwoch, 08.11.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Maberzell,
Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Stellungnahme zum Haushalt 2024
3. Vergabe von Kulturmitteln
4. Anträge und Anfragen

Dieter Klüh, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell

Donnerstag, 09.11.2023, 19:30 Uhr, Feuerwehrhaus Kämmerzell,
Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 06.09.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4. Backhausfest 2023
5. Weihnachtsbaum Kirchplatz 2023
6. Abrechnung Kulturmittel 2023
7. Heckenschnitt 2023
8. Neugeborenen Präsente 2023
9. Sachstand Umbau/Anbau Bürgerhaus
10. Sachstand Relaxbänke/Zeitplan Montage
11. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Christian Ruppel, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Montag, 13.11.2023, 20:00 Uhr, Clubhaus der SG Johannesberg, Agricolastraße 8,
Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Abrechnung Seniorennachmittag 2023
4. Situation Westring
5. Aufstellung des Weihnachtsbaumes 
6. Rückäußerung bzw. Stellungnahme HH 2024
7. Anträge und Anfragen

Erwin Stock, Ortsvorsteher


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus der Kita Edelzell Holzbau-, Fassaden- und Fensterbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23229 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Amtliche Bekanntmachungen vom 31. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 31. Oktober 2023

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am Montag, 13.11.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Sitzungszimmer MMS (Marmorsaal) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 18. Oktober 2023

Der Vorsitzende: 
Dag Wehner 


Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2024; Beratung des Produktbereichs 06, sofern er in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fällt.


Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Dienstag, 07.11.2023, 19:00 Uhr, im Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung 
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Kulturmittel und Seniorenmittel 
4. Weihnachtsmarkt 
5. Rückmeldung Haushaltsanträge 2024 
6. Anträge und Anfragen 
7. Verschiedenes

Stefan Euler, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Zell

Montag, 06.11.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung 
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher 
2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.09.2023 
3. Bericht des Ortsvorstehers 
4. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2024 
5. Heckenschnitt 
6. Abrechnung der Seniorenfahrt 2023 
7. Seniorennachmittag am 03.12.2023 
8. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Montag, 06.11.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Niederrode, Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Tagesordnung 
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Diskussion Haushaltsentwurf 2024 
4. Rückblick Seniorenveranstaltung 
5. Ausblick Aufstellen Weihnachtsbaum 
6. Anfragen und Anträge

Michael Wiegand, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Mittwoch, 15.11.2023, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung 
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Abrechnung der Seniorenfahrt 2023 
4. Anhörung zum Haushalt 2024 
5. Kulturmittel 2023 
6. Anfragen und Anträge

Reinhard Kremser, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Malkes

Dienstag, 07.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Malkes, Sitzung des Ortsbeirates Malkes

Tagesordnung 
1. Bericht des Ortsvorstehers 
2. Stellungnahme zum Haushalt 2024 
3. Termin Seniorenveranstaltung 2024 
4. Anfragen/Verschiedenes

Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Mittwoch, 08.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Tagesordnung 
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Aktueller Stand und Planung Umbau Bürgerhaus/Feuerwehrhaus 
4. Rückmeldung Haushaltsplan 2024 
5. Anträge und Anfragen

Haiko Fillauer, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirats Istergiesel

Mittwoch, 01.11.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung 
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2024 
4. Organisation Seniorenveranstaltung 
5. Organisation Martinsfeier 
6. Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 
7. Aufstellen Weihnachtsbaum 
8. Anträge und Verschiedenes

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Harmerz

Mittwoch, 08.11.2023, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Harmerz, Sitzung des Ortsbeirates Harmerz

Tagesordnung 
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher 
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 20.07.2023 
3. Bericht des Ortsvorstehers 
4. Abrechnung Seniorentag 2023 
5. Rückmeldung Haushaltsanträge 2024 
6. Heckenschnitt 2024/2025 
7. Glühweinabend 2023 
8. Anfragen und Anträge

Martin Haseneier, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirats Sickels

Mittwoch, 08.11.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung 
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher 
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 
3. Planung Seniorenadventsfeier 
4. Johannes-Nehring-Straße 
5. Verschiedenes

Knut Heiland, Ortsvorsteher 


Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt den Austausch von Endpoint Security Lösung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23072 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


An die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Edelzell und Kohlhaus

Nachdem die Amtszeit des Jagdvorstandes des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Edelzell und Kohlhaus abgelaufen ist, lädt der Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch den Amtsleiter des Grundstücks- und Vermessungsamtes, in seiner Funktion als Notjagdvorstand die Jagdgenossen zu einer Genossenschaftsversammlung am

Freitag, den 17. November 2023, 19.30 Uhr

in die Gaststätte Zum Weißen Hirsch, Hohenlohestraße 1, 36043 Fulda-Edelzell ein.

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung der Jagdgenossen durch die Stadt Fulda 
2. Neuwahlen
    a) Wahlleiter 
    b) Wahl des Jagdvorstehers 
    c) Wahl des Jagdgenossenschaftsausschusses

3. Bericht Kassenprüfer
4. Entlastung des Jagdvorstands
5. Verpachtung des genossenschaftlichen Jagdbezirks Edelzell-Kohlhaus 
6. Aussprache und Beschluss über die Verwendung des Reinertrags
7. Verschiedenes

Fulda, den 27.10.2023

DER MAGISTRAT DER STADT FULDA 
​​​​​​​-Notjagdvorstand-

Amtliche Bekanntmachungen vom 24. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 24. Oktober 2023

Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung

 

Am Dienstag, 31.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Verkehr und Planung des Kreistages des Landkreises Fulda im Marmorsaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 20. Oktober 2023

Der Vorsitzende: 
Helge Mühr

Tagesordnung

1.

Information über die Entwicklung und Umsetzung der Projekte der Region Fulda GmbH

2.      Verschiedenes

 

 


Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Montag, 30.10.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Bernhards, Sitzungszimmer, Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Friedhof Bernhards
3. Gemeindefahrt 2023
4. Abrechnung Kulturmittel 2023
5. Info zum Kindergarten
6. Anfragen/Anträge

Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Donnerstag, 02.11.2023, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Gartenfeldring 24, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Abrechnung Kultur- und Seniorenmittel 2023
5. Erste-Hilfe-Kurs 2023/24
6. Hecken- und Baumschnitt
7. Notfallvorsorge im Katastrophenfall
8. Verkehrssituation Fasanenweg und Finkenberg
9. Aufstellen Weihnachtsbaum
10. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Mittwoch, 01.11.2023, 19:15 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Stellungnahme Haushaltsplanentwurf 2024
4. Abrechnung Seniorenmittel 2023
5. Abrechnung Kulturmittel 2023
6. Heckenschnitt
7. Aufstellen Weihnachtsbaum
8. Anträge und Anfragen

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 02.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2023/24
5. Weihnachtsmarkt
6. Stand Kultur-/Seniorenmittel
7. Neujahrsempfang
8. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Roman Namyslo, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Mittwoch, 08.11.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach – kleiner Saal -, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach

Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Anträge und Anfragen

Manfred Belle, Ortsvorsteher


Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Montag, 06.11.2023, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Verteilung der restlichen kulturellen Mittel
3. Sammelbeschluss für 2024
4. Präsente für Senioren und Seniorenfahrt
5. Weihnachtsbaum
6. Stellungnahme zum Haushalt 2024
7. Anträge und Anfragen

Rudolf Girbardt, Ortsvorsteher


Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2023 festgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 3.248.495,21 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Fulda 1.208.170,77 € auszuschütten. Der verbleibende Betrag von 2.040.324,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An den Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“, Fulda

Prüfungsurteile 

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
     
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
     

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Absatz 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. 
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Fulda, den 25. Juli 2023

gez.

