Amtliche Bekanntmachungen vom 26. September 2023
Bereitstellungsdatum: 26. September 2023
Bürgerversammlung
Am Freitag, 13. Oktober 2023, 18:00 Uhr,
findet im Marmorsaal des Stadtschlosses eine Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Fulda statt.
Fulda, 21. September 2023
Die Stadtverordnetenvorsteherin
Margarete Hartmann
Themen:
- „WIRGARTEN“
- Entwicklung Klimaschutzkonzept
- Hessentag 2026
Nachrückerin in der Stadtverordnetenversammlung
Feststellung über das Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871).
Frau Meryem Eker, Mitglied der Partei „DIE LINKE“, hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda mit Wirkung zum 01. September 2023 niedergelegt. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an ihre Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei „DIE LINKE“, entsprechend der Anzahl der auf ihn/sie entfallenen Stimmen.
Gem. o. g. Bestimmung wird als Nachrückerin Frau Dr. Bettina Licht, 36043 Fulda festgestellt.
Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Frau Ulrike Richter, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.
Fulda, 20. September 2023
gez. Ulrike Richter, Wahlleiterin der Stadt Fulda
Siegel Stadt Fulda
Ortsbeiratssitzung Lüdermünd
Mittwoch, 27.09.2023, 19:30 Uhr,
Feuerwehrhaus Lüdermünd, Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers und Genehmigung des Protokolls
2. Sachstand laufender Projekte
3. Verwendung der restlichen Kulturmittel
4. Terminplanung
5. Heckenschnitt 2023
6. Anträge/Verschiedenes
Thomas Schmitt, Ortsvorsteher
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die barrierefreie Errichtung der Fußgänger-Lichtsignalanlage K71 in der Sickelser Str./Max-Pechstein-Str. aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22602 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Öffentliche Zustellungdurch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Abdirahman Abdillahi
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 002-04533 vom 22.09.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Abdirahman Abdillahi
unbekannt
vermutliches Aufenthaltsland: Somalia oder Kenia
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238,
Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 22.09.2023
Im Auftrag
gez. Krause
Amtliche Bekanntmachungen vom 19. September 2023
Bereitstellungsdatum: 19. September 2023
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
Am Montag, 25.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des
Stadtschlosses statt.
Fulda, 15. September 2023
Die Stadtverordnetenvorsteherin:
Margarete Hartmann
Tagesordnung I
1. Aktuelle Stunde, Anfragen, Anträge - SV - 25. September 2023
2. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse - SV - 25. September 2023
3. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnung II
4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2023
5. KAF Kinder-Akademie, Werkraum Museum gGmbH - WIRGARTEN
6. 1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2023 gemäß § 28 GemHVO
2. Kenntnisnahme Liquiditätsbericht zum 31.12.2022 an die Aufsichtsbehörde
7. Änderung der Regelungen zur Nutzung städtischer gedeckter und ungedeckter Sportanlagen
8. Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Bernhards; L 3429 Petersberg-Steinau bis zur B 27 (Bereich DB-Brücke Bernhards).
9. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Bürgerhaus Aschenberg
10. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Stadion Johannisau
11. 13. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell "Nördlich Pfingstweide"
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
12. Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich Pfingstweide" der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell; hier:
- Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Anfragen und Anträge können über www.fulda.de/Stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden.
Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Am Mittwoch, den 27. September 2023, 18.00 Uhr
findet eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Marmorsaal des Stadtschlosses statt.
Fulda, 14.09.2023
Der Vorsitzende:
gez. Dag Wehner
Tagesordnung:
1. Neugründung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle von Stadt und Landkreis Fulda sowie des Landkreises Hersfeld- Rotenburg und Vogelsbergkreises vom 01.01.2023 im Zuge der Erweiterung um den Vogelsbergkreis.
2. Präsentation der (sozialen) Stadtteilarbeit in Fulda mit Besonderem Fokus auf die Stadtteiltreffs.
3. Änderung der Satzung des Jugendamtes durch Erweiterung der beratenden Mitglieder um Selbstorganisierte Zusammenschlüsse.