Muth & Co. GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Ralf Kammer (Wirtschaftsprüfer) 
Marco Bug (Wirtschaftsprüfer)



Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 25.10.2023 bis 03.11.2023

                        Montags bis donnerstags      von 08.30 – 12.30 Uhr und
                                                                  von 14.00 – 16.00 Uhr und
                                               freitags        von 08.30 – 13.00 Uhr
                                                         

im Stadtschloss, Schlossstr. 1, Fulda, Stadtkämmerei, Raum E022 öffentlich aus.

Fulda, 24.10.2023

Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
Der Eigenbetriebsleiter
gez. Dag Wehner, Bürgermeister


Aufruf abgelaufener Ruherechte von Gräbern auf städtischen Friedhöfen der Stadt Fulda

 

Auf den Friedhöfen der Stadt Fulda sind die Ruherechte an Reihengräbern am 31.12.2023 abgelaufen, wenn die Bestattung bis einschließlich zu den nachfolgend genannten Terminen erfolgte:

 

Friedhöfe

Reihengräber

Kindergräber

Urnenreihengräber

Zentralfriedhof und Frauenberg

31.12.1998

31.12.2003

31.12.2003

Haimbach Lehnerz Trätzhof

 

31.12.1993

 

31.12.2003

 

31.12.2003

Bronnzell Dietershan Gläserzell Kämmerzell Maberzell Sickels

 

 

31.12.1993

 

 

31.12.1998

 

 

31.12.2003

Bernhards Harmerz Istergiesel Kohlhaus Lüdermünd Malkes Neuenberg Oberrode

 

 

 

31.12.1988

 

 

 

31.12.1993

 

 

 

31.12.2003

 

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Fulda (§17 Abs. 4) werden die Verfügungsberechtigten gebe- ten, die Gräber bis zum 31.01.2024 abzuräumen (Grabsteine, Einfassungen, Fundamente, Pflanzen u.a.) und das Grab mit Rasen anzusäen (§ 34 Abs. 2).

Für Wahlgräber, deren Nutzungszeit am 31.12.2023 ablaufen und die erhalten werden sollen, ist un- verzüglich eine Verlängerung der Nutzungszeit zu beantragen. Andernfalls hat der Verfügungs- berechtigte das Abräumen des Grabes (Grabstein, Einfassung, Fundament, Pflanzen u.a.) bis zum 31.01.2024 zu veranlassen und das Grab mit Rasen anzusäen.

Nach Ablauf des genannten Termins werden noch vorhandene Denkmale und sonstige bauliche Anla- gen auf Kosten der jeweiligen Verfügungsberechtigten entfernt und fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Fulda (§ 34 Abs. 2 und 3).

Fulda, den 12.10.2023 
                                      
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld Oberbürgermeister

 


Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren

Projekt "Baufeld 6 im Quartier Waidesgrund"

Die Stadt Fulda ist Erbbaurechtsnehmerin des „Baufeldes 6“ im Quartier Waidesgrund in der Dr.-Walter-Lübcke Straße (Gemarkung Fulda, Flur 13, 27/42) und beabsichtigt dieses im Rahmen eines Unter- oder Teilerbbaurechtes oder mittels einer vergleichbaren Konstellation zu vergeben. Das Grundstück soll vorrangig einer sozialen bzw. mietpreisgebundenen Nutzung zugeführt werden. Insbesondere ist gefordert, einen Großteil der Bebauung für Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden vorzusehen. Baubeginn soll im Jahr 2024 erfolgen.

Interessierte können bis zum 24. November 2023 ein kurzes Nutzungskonzept im Rahmen der Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 186 „Waidesgrund“ einreichen:

Vergabestelle der Stadt Fulda 
Schlossstrasse 4 - 6 
36037 Fulda 
E-Mail: vergabestelle(at)fulda.de 
Telefon: +49 661 102 1115

Download Bebauungsplan der Stadt Nr. 186 „Waidesgrund“: 
https://www.fulda.de/fd/61_Stadtplanungsamt/Stadtplanung/Bauleitplanung/Bebauungsplaene_Rechtskraft/BPL_631009_0097_0186_000_01_Waidesgrund.pdf

 


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Beschaffung einer softwaregestützten Lösung einer Phishing Simulation aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/23001 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 17. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 17. Oktober 2023

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Freitag, 20.10.2023, 18:00 Uhr,
findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 11. Oktober 2023
Die Stadtverordnetenvorsteherin: Margarete Hartmann

Tagesordnung I
1. Haushaltsplan 2024 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser" Fulda
2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV - 20. Oktober 2023
3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse - SV - 20. Oktober 2023
4. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten

Tagesordnung II
5. Jahresabschluss 2022 Stadt Fulda
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“
7. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer
8. Wiederwahl im Ortsgericht Fulda IV
9. Satzung über den Weihnachtsmarkt in der Stadt Fulda
10. Einrichtung eines Ganztagsangebots des Profil II an der Ottilienschule (gemäß § 15 i. V. m. § 146 Hess. Schulgesetz)
11. Änderungssatzung zur Satzung des Jugendamtes Erweiterung der beratenden Mitglieder um selbstorganisierte Zusammenschlüsse
12. 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“, Stadtteil Gläserzell
   - Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB
   - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
   - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
13. Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“, Stadtteil Gläserzell
   - Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) und der frühzeitigen TÖB Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB

Die Anfragen und Anträge können über „www.fulda.de / Rathaus und Politik / Stadtpolitik / Stadtverordnetenversammlung / Zu den Tagesordnungen sowie Anfragen & Anträgen“ und im Bürgerbüro eingesehen werden.

Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen 


Sitzung des Ortsbeirats Edelzell

Mittwoch, 18.10.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell, Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Tagesordnung

1.   Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2023 
2.   Bericht des Ortsvorstehers 
3.   Abrechnung der Seniorenfahrt vom 14.09.2023
4.   Planung der Seniorenweihnachtsfeier am 09.12.2023 
5.   Heckenschnitt 2024 
6.   Planungen Ortsschelle 2024 
7.   Stand der Jugendarbeit in Edelzell 
8.   Anträge und Anfragen

Sven Hohmann, Ortsvorsteher


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Philipp Wolf

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
mt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle


Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 006-04530 vom 25.09.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressat:

Philipp Wolf
Am Haidberg 5
36093 Künzell


öffentlich zugestellt wird. Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Fulda, den 12.10.2023

Im Auftrag
gez. Schuhmann


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Selamawit Semere

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 002-01595 vom 12.10.2023

Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin:

Selamawit Semere
Gallasiniring 2
36043 Fulda

öffentlich zugestellt wird. Da sich die oben genannte Zustellungsadressatin unbekannten Ortes aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 236,
Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 12.10.2023

Im Auftrag
gez. Schuhman


Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren

PROJEKT „STADTCAMPING“ in zentraler Lage und im Landschaftsschutzgebiet „Fulda-Aue“

Die Stadt Fulda ist Eigentümerin von Liegenschaften und beabsichtigt diese einer neuen Nutzung unter dem Projekt „Stadtcamping“ zuzuführen. Interessierte können bis zum 15. November 2023 ein ganzheitliches und nachhaltiges Nutzungskonzept im Rahmen der Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie einreichen.

Vergabestelle der Stadt Fulda 
Schlossstrasse 4 - 6 
36037 Fulda 
E-Mail: vergabestelle(at)fulda.de 
Telefon: +49 661 102 1115

Download Setcard

Download Konzeptstudie


Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren

PROJEKT „GASTRONOMIE AN DER FULDA-AUE“

Die Stadt Fulda beabsichtigt, die in ihrem Eigentum stehende „Alte Segelflughalle“ am Aueweiher (gegenüber der Olympiastraße 8) an einen engagierten Investor und Pächter für eine ganzjährige gastronomische Nutzung zu vergeben.

Interessierte können bis zum 15. November 2023 ein ganzheitliches und nachhaltiges Nutzungskonzept im Rahmen der Interessenbekundung zum Investorenauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie einreichen.

Vergabestelle der Stadt Fulda 
Schlossstrasse 4 - 6 
36037 Fulda 
E-Mail: vergabestelle(at)fulda.de 
Telefon: +49 661 102 1115

Download Setcard

Download Bauzeichnung von 1958


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus Kindergarten Lehnerz Elektroarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22854 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung des Cafés im Vonderau Museum (Jesuitenplatz 2) Stark- und Schwachstromarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22925 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden. 


Hinweis auf ein Wettbewerbsverfahren gem. § 50 UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung Planungsleistungen nach HOAI aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22913 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 10. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 10. Oktober 2023

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, 16.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 6. Oktober 2023

Der stellv. Vorsitzende:
Steffen Werner

Tagesordnung

1.

Jahresabschluss 2022 Stadt Fulda 

2.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ 

3.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"
- Auftragserteilung Abschlussprüfer 

4.

Änderungssatzung zur Satzung des Jugendamtes
- Erweiterung der beratenden Mitglieder um selbstorganisierte Zusammenschlüsse

5.

Satzung über den Weihnachtsmarkt in der Stadt Fulda

6.

Wiederwahl im Ortsgericht Fulda IV

7.

Automobilausstellungen in der Innenstadt
- Antrag Nr. 78/2022 der ehem. Fraktion „Die LINKE.Die Partei“

8.

Förderung für den Einsatz von Kryptowährungen
- Antrag Nr. 52/2022 der AfD/Bündnis-C-Fraktion

9.

Aus- und Umbau Werner-Diegmüller-Weg
- Auftragsvergabe Straßenbauarbeiten

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln!!! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!!!

10.

Grundstücksangelegenheiten

 

 


Öffentliche Auslegung im Antragsverfahren auf Einrichtung eines Innovationsbereiches in der Bahnhofstraße nach dem hessischen Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

Als Aufgabenträger hat der Verein Fulda BID Bahnhofstraße e.V. im September 2023 formell den Antrag auf die Einrichtung eines Innovationsbereiches gestellt. Gemäß dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren vom 21.12.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.02.2021 werden die zum Antrag gehörenden Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Öffentlich ausgelegt werden folgende Dokumente:

- Maßnahmen- und Finanzierungskonzept des Fulda BID Bahnhofstraße e.V. 
- Gebietsabgrenzung mit Flurstücksliste

in der Zeit von Mittwoch, 18. Oktober 2023 bis zum Freitag, 17. November 2023

beim Magistrat der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, Fulda, Bürgerbüro, aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, 
mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr,
freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr,
und samstags von 9:00 – 12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Als Grundeigentümer können Sie Anregungen z.B. zum Programm vorbringen. Sie haben auch das Recht, der Einrichtung des Innovationsbereichs zu widersprechen. 
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an: 

Magistrat der Stadt Fulda 
Amt für Stadtmarketing 
Schlossstr. 1 
36037 Fulda 
stadtmarketing(at)fulda.de

Alle Unterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter www.fulda.de/bauen-wirtschaft/gewerbe veröffentlicht.

Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

 

 


Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin.

Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 10. November 2023 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.

 

Name der/des zuletzt Verstorbenen

 

Friedhof

Abteil

Grab-Nummer

Amar, Friedrich

Frauenberg

112

541

Angeli, Franziska

Frauenberg

104

1047

Auth, Veronika

Harmerz

3

209

Bachus, Therese

Frauenberg

104

209

Büttner, Wilhelmine

Zentralfriedhof

25

69-70

Christ, Elisabeth

Frauenberg

112

434

Dehler, Hildegard

Lehnerz

6

11

Dietrich, Karl

Zentralfriedhof

76

208

Duwe, Theodor

Frauenberg

8

71-72

Gawlitza, Hedwig

Haimbach

2

113-114

Goebel, Frieda

Zentralfriedhof

5

58-59

Goergen, Lotte

Frauenberg

5

176-177

Gömpel, Franziska

Frauenberg

112

540

Grünkorn, Josephine

Frauenberg

5

57-58

Gundlach, Margot

Zentralfriedhof

39

623

Heinrich, Limane

Frauenberg

104

1027

Hohmann, Josef

Neuenberg

6

31

Jahn, Waltraud

Frauenberg

104

1304

Keidel, Ludwig

Lehnerz

6

50-51

Klein, Jutta

Frauenberg

121

317

Kleuser, Aloisia

Frauenberg

116

220

Kreißl, Anna

Gläserzell

9

33-34

Kunath, Walther

Maberzell

9

3

Lottis, Kurt

Frauenberg

9

325

Paschitzky, Katharina

Frauenberg

15

422

Pienz, Anna Liese

Frauenberg

119

537

Reinhard, Alwine Charlotte u. Josef

Zentralfriedhof

7

40

Reith, Maria

Kämmerzell

10

17-18

Ruppert, Barbara

Frauenberg

15

216

Sauer, Maria

Frauenberg

104

1062

Schmitt, Johanna

Frauenberg

119

426

Schwab, Aloys

Frauenberg

116

411-412

Sebott, Franz

Frauenberg

116

729

Thünken, Klara

Zentralfriedhof

29

269

Uhlig, Hildegard

Zentralfriedhof

20

145

Vogel, Richard

Frauenberg

108

118

Zülch, Georg

Zentralfriedhof

62

224

 

Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.  Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof(at)fulda.de).

 

Fulda, den 6. 10. 2023

             Der Magistrat der Stadt Fulda

            gez. Dr. Wingenfeld 
             Oberbürgermeister

 

                                              


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Andrey Gennadjewitsch Temnikov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument  

der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 004-04472 vom 04.10.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Andrey Gennadjewitsch Temnikov 
Vermuteter Aufenthaltsort: Stary Oskol/ Russland 


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 04.10.2023

Im Auftrag 
gez. Vogel


Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Bonifatiusschule zur Ganztagsschule Mensa - Planungsleistung HLS aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22806 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden. 

Amtliche Bekanntmachungen vom 02. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 02. Oktober 2023

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Donnerstag, 05.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Stadtteiltreff Nordend (im ehemaligen Brautmodenladen), Am Waldschlösschen 34 – 36, 36037 Fulda, statt.

Fulda, 29. September 2023

Die Vorsitzende: 
Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung

1.

Präsentation der (sozialen) Stadtteilarbeit in Fulda mit besonderem Fokus
auf die Stadtteiltreffs 

2. 

Änderungssatzung zur Satzung des Jugendamtes
- Erweiterung der beratenden Mitglieder um selbstorganisierte Zusammenschlüsse

3.

Soforthilfeprogramm gegen weitere Zurückweisungen am Fuldaer Frauenhaus
- Antrag Nr. 134/2023 der AfD/B-C-Fraktion vom 08.06.2023

 

 


Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 10.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 29. September 2023 
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel

Tagesordnung
1. 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“, Stadtteil Gläserzell - Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 
2. Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnen Am Ziergraben“, Stadtteil Gläserzell - Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) und der frühzeitigen TÖB Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB 3. Antrag Nr. 135/2023 der CDU-Stadtverordnetenfraktion betreffend Bericht zu öffentlichen Toiletten in der Innenstadt


Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 12.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 29. September 2023

Der Vorsitzende: 
Helge Mühr

Tagesordnung

1.

Fuldaer Straßenplan für Touristen und Tagesgäste
- Antrag Nr. 133/2023 der AfD/Bündnis-C-Fraktion vom 23.05.2023 

2.