Sitzungen des Abwasserverbandes Fulda
Am Dienstag, 26. September 2023, um 18:00 Uhr findet die gemeinsame öffentliche Sitzung des Bau- und Finanzausschusses des Abwasserverbandes Fulda im Mehrzweckraum des Betriebsamtes der Stadt Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 20, Fulda, statt.
Fulda, den 19. September 2023
Der Vorsitzende des Bauausschusses des Abwasserverbandes Fulda
Peter Jennemann
Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Abwasserverbandes Fulda
Steffen Werner
Tagesordnung
Gemeinsame Sitzung des Bau- und Finanzausschusses
TOP 1 Genehmigung des Bauausschuss-Protokolls vom 08.11.2022 durch die Mitglieder des Bauausschusses
TOP 2 Genehmigung des Finanzausschuss-Protokolls vom 29.11.2022 durch die Mitglieder des Finanzausschusses
TOP 3 Änderungen im Bauprogramm 2023
Sitzung des Finanzausschusses
TOP 4 Genehmigung der Haushaltssatzung des Jahres 2023 durch das Regierungspräsidium Kassel
Am Dienstag, 26. September 2023, um 18:45 Uhr findet die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda im Mehrzweckraum des Betriebsamtes der Stadt Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 20, Fulda, statt.
Fulda, den 19. September 2023
Die Vorsitzende der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda
Margarete Hartmann
Tagesordnung
TOP 1 Genehmigung des Protokolls vom 13.12.2022
TOP 2 Änderungen im Bauprogramm 2023
TOP 3 Genehmigung der Haushaltssatzung des Jahres 2023 durch das Regierungspräsidium Kassel
Ortsbeiratssitzung Istergiesel
Donnerstag,21.09.2023, 20:00 Uhr,
Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Sachstand Seniorenveranstaltung 2023
4. Heckenschnitt 2024
5. Anträge und Verschiedenes
Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Zirkenbach
Dienstag, 26.09.2023, 19:30 Uhr,
Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Stand - laufende Projekte
5. Nachlese Seniorennachmittag
6. Planung Weihnachtsveranstaltungen
7. Anträge und Verschiedenes
Georg Krönung, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Maberzell
Mittwoch, 27.09.2023, 19:30 Uhr,
Bürgerhaus Maberzell, Sitzung des Ortsbeirates Maberzell
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Abrechnung der Seniorenfahrt 2023
3. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10
"Westlich Rittlehnstraße"
4. Anträge und Anfragen
Dieter Klüh, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Sickels
Donnerstag, 28.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Abrechnung Seniorenveranstaltung
4. Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023
5. nebenan.de
6. Planung Seniorenadventsfeier
7. Stellungnahme Johannes-Nehring-Straße
8. Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Im Anschluss an die Sitzung um 20:30 Uhr wird die Stellungnahme des Ortsbeirates zur Johannes-Nehring-Straße vorgestellt.
Ortsbeiratssitzung Niesig
Montag, 02.10.2023, 19:00 Uhr,
Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Neuwahl der stellv. Ortsvorsteherin/des stellv. Ortsvorstehers
3. Anträge/Anfragen
Rudolf Girbardt, Ortsvorsteher
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Stepan Poliukhovych
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde: Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 51/04 UVK 005-04546 vom 13.09.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herr
Stepan Poliukhovych
Tupoleva 16
01001 Kiew
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr am Bonifatiusplatz 1+3, Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 01.06.2023
Im Auftrag
gez. Höhl
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Saulius Smuilys
Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt: Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 14.09.2023
Name des Adressaten:
Saulius Smuilys
letzte bekannte Anschrift:
Leipziger Straße 50, 36037 Fulda
Kassenzeichen 200100206569-100-1
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Herrn Saulius Smuilys ist unbekannt.
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015 oder E 016, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.