Bericht zum Projektstatus "Szenarien für eine Datenstrategie und Data Governance"

 

 


Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 11.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 27. September 2023

Die Vorsitzende:
Lea Widmer

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Am Ende der LGS: 491/2023 -1 Debatte und Beschluss: Die Biber-Schilder in der Fuldaaue müssen auch barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte gestaltet und auf rollstuhlgeeignete Höhe gebracht werden. 491/2023 -2 Beschluss: Im Tiergarten fehlen noch immer die Noppen an der Treppe zur Miste, dies muss unbedingt nachgerüstet werden. 491/2023 -3 Debatte und Beschluss: Im Tiergarten müssen die Schilder an den Gehegen und auch die allgemeinen Informationsschilder mit QR-Codes versehen werden. 491/2023 -4 Debatte: Im Torhaus fehlen noch immer tastbare Türschilder. 491/2023 -5 Debatte: Der BMB regt an, die neuen Parks der LGS 2023 mit inklusiven Infoschildern an den Stauden und mit inklusiven Informationen über die Entstehung der LGS auszustatten.
4. Debatte und Beschluss: Der BMB fordert die Stadt auf, gefährliche Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen Heinrich-von-Bibra-Platz umgehend zu beseitigen oder dies zu veranlassen
5. Debatte und Beschluss: Inklusive Beschilderung in Fulda mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen abstimmen, um unnötige Erschwernisse zur Barrierefreiheit zu verhindern. Standorte und Auffindemöglichkeiten verbessern, um die Beschilderung auch „nutzbar“ zu machen.
6. Sonstiges

 


Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Mittwoch, 11.10.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Aktueller Stand und Planung Umbau Bürgerhaus/Feuerwehrhaus
4. Senioren
5. Anträge und Anfragen

Haiko Fillauer, Ortsvorsteher 


Sitzung des Ortsbeirates Besges

Mittwoch, 11.10.2023, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Sachstand Bürgerhauserweiterung
3. Einstellung Stadtteilarbeiter/in
4. Bürgerbus im Rodetal
5. Heckenschnitte
6. Anträge, Anfragen, Verschiedenes

Wolfgang Wald, Ortsvorsteher 


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Aleg Salo

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Aleg Salo


Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 005-04561 vom 27.09.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herr 
Aleg Salo 
Fomitschöva 14 
230010 Grodno, Belarus

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 29.09.2023

 

Im Auftrag

gez. Höhl


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an die Eheleute Olga und Vasiliy Nusolia

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 
Magistrat der Stadt Fulda, Sozial- und Wohnungsamt 
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
29.09.2023 1102.4.104991

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Olga und Vasiliy Nosulia 
Albinstraße 18 
36039 Fulda 


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann von der Betroffenen oder ihres Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Anschrift

Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, Zimmer: 112

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 29.09.2023

Im Auftrag 
gez. Schmitt


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Die Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH, Schlossstraße 12, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt den Rückbau von Zaunbauarbeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22762 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Instandsetzung der Tiefgarage Ruprechtstraße Stahlbeton- und Stahlbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22756 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Bürgerhauses Kämmerzell Außenwandverkleidungsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22699 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 26. September 2023

Bereitstellungsdatum: 26. September 2023

Bürgerversammlung

Am Freitag, 13. Oktober 2023, 18:00 Uhr,

findet im Marmorsaal des Stadtschlosses eine Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Fulda statt.

Fulda, 21. September 2023 

Die Stadtverordnetenvorsteherin 
Margarete Hartmann

Themen: 

  • „WIRGARTEN“ 
  • Entwicklung Klimaschutzkonzept
  • Hessentag 2026

Nachrückerin in der Stadtverordnetenversammlung

Feststellung über das Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).

Frau Meryem Eker, Mitglied der Partei „DIE LINKE“, hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda mit Wirkung zum 01. September 2023 niedergelegt. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei „DIE LINKE“, entsprechend der Anzahl der auf ihn/sie entfallenen Stimmen.

Gem. o. g. Bestimmung wird als Nachrückerin Frau Dr. Bettina Licht, 36043 Fulda festgestellt.

Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Frau Ulrike Richter, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.

Fulda, 20. September 2023 
gez. Ulrike Richter, Wahlleiterin der Stadt Fulda
Siegel Stadt Fulda


Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses

Am Mittwoch, 04.10.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.

Fulda, 21. September 2023
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post

Tagesordnung

1. Kulturformat „Human Library“ - Antrag-Nr. 48/2022 vom 11.01.2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2. Weinfest als frei zugängliches Fest - Antrag-Nr. 102/2022 vom 13.09.2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
3. Einrichtung eines Ganztagsangebots des Profil II an der Ottilienschule (gemäß § 15 i. V. m. § 146 Hess. Schulgesetz


Ortsbeiratssitzung Lüdermünd

Mittwoch, 27.09.2023, 19:30 Uhr,
Feuerwehrhaus Lüdermünd, Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd

Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers und Genehmigung des Protokolls
2. Sachstand laufender Projekte
3. Verwendung der restlichen Kulturmittel
4. Terminplanung
5. Heckenschnitt 2023
6. Anträge/Verschiedenes

Thomas Schmitt, Ortsvorsteher


Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Fahrrad-Leasing für die Mitarbeiter/innen der Stadt Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22622 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden. 


Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die barrierefreie Errichtung der Fußgänger-Lichtsignalanlage K71 in der Sickelser Str./Max-Pechstein-Str. aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22602 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Öffentliche Zustellungdurch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Abdirahman Abdillahi

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04533 vom 22.09.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Abdirahman Abdillahi 
unbekannt 
vermutliches Aufenthaltsland: Somalia oder Kenia

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 238,
Gebäude: Palais Buttlar


abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 22.09.2023

Im Auftrag 
gez. Krause

Amtliche Bekanntmachungen vom 19. September 2023

Bereitstellungsdatum: 19. September 2023

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda

Am Montag, 25.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des 
Stadtschlosses statt.

Fulda, 15. September 2023

Die Stadtverordnetenvorsteherin:
Margarete Hartmann

Tagesordnung I
1. Aktuelle Stunde, Anfragen, Anträge - SV - 25. September 2023
2. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse - SV - 25. September 2023
3. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten

Tagesordnung II
4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2023
5. KAF Kinder-Akademie, Werkraum Museum gGmbH - WIRGARTEN
6. 1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2023 gemäß § 28 GemHVO
2. Kenntnisnahme Liquiditätsbericht zum 31.12.2022 an die Aufsichtsbehörde
7. Änderung der Regelungen zur Nutzung städtischer gedeckter und ungedeckter Sportanlagen
8. Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Bernhards; L 3429 Petersberg-Steinau bis zur B 27 (Bereich DB-Brücke Bernhards).
9. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Bürgerhaus Aschenberg
10. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Stadion Johannisau
11. 13. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell "Nördlich Pfingstweide"
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
12. Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich Pfingstweide" der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell; hier:
- Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Anfragen und Anträge können über www.fulda.de/Stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden.
Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.


Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am Mittwoch, den 27. September 2023, 18.00 Uhr 
findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Marmorsaal des Stadtschlosses statt.

Fulda, 14.09.2023
 
Der Vorsitzende:

gez. Dag Wehner

Tagesordnung: 

1.    Neugründung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle von Stadt und Landkreis Fulda sowie des Landkreises Hersfeld- Rotenburg und Vogelsbergkreises vom 01.01.2023 im Zuge der Erweiterung um den Vogelsbergkreis.

2.    Präsentation der (sozialen) Stadtteilarbeit in Fulda mit Besonderem Fokus auf die Stadtteiltreffs.

3.    Änderung der Satzung des Jugendamtes durch Erweiterung der beratenden Mitglieder um Selbstorganisierte Zusammenschlüsse. 


Sitzungen des Abwasserverbandes Fulda


Am Dienstag, 26. September 2023, um 18:00 Uhr findet die gemeinsame öffentliche Sitzung des Bau- und Finanzausschusses des Abwasserverbandes Fulda im Mehrzweckraum des Betriebsamtes der Stadt Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 20, Fulda, statt. 

Fulda, den 19. September 2023

Der Vorsitzende des Bauausschusses des Abwasserverbandes Fulda
Peter Jennemann    

Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Abwasserverbandes Fulda
Steffen Werner

Tagesordnung 
Gemeinsame Sitzung des Bau- und Finanzausschusses


TOP 1    Genehmigung des Bauausschuss-Protokolls vom 08.11.2022 durch die Mitglieder des Bauausschusses
TOP 2    Genehmigung des Finanzausschuss-Protokolls vom 29.11.2022 durch die Mitglieder des Finanzausschusses
TOP 3    Änderungen im Bauprogramm 2023

Sitzung des Finanzausschusses
TOP 4    Genehmigung der Haushaltssatzung des Jahres 2023 durch das Regierungspräsidium Kassel


Am Dienstag, 26. September 2023, um 18:45 Uhr findet die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda im Mehrzweckraum des Betriebsamtes der Stadt Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 20, Fulda, statt. 

Fulda, den 19. September 2023

Die Vorsitzende der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda
Margarete Hartmann

Tagesordnung

TOP 1    Genehmigung des Protokolls vom 13.12.2022
TOP 2    Änderungen im Bauprogramm 2023
TOP 3    Genehmigung der Haushaltssatzung des Jahres 2023 durch das Regierungspräsidium Kassel
 


Ortsbeiratssitzung Istergiesel

Donnerstag,21.09.2023, 20:00 Uhr,
Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Tagesordnung

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Sachstand Seniorenveranstaltung 2023
4. Heckenschnitt 2024
5. Anträge und Verschiedenes

 Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Zirkenbach

Dienstag, 26.09.2023, 19:30 Uhr,
Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Stand - laufende Projekte
5. Nachlese Seniorennachmittag
6. Planung Weihnachtsveranstaltungen
7. Anträge und Verschiedenes

 Georg Krönung, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Maberzell

Mittwoch, 27.09.2023, 19:30 Uhr,
Bürgerhaus Maberzell, Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Tagesordnung

1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Abrechnung der Seniorenfahrt 2023
3. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10
    "Westlich Rittlehnstraße"
4. Anträge und Anfragen

 Dieter Klüh, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Sickels

Donnerstag, 28.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Abrechnung Seniorenveranstaltung
4. Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023
5. nebenan.de
6. Planung Seniorenadventsfeier
7. Stellungnahme Johannes-Nehring-Straße
8. Verschiedenes

 Knut Heiland, Ortsvorsteher

Im Anschluss an die Sitzung um 20:30 Uhr wird die Stellungnahme des Ortsbeirates zur Johannes-Nehring-Straße vorgestellt.


Ortsbeiratssitzung Niesig

Montag, 02.10.2023, 19:00 Uhr,
Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig

Tagesordnung

1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Neuwahl der stellv. Ortsvorsteherin/des stellv. Ortsvorstehers
3. Anträge/Anfragen

 Rudolf Girbardt, Ortsvorsteher


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Stepan Poliukhovych

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde: Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 005-04546 vom 13.09.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herr
Stepan Poliukhovych
Tupoleva 16
01001 Kiew

öffentlich zugestellt wird.
 
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr am Bonifatiusplatz 1+3, Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 01.06.2023

Im Auftrag
gez. Höhl


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Saulius Smuilys

Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt: Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 14.09.2023

Name des Adressaten:
Saulius Smuilys
letzte bekannte Anschrift:
Leipziger Straße 50, 36037 Fulda
Kassenzeichen 200100206569-100-1

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Herrn Saulius Smuilys ist unbekannt.

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. 

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015 oder E 016, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden. 


Fulda, 14.09.2023

Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag                    

gez. Hildebrandt
Leiter der Kämmerei  


Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Umbaus des Bürgerhaus BronnzellTischlerarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22543 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Skatepark Fulda Erd- und Abbrucharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22544 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Gesamtsanierung der BonifatiusschuleEstricharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer16/22526 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 12. September 2023

Bereitstellungsdatum: 12. September 2023

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung

Am Montag, 18.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im 
Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 8. September 2023

Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt

Tagesordnung
1. Newsletter zur Stadtverordnetenversammlung 
- Antrag Nr. 126 der AfD/B-C-Fraktion vom 08. Mai 2023
2. Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Bernhards; L 3429 Petersberg-Steinau bis zur B 27 (Bereich DB-Brücke Bernhards)
3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2023
4. 1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2023 gemäß § 28 GemHVO
2. Kenntnisnahme Liquiditätsbericht zum 31.12.2022 an die Aufsichtsbehörde
5. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Bürgerhaus Aschenberg
6. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Stadion Johannisau
7. KAF Kinder-Akademie, Werkraum Museum gGmbH - WIRGARTEN
8. Ausbau der Leitungstrasse vom Rechenzentrum Feuerwehr Fulda zu I-Park West - Straßen- und Tiefbauarbeiten - Auftragsvergabe
9. Ersatzneubau Aufzugsanlage ZOB

Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln!!! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!!! 

10. Sparkasse Fulda - Statusbericht des Vorstandsvorsitzenden Herrn Uwe Marohn
11. Vetrauliche Finanzangelegenheit, Grundstücks- und Kreditgeschäfte


Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr

Am Donnerstag, 14.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 8. September 2023
Der Vorsitzende:

Helge Mühr

Tagesordnung

1.    Neubau einer prov. Radwegverbindung entlang der Künzeller Str. zwischen Heidelsteinstraße und Michael-Henkel-Straße - Vorstellung der Planung

2.    Sachstandsbericht zum Schutz der kritischen Infrastruktur, der kommunalen Dienstleistungen und der heimischen Wirtschaft - Antrag Nr. 129/2023 der FDP-Stadtverordnetenfraktion vom 08.05.2023 

3.    Haimbach, Saturnstraße – Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang - Prüfauftrag aus dem Haushaltsantrag Nr. 51/2021 der SPD/Volt-Fraktion vom 09.11.2021

4.    Priorisieren des „Themas Sicherheit“ in Bezug auf die 2. Fortschreibung des Radwegekonzeptes; Einsetzen der bewilligten Haushaltsmittel für 2023 vorrangig für dieses Thema - Antrag Nr. 128/2023 der SPD/Volt-Fraktion vom 03.05.2023

5.    Sachstandsbericht zur Errichtung von Fahrradboxen in der Innenstadt - Haushaltsantrag Nr. 51/2022 der CDU Fraktion vom 08.11.2022


Ortsbeiratssitzung Johannesberg

Montag, 18.09.2023, 20:00 Uhr,
Clubhaus der SG Johannesberg – Agricolastraße 8, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg


Tagesordnung

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Seniorentag 2023 - Nachbereitung 
4. Verkehrsführung der letzten Wochen 
5. Heckenschnitt 2024 
6. Landtagswahl 
7. Anträge und Anfragen

 Erwin Stock, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Dietershan

Mittwoch, 13.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan


Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
2. Bericht des Ortsvorstehers 
3. Aktueller Stand und Planung Umbau Bürgerhaus/Feuerwehrhaus 
4. Senioren 
5. Anträge und Anfragen 

Haiko Fillauer, Ortsvorsteher 


Ortsbeiratssitzung Malkes

Mittwoch, 13. 09. 2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Malkes, öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Malkes


Tagesordnung 

1. Bericht des Ortsvorstehers 
2. Resümee Familienfahrt nach Lohr am Main 
3. Bürgerhaus Malkes Anträge Reparaturen und Neuanschaffungen
    - Gardinen
    - Steckdosen
    - Beschilderung Fluchtweg  
4. Backhaus- und Jakobusfest 2023 Resümee 
5. Backhaus Reparatur Licht 
6. Anfragen / Verschiedenes

Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung und Umnutzung des Georg-Stieler-Hauses (Gallasiniring 1) Bodenbelagsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22427 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Erweiterung Sturmiusschule und Kita Miteinander Ingenieurleistungen nach HOAI für die Elektroausstattung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22397 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 5. September 2023

Bereitstellungsdatum: 05. September 2023

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 12.09.2023, 17:00 Uhr, 
findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im antonius-Kaffee am antonius-Hof, Saturnstraße 14, 36041 Fulda-Haimbach statt. 