Fulda, 14.09.2023
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag
gez. Hildebrandt
Leiter der Kämmerei
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Umbaus des Bürgerhaus BronnzellTischlerarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22543 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Skatepark Fulda Erd- und Abbrucharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22544 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Gesamtsanierung der BonifatiusschuleEstricharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer16/22526 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachungen vom 12. September 2023
Bereitstellungsdatum: 12. September 2023
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung
Am Montag, 18.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im
Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 8. September 2023
Der Vorsitzende:
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt
Tagesordnung
1. Newsletter zur Stadtverordnetenversammlung
- Antrag Nr. 126 der AfD/B-C-Fraktion vom 08. Mai 2023
2. Änderung der Gemeindegrenze in der Gemarkung Bernhards; L 3429 Petersberg-Steinau bis zur B 27 (Bereich DB-Brücke Bernhards)
3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2023
4. 1. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2023 gemäß § 28 GemHVO
2. Kenntnisnahme Liquiditätsbericht zum 31.12.2022 an die Aufsichtsbehörde
5. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Bürgerhaus Aschenberg
6. Aufnahmeantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Stadion Johannisau
7. KAF Kinder-Akademie, Werkraum Museum gGmbH - WIRGARTEN
8. Ausbau der Leitungstrasse vom Rechenzentrum Feuerwehr Fulda zu I-Park West - Straßen- und Tiefbauarbeiten - Auftragsvergabe
9. Ersatzneubau Aufzugsanlage ZOB
Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln!!! Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss!!!
10. Sparkasse Fulda - Statusbericht des Vorstandsvorsitzenden Herrn Uwe Marohn
11. Vetrauliche Finanzangelegenheit, Grundstücks- und Kreditgeschäfte
Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr
Am Donnerstag, 14.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 8. September 2023
Der Vorsitzende:
Helge Mühr
Tagesordnung
1. Neubau einer prov. Radwegverbindung entlang der Künzeller Str. zwischen Heidelsteinstraße und Michael-Henkel-Straße - Vorstellung der Planung
2. Sachstandsbericht zum Schutz der kritischen Infrastruktur, der kommunalen Dienstleistungen und der heimischen Wirtschaft - Antrag Nr. 129/2023 der FDP-Stadtverordnetenfraktion vom 08.05.2023
3. Haimbach, Saturnstraße – Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang - Prüfauftrag aus dem Haushaltsantrag Nr. 51/2021 der SPD/Volt-Fraktion vom 09.11.2021
4. Priorisieren des „Themas Sicherheit“ in Bezug auf die 2. Fortschreibung des Radwegekonzeptes; Einsetzen der bewilligten Haushaltsmittel für 2023 vorrangig für dieses Thema - Antrag Nr. 128/2023 der SPD/Volt-Fraktion vom 03.05.2023
5. Sachstandsbericht zur Errichtung von Fahrradboxen in der Innenstadt - Haushaltsantrag Nr. 51/2022 der CDU Fraktion vom 08.11.2022
Ortsbeiratssitzung Johannesberg
Montag, 18.09.2023, 20:00 Uhr,
Clubhaus der SG Johannesberg – Agricolastraße 8, Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Seniorentag 2023 - Nachbereitung
4. Verkehrsführung der letzten Wochen
5. Heckenschnitt 2024
6. Landtagswahl
7. Anträge und Anfragen
Erwin Stock, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Dietershan
Mittwoch, 13.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Aktueller Stand und Planung Umbau Bürgerhaus/Feuerwehrhaus
4. Senioren
5. Anträge und Anfragen
Haiko Fillauer, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Malkes
Mittwoch, 13. 09. 2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Malkes, öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Malkes
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Resümee Familienfahrt nach Lohr am Main
3. Bürgerhaus Malkes Anträge Reparaturen und Neuanschaffungen
- Gardinen
- Steckdosen
- Beschilderung Fluchtweg
4. Backhaus- und Jakobusfest 2023 Resümee
5. Backhaus Reparatur Licht
6. Anfragen / Verschiedenes
Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung und Umnutzung des Georg-Stieler-Hauses (Gallasiniring 1) Bodenbelagsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22427 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Erweiterung Sturmiusschule und Kita Miteinander Ingenieurleistungen nach HOAI für die Elektroausstattung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22397 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachungen vom 5. September 2023
Bereitstellungsdatum: 05. September 2023
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung
Am Dienstag, 12.09.2023, 17:00 Uhr,
findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im antonius-Kaffee am antonius-Hof, Saturnstraße 14, 36041 Fulda-Haimbach statt.
Fulda, 1. September 2023
Der Vorsitzende:
Michael Ruppel
Tagesordnung
1. Besichtigung des antonius-Hofes in Haimbach mit Erläuterung des Planungsstands zur "antonius gemeinsam Mensch" Gärtnerei
2. 13. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Kämmerzell "Nördlich Pfingstweide"
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3. Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich Pfingstweide" der Stadt Fulda im Stadtteil Kämmerzell; hier:
- Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 113 - Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen in Fuldas Innenstadt
5. Antrag Nr. 132 der Stadtfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 08.05.2023 zur Kooperation mit dem Verein Tobacycle e. V.
6. HH-Antrag Nr. 108 der Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 Freibadwasser für das Stadtgrün nutzen
7. Antrag Nr. 136 der SPD/VOLT-Fraktion: Im Bereich der Innenstadt und auf Strecken, die stark von Fußgängern frequentiert werden, sind ausreichende Sitzgelegenheiten einzurichten.
Ortsbeiratssitzung Gläserzell
Dienstag, 12.09.2023, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Veranstaltungen und Terminplan 2023
5. Stand Kultur-/Seniorenmittel
6. Alternativen zum TEO Konzept
7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft
Roman Namyslo, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Kohlhaus
Mittwoch, 13.09.2023, 20:00 Uhr,
Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Landtagswahl 2023
4. Seniorenfahrt 2023
5. Anfragen und Anträge
Reinhard Kremser, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Lehnerz
Dienstag, 19.09.2023, 19:00 Uhr,
Musikzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Kulturmittel
4. Stand Sanierung Grillenburg
5. Anträge und Anfragen
6. Verschiedenes
Stefan Euler, Ortsvorsteher
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Ausbaus der Boniftatiusschule zur Ganztagsschule Architektenleistungen gem. HOAI 2021 § 34 Gebäude LPH 2-9 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16// 22264 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Die Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH, Schlossstraße 12, 36037 Fulda schreibt Landschaftsgärtnerische Arbeiten für den Rückbau des LGS-Geländes aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22342 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Philipp Wolf
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 006-04530 vom 08.08.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressat:
Philipp Wolf
Am Haidberg 5
36093 Künzell
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Zustellung nicht gewährleistet ist, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht)
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 31.08.2023
Im Auftrag
gez. Schuhmann
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates in der Stadt Fulda am 08.10.2023
Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Fulda wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens bis 22.09.2023, im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda,
Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 17.09.2023 beim Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.
Fulda, denn 31.08.2023
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Fulda
Gez. Ulrike Richter
Amtliche Bekanntmachungen vom 29. August 2023
Bereitstellungsdatum: 29.08.2023
Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 05.09.2023
Am Dienstag, 05.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses statt.
Fulda, 25. August 2023
Der Vorsitzende: Dr. Albert Post
Tagesordnung
1. Sachstandsbericht "Jüdische Erinnerungsorte in Fulda"
2. Erweiterung der OB Galerie - Antrag Nr. 124 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 13.03.2023
3. Änderung der Regelungen zur Nutzung städtischer gedeckter und ungedeckter Sportanlagen (Magistratsvorlage)
Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda am Mittwoch, 06.09.2023
Am Mittwoch, 06.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt.