Fulda, 1. September 2023 

Der Vorsitzende: 
Michael Ruppel 

Tagesordnung 

1.  Besichtigung des antonius-Hofes in Haimbach mit Erläuterung des Planungsstands zur "antonius gemeinsam Mensch" Gärtnerei
2.  13. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell "Nördlich Pfingstweide"
-    Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3.   Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich Pfingstweide" der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell; hier:
-    Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
-    Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 4.    Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 113 - Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen in Fuldas Innenstadt
 5.    Antrag Nr. 132 der Stadtfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 08.05.2023 zur Kooperation mit dem Verein Tobacycle e. V.
 6.    HH-Antrag Nr. 108 der Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 Freibadwasser für das Stadtgrün nutzen
 7.    Antrag Nr. 136 der SPD/VOLT-Fraktion: Im Bereich der Innenstadt und auf Strecken, die stark von Fußgängern frequentiert werden, sind ausreichende Sitzgelegenheiten einzurichten.


Ortsbeiratssitzung Gläserzell

Dienstag, 12.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2023
5. Stand Kultur-/Seniorenmittel
6. Alternativen zum TEO Konzept
7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

 Roman Namyslo, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Kohlhaus

Mittwoch, 13.09.2023, 20:00 Uhr,
Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Landtagswahl 2023
4. Seniorenfahrt 2023
5. Anfragen und Anträge

Reinhard Kremser, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Lehnerz

Dienstag, 19.09.2023, 19:00 Uhr,
Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Stand Sanierung Grillenburg
5. Anträge und Anfragen
6. Verschiedenes

 Stefan Euler, Ortsvorsteher


Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Boniftatiusschule zur Ganztagsschule Architektenleistungen gem. HOAI 2021 § 34 Gebäude LPH 2-9 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16// 22264 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Die Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH, Schlossstraße 12, 36037 Fulda schreibt Landschaftsgärtnerische Arbeiten für den Rückbau des LGS-Geländes aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22342 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Philipp Wolf

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 006-04530 vom 08.08.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressat:
Philipp Wolf
Am Haidberg 5
36093 Künzell


öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3

Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 31.08.2023
Im Auftrag
gez. Schuhmann


Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die  Direktwahl der Landrätin oder des Landrates in der Stadt Fulda am 08.10.2023

Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Fulda wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens bis 22.09.2023, im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, 
Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum  17.09.2023 beim Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen. 

Fulda, denn 31.08.2023

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Fulda
Gez. Ulrike Richter

Amtliche Bekanntmachungen vom 29. August 2023

Bereitstellungsdatum: 29.08.2023

Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 05.09.2023

Am Dienstag, 05.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.

Fulda, 25. August 2023
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post

Tagesordnung
1. Sachstandsbericht "Jüdische Erinnerungsorte in Fulda"
2. Erweiterung der OB Galerie - Antrag Nr. 124 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 13.03.2023
3. Änderung der Regelungen zur Nutzung städtischer gedeckter und ungedeckter Sportanlagen (Magistratsvorlage)


Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda am Mittwoch, 06.09.2023

Am Mittwoch, 06.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 24. August 2023

Die Vorsitzende: Lea Widmer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Eventuell gemeinsame Besichtigung des Bürgerbüros
4. Infos und Debatte zur bevorstehenden Landtagswahl im Oktober mit Schwerpunkt Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Bericht vom Treffen der hessischen Behindertenbeauftragten und Beiratsvorsitzenden der großen Städte in Hessen
6. Stand und Debatte zum Inklusionslogo für Fulda und zu einem Logo für den BMB für mehr Sichtbarkeit der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen
7. Debatte und aktueller Stand zum ermäßigten Parken am Rosenbad für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Pkw als Mobilitätshilfe angewiesen sind
8. Sonstiges

 


Ortsbeiratssitzung Kämmerzell

Mittwoch, 06.09.2023, 19:30 Uhr, Feuerwehrhaus Kämmerzell, Enzianstraße 5, Schulungsraum, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 14.06.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4. Wahl zweiter stellv. Ortsgerichtsvorsteher und Schöffe Stadtbezirk Fulda IV
5. Altpapiersammlung 2024
6. Backhausfest 2023
7. Landtagswahl 2023
8. Sachstand Anbau / Sanierung Bürgerhaus
9. Sachstand / Terminplanung Relaxbänke
10. Sachstand Grillplatz / Grillhütte „Kläranlage“ Kämmerzell
11. Abrechnung Kulturmittel 2023
12. Anfragen & Anträge

Christian Ruppel, Ortsvorsteher


Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung am 07.09.2023

Am Donnerstag, 07.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Café bunt.Werk, Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda statt.

Fulda, 23. August 2023 
Die Vorsitzende: Dorothee Hauck-Hiersch

Tagesordnung
1. Vorstellung des Jugendforums de luxe
2. Beratung der Studie der Hochschule Fulda SEGUVA „Selbstbestimmt und gut versorgt im Alter“ gemeinsam mit dem Seniorenbüro, der Stadtteilkoordination und der Hochschule Fulda
3. „Benennung öffentlicher Verkehrsanlagen nach Frauen“ - Antrag Nr. 130/2023 vom 09.05.2023 der Stadtverordneten Ute Riebold (Die Partei)


Ausländerbeiratssitzung am 12.09.2023

am 12. September 2023 um 18.00 Uhr 
im Magistratssitzungszimmer des Stadtschlosses

Tagesordnung
 
TOP 1: Antrag agah Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Führerscheinumschreibung  
TOP 2: Bürgeranhörung 
TOP 3: Diskussion über Bedarf einer eigenständigen Ausländerbehörde Stadt Fulda  
TOP 4: Wahl des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 5: agah Fortbildungsreihe für Ausländerbeiräte
TOP 6: Verschiedenes

Fulda, 28.08.2023
gez. Demir (Vorsitzender)


Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin.

Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2023 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.

Name der/des zuletzt Verstorbenen

 

Friedhof

Abteil

Grab-Nummer

Amar, Friedrich

Frauenberg

112

541

Angeli, Franziska

Frauenberg

104

1047

Auth, Veronika

Harmerz

3

209

Bachus, Therese

Frauenberg

104

209

Büttner, Wilhelmine

Zentralfriedhof

25

69-70

Christ, Elisabeth

Frauenberg

112

434

Dehler, Hildegard

Lehnerz

6

11

Dietrich, Karl

Zentralfriedhof

76

208

Duwe, Theodor

Frauenberg

8

71-72

Gawlitza, Hedwig

Haimbach

2

113-114

Goebel, Frieda

Zentralfriedhof

5

58-59

Goergen, Lotte

Frauenberg

5

176-177

Gömpel, Franziska

Frauenberg

112

540

Grünkorn, Josephine

Frauenberg

5

57-58

Gundlach, Margot

Zentralfriedhof

39

623

Heinrich, Limane

Frauenberg

104

1027

Hohmann, Josef

Neuenberg

6

31

Jahn, Waltraud

Frauenberg

104

1304

Keidel, Ludwig

Lehnerz

6

50-51

Klein, Jutta

Frauenberg

121

317

Kleuser, Aloisia

Frauenberg

116

220

Kreißl, Anna

Gläserzell

9

33-34

Kunath, Walther

Maberzell

9

3

Lottis, Kurt

Frauenberg

9

325

Paschitzky, Katharina

Frauenberg

15

422

Pienz, Anna Liese

Frauenberg

119

537

Reinhard, Alwine Charlotte u. Josef

Zentralfriedhof

7

40

Reith, Maria

Kämmerzell

10

17-18

Ruppert, Barbara

Frauenberg

15

216

Sauer, Maria

Frauenberg

104

1062

Schmitt, Johanna

Frauenberg

119

426

Schwab, Aloys

Frauenberg

116

411-412

Sebott, Franz

Frauenberg

116

729

Thünken, Klara

Zentralfriedhof

29

269

Uhlig, Hildegard

Zentralfriedhof

20

145

Vogel, Richard

Frauenberg

108

118

Zülch, Georg

Zentralfriedhof

62

224

 

Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.  Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof(at)fulda.de).

 

Fulda, den 23. 08. 2023

             Der Magistrat der Stadt Fulda

            gez. Dr. Wingenfeld

             Oberbürgermeister


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Selamawit SEMERE

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 
der Behörde 
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments: Az.: 51/04 UVK 007-04000 vom 28.07.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Selamawit SEMERE 
Gallasiniring 2 
36043 Fulda

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.

Die Dokumente können vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 22.08.2023

Im Auftrag

gez. Schäfer


Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 28.03.2022 über die im Rahmen der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1254/2, 1455/2, 1526/2, 1568/2, 1571/2, 1670/2, 1673/2, 1674/2, 1675/2, 1676/2, 2/10, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/24, 2/25, 2/26, 2/27, 2/28, 2/29, 2/30, 2/40, 2/41, 2/43, 2/44, 2/45, 2/47, 3006/2, 3048/2 sowie teilweise 2/19, Flur 13, Gemarkung Fulda.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,07 ha.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Stadtplanungsamt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten während der Dienststunden gegeben:

Montag bis Donnerstag:               8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr 
Freitag:                                     8:30 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214, Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Fulda, 25.08.2023                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachungen vom 22. August 2023

Bereitstellungsdatum: 22.08.2023

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Ortsbeiratssitzung Donnerstag, 07.09.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Seniorenfahrt 2023
5. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher


Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates in der Stadt Fulda am 08. Oktober 2023

1. Die Wahl zum 21. Hessischen Landtag (Landtagswahl) und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates (Direktwahl) dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Stadt Fulda ist in 70 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird für die Landtagswahl und die Direktwahl ein gemeinsames Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.

In folgenden allgemeinen Wahlbezirken der Stadt Fulda wird die Landtagswahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik); das Wahlgeheimnis wird auch hier unbedingt gewahrt:

Wahlbezirk: 61

Bezeichnung des Wahlbezirks: Pfarrheim St. Sturmius

Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.): Wallweg 27, Pfarrheim St. Sturmius Eingang Rangstr. 73

In der gemeinsamen Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Direktwahl, die den ins Wählerverzeichnis ein-getragenen Wahlberechtigten bis zum 17.09.2023 übersandt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen und abzustimmen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Roll-stuhlpiktogramm gekennzeichnet.
Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda sowie online unter www.wahlen-fulda.de zur Einsichtnahme aus.

2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Das Wählerverzeichnis zu Landtagswahl und Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Fulda wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Aus-kunftssperre eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 22.09.2023, im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

Für die Direktwahl gilt, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 17.09.2023 beim Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.

Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlbe-rechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahl- nicht ausüben zu können.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl im Wahlkreis 14 – Fulda I und an der Direktwahl im Landkreis Fulda durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen

  • in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
  • nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 17.09.2023 oder die Einspruchsfrist bis zum 22.09.2023 versäumt haben,
b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,
c. wenn das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch ge-stellter Antrag ist unzulässig.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die

  • in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 06.10.2023, 13:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen.
  • nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein für die Landtagswahl erhalten die Wahlberechtigten

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist und
  • ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
     

Mit dem Wahlschein für die Direktwahl erhalten die Wahlberechtigten

  • einen amtlichen gelben Stimmzettel,
  • einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
  • aufgedruckt ist und
  • ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.


Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.


3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen und abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Wählerinnen und Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind.

3.1 Die Wähler haben für die Landtagswahl jeweils eine Wahlkreis- und eine Landesstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  • für die Wahl im Wahlkreis die zugelassenen Kreiswahlvorschläge mit der Angabe von Familiennamen, Rufna-men, Beruf oder Stand und Anschrift der Bewerberinnen oder Bewerber und Ersatzbewerberinnen und Ersatz-bewerber sowie der Angabe der Partei oder Wählergruppe, sofern Kurzbezeichnungen verwendet werden, auch diese und rechts vom Namen der Bewerberinnen oder Bewerber einen Kreis für die Kennzeichnung,
  • für die Wahl nach Landeslisten die Namen der Parteien oder Wählergruppen und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwenden, auch diese und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und links von der Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wähler geben

  • die Wahlkreisstimme ab, indem sie auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll

    und
  • die Landesstimme ab, indem sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesliste sie gelten soll

3.2 Die Wählerinnen und Wähler haben für die Direktwahl eine Stimme.

Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber unterei-nander, bei nur zwei Bewerberinnen und/oder Bewerbern nebeneinander von links nach rechts jeweils in der Reihenfolge aufgeführt, dass zuerst die in der Vertretungskörperschaft des Landkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl der Vertreterkörperschaft angegeben sind. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat.

Die Stimmzettel enthalten Familiennamen, Rufnamen, Lebensalter am Tag der Wahl, Beruf oder Stand und die Gemeinde der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber. Für Bewerberinnen und Bewerber, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetztes eingetragen ist, ist anstelle der Gemeinde der Hauptwohnung die Gemeinde der Erreichbarkeitsanschrift anzugeben. Unter den Angaben der Bewerberinnen und Bewerber wird jeweils der Träger des Wahlvorschlags und, sofern die Partei oder Wählergruppe eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Einzelbewerbern das Kennwort, genannt. Rechts neben dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung durch die Wählerinnen und Wähler. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, enthält der Stimmzettel jeweils eine Ankreuzmöglichkeit für „Ja“ und „Nein“.

Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am 05.11.2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und/oder Bewerbern mit den meisten Stimmen statt; eine Stichwahl findet auch statt, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte. Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekannt-machung veröffentlicht.

3.3 Die Stimmzettel müssen von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonde-ren Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

Die Wahlhandlung sowie das im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermitteln und Feststellen der Wahlergeb-nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.

4. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Landtagswahl und die Direktwahl um 15:00 Uhr im Esperanto, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zusammen. Eine Liste der Räume und Aufteilungen ist am Wahltag im Bürgerbüro, Wahlamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda einsehbar.

5. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die stimmbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 11 Abs. 5 LWG)

Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz ent-gegen der Entscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberech-tigten Stimmen abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

Fulda, den 22.08.2023
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Fulda

gez. Ulrike Richter

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Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich Rittlehnstraße“

  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.07.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich Rittlehnstraße“ beschlossen.

Die Entwicklungsfläche erstreckt sich westlich der Ortsdurchfahrt Maberzell am südwestlichen Ortsrand in Richtung Fulda-Haimbach. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 70/20, 70/6, 70/7, 70/8, 70/9, 70/17, 70/26, 70/29, 70/25, 70/28, 70/23, 70/27, 71/1, 70/21, 70/22, 70/24 im Flur 12 der Gemarkung Maberzell. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,23 ha.

Der genaue Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt.

Im Stadtteil Maberzell bietet sich die Möglichkeit südwestlich der Ortsdurchfahrt Rittlehnstraße den bereits teilweise bestehenden Siedlungsrand zu ergänzen und damit in Abstimmung zum gegenüberliegenden Baugebiet „Am Schlüsselacker“ sinnvoll mit ein- und zweigeschossigen Baukörpern als Einzel- oder Doppelhäuser zu arrondieren. Der Wohnbedarf an Eigenheimen mit Gartenanteilen ist weiter gegeben, nachdem letztmalig im Jahr 2016 an der Domäne im Zentrum des Ortsteils Maberzell ein Baugebiet erschlossen wurde. Mit der Arrondierung wird auch der vorbereitenden Planung des Flächennutzungsplans entsprochen, welcher für diese Flächen bereits Wohnbauflächen im großen Umfang ausweist.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.     

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält Angaben zu den Schutzgütern:

  • Biotop- und Nutzungstypen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Orts- und Landschaftsbild sowie Klima,
  • Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • Schutzgebieten,
  • Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

30.08.2023 bis 29.09.2023

statt. Während dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und dem Biotop- und Nutzungstypenplan beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:          8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, 18.08.2023                                       

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister


Amtliche Bekanntmachung 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“

  • Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB 
    Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB 
    Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.07.2023 die Beschlüsse zur Offenlegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportplatz Haimbach“ gefasst. Gleichzeitig wurde über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Haimbach. Es grenzt nordöstlich an ein Wohngebiet und an den bestehenden Sportplatz an. Außer in östlicher Richtung befinden sich rundherum landwirtschaftliche Flächen. Es wird nordöstlich von der Eichhornstraße erschlossen, einer nach dem Bau des Westrings zurückgebauten Verbindungsstraße zwischen Haimbach und Rodges.

Das Änderungsgebiet umfasst die Flurstücke 20/43 und 20/45, Gemarkung Haimbach, Flur 1 und hat eine Gesamtgröße von rund 2,04 ha.

Der genaue Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt. 

Der Haimbacher Sportverein gehört zu den mitgliederstärksten Vereinen in Fulda und obwohl er bereits auf verschiedene Plätze im Umfeld zu Trainingszwecken ausweicht, ist der Spiel- und Trainingsbetrieb im Winterhalbjahr stark eingeschränkt, da die Naturrasenplätze nicht genutzt werden können.

Für die Erweiterung der Sportanlage wurden bereits mit der 4. Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Rahmen der Sportplatzplanung wurde jedoch festgestellt, dass der Höhenunterschied der Erweiterungsfläche aufgrund der Bodengeologie, bestehend aus Muschelkalk, nur durch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand umgestaltet und ebenerdig hergestellt werden kann. Die vorgesehene Erweiterungsfläche ist somit ungeeignet. Als alternative Fläche in unmittelbarer Nähe der bestehenden Sportanlage wird daher die Fläche nordwestlich des A-Feldes in Betracht gezogen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Sportplatzes zu schaffen, ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:

  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima, Luft und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter,
  • Bevölkerung, Schall- und Lichtemissionen mit Angaben zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit,
  • Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • Schutzgebiete, Abfall und Abwasser sowie Energienutzung,
  • Darstellungen des Regionalplans und sonstiger Pläne,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen:

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz und Energiewirtschaft mit dem Hinweis zur Einhaltung der 18. Sportanlagenlärmschutzverordnung,
  • Landkreis Fulda, Fachdienst Bauen und Wohnen mit Bedenken hinsichtlich Licht- und Immissionsschutz,
  • 1 Schreiben aus der Öffentlichkeit (Bürgerinitiative, bestehend aus 3 Familien), mit Bedenken bezüglich Lärm- und Lichtimmissionen.

Weitere Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen bzw. Belangen sind nicht eingegangen.

Die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom

                                                    30.08.2023 bis 29.09.2023

statt.

Während dieser Zeit liegen der Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, die Schall- und Lichttechnischen Untersuchungen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                                   von 08:00–18:00 Uhr               

Mittwoch                                                                von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                                                  von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                                          von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Stellungnahmen zu dem Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:          8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag:                               8:30 – 13:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

 

Fulda, den 18.08.2023                                 

Der Magistrat der Stadt Fulda 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachungen vom 15. August 2023

Bereitstellungsdatum: 15.08.2023

Ortsbeiratssitzung Niederrode

Montag, 21.08.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Niederrode, Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Thematik Brücken aus dem Haushalt 2023
4. Modernisierung Bürgerhaus
5. Seniorenveranstaltung
6. Anfragen und Anträge

Michael Wiegand, Ortsvorsteher


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Gestellung verschiedener Container für den Fuldaer Musicalsommer 2024 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22016 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung und Umnutzung des Georg-Stieler-Hauses (Gallasiniring 1) Estrich- und Gussasphaltarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22056  veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung Ersatz- / Austauschteile Dräger PSS 5000/7000 sowie CFK-Flaschen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16//21967 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Oleksandr Merlinov

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen der zuzustellenden Dokumente:

51/04 UVK 003-04501 vom 03.08.2023
51/04 UVK 003-04505 vom 03.08.2023

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Oleksandr Merlinov
Dnipro
Ukraine 

öffentlich zugestellt wird.
 
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 08.08.2023

Im Auftrag
gez. Büttner 


Amtliche Bekanntmachung 

Die nachfolgende Widerspruchsbelehrung richtet sich nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes, welches am 01.11.2015 in Kraft getreten ist, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606)

Nach §§ 36 Abs. 2, 42  Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden jährlich einmal die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten. 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 
  
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 
  
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.  
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 

Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister (§ 51 Absatz 1 BMG)
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen, in dem die Gründe glaubhaft zu machen sind, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern. Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört. Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Einrichtung bedingter Sperrvermerke (§ 52 BMG)
Wenn Personen in 
-    einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge, 
-    Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die 
der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, 
-    Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder 
-    Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen 

wohnhaft gemeldet sind, richtet die Meldebehörde einen bedingten Sperrvermerk für diese Person im Melderegister ein. Die Meldebehörde richtet den bedingten Sperrvermerk nur ein, wenn sie Kenntnis darüber hat, dass die Person sich in einer der o. g. Einrichtungen angemeldet hat. Für den Fall, dass die Person sich in einer der o. g. Einrichtungen angemeldet hat, soll die Einrichtung die Meldebehörde hierüber unterrichten. Die Einrichtung des bedingten Sperrvermerks bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister an Private nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde angehört.
Ein Widerspruch gegen eine oder mehrere der Datenübermittlungen kann beim Bürgerbüro der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda eingelegt werden. Darüber hinaus kann der Widerspruch über die Website www.fulda.de elektronisch erfolgen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Der Magistrat der Stadt Fulda                            12.07.2023            
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
(Oberbürgermeister) 

Amtliche Bekanntmachungen vom 8. August 2023

Bereitstellungsdatum: 08.08.2023

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Sanitärtechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21820 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Elektroinstallationsarbeiten für die Stromversorgung am Fuldaer Weihnachtsmarkt 2023 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21863 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachungen vom 1. August 2023

Bereitstellungsdatum: 01.08.2023

Ortsbeiratssitzung Oberrode

Mittwoch, 09.08.2023, 18:30 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bürgerbus
4. Seniorenveranstaltung 2023
5. Anträge und Anfragen

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher


Ortsbeiratssitzung Mittelrode

Mittwoch, 09.08.2023, 18:30 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Oberroder Str. 11, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Seniorenveranstaltung 2023
5. Anfragen und Anträge

 Steffen Krug, Ortsvorsteher


Hinweis auf offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Bühnenkonzeption, Bühnenbau, Fachplanung, Projektleitung und komplette technische Umsetzung für die Open-Air Musicalproduktionen auf dem Domplatz Fulda in 2024 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16//21744 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung Sturmiusschule Fachplanungs- und Ingenieurleistungen Hochbau aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21700 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Abbrucharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer  16/21763 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Erdarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer  16/21769 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Rohbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21794 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Raumlufttechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21730 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Heizungstechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21729 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.


Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Kita Maberzell Elektroinstallationsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21791 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.