Fulda, 24. August 2023
Die Vorsitzende: Lea Widmer
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Informationen aus dem Beirat
3. Eventuell gemeinsame Besichtigung des Bürgerbüros
4. Infos und Debatte zur bevorstehenden Landtagswahl im Oktober mit Schwerpunkt Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Bericht vom Treffen der hessischen Behindertenbeauftragten und Beiratsvorsitzenden der großen Städte in Hessen
6. Stand und Debatte zum Inklusionslogo für Fulda und zu einem Logo für den BMB für mehr Sichtbarkeit der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen
7. Debatte und aktueller Stand zum ermäßigten Parken am Rosenbad für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Pkw als Mobilitätshilfe angewiesen sind
8. Sonstiges
Ortsbeiratssitzung Kämmerzell
Mittwoch, 06.09.2023, 19:30 Uhr, Feuerwehrhaus Kämmerzell, Enzianstraße 5, Schulungsraum, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 14.06.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4. Wahl zweiter stellv. Ortsgerichtsvorsteher und Schöffe Stadtbezirk Fulda IV
5. Altpapiersammlung 2024
6. Backhausfest 2023
7. Landtagswahl 2023
8. Sachstand Anbau / Sanierung Bürgerhaus
9. Sachstand / Terminplanung Relaxbänke
10. Sachstand Grillplatz / Grillhütte „Kläranlage“ Kämmerzell
11. Abrechnung Kulturmittel 2023
12. Anfragen & Anträge
Christian Ruppel, Ortsvorsteher
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung am 07.09.2023
Am Donnerstag, 07.09.2023, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Café bunt.Werk, Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda statt.
Fulda, 23. August 2023
Die Vorsitzende: Dorothee Hauck-Hiersch
Tagesordnung
1. Vorstellung des Jugendforums de luxe
2. Beratung der Studie der Hochschule Fulda SEGUVA „Selbstbestimmt und gut versorgt im Alter“ gemeinsam mit dem Seniorenbüro, der Stadtteilkoordination und der Hochschule Fulda
3. „Benennung öffentlicher Verkehrsanlagen nach Frauen“ - Antrag Nr. 130/2023 vom 09.05.2023 der Stadtverordneten Ute Riebold (Die Partei)
Ausländerbeiratssitzung am 12.09.2023
am 12. September 2023 um 18.00 Uhr
im Magistratssitzungszimmer des Stadtschlosses
Tagesordnung
TOP 1: Antrag agah Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Führerscheinumschreibung
TOP 2: Bürgeranhörung
TOP 3: Diskussion über Bedarf einer eigenständigen Ausländerbehörde Stadt Fulda
TOP 4: Wahl des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 5: agah Fortbildungsreihe für Ausländerbeiräte
TOP 6: Verschiedenes
Fulda, 28.08.2023
gez. Demir (Vorsitzender)
Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda
Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda
Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider wurde festgestellt, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin.
Die Verfügungsberechtigten/Empfänger der Grabanweisung der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2023 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.
Name der/des zuletzt Verstorbenen
| Friedhof | Abteil | Grab-Nummer |
Amar, Friedrich | Frauenberg | 112 | 541 |
Angeli, Franziska | Frauenberg | 104 | 1047 |
Auth, Veronika | Harmerz | 3 | 209 |
Bachus, Therese | Frauenberg | 104 | 209 |
Büttner, Wilhelmine | Zentralfriedhof | 25 | 69-70 |
Christ, Elisabeth | Frauenberg | 112 | 434 |
Dehler, Hildegard | Lehnerz | 6 | 11 |
Dietrich, Karl | Zentralfriedhof | 76 | 208 |
Duwe, Theodor | Frauenberg | 8 | 71-72 |
Gawlitza, Hedwig | Haimbach | 2 | 113-114 |
Goebel, Frieda | Zentralfriedhof | 5 | 58-59 |
Goergen, Lotte | Frauenberg | 5 | 176-177 |
Gömpel, Franziska | Frauenberg | 112 | 540 |
Grünkorn, Josephine | Frauenberg | 5 | 57-58 |
Gundlach, Margot | Zentralfriedhof | 39 | 623 |
Heinrich, Limane | Frauenberg | 104 | 1027 |
Hohmann, Josef | Neuenberg | 6 | 31 |
Jahn, Waltraud | Frauenberg | 104 | 1304 |
Keidel, Ludwig | Lehnerz | 6 | 50-51 |
Klein, Jutta | Frauenberg | 121 | 317 |
Kleuser, Aloisia | Frauenberg | 116 | 220 |
Kreißl, Anna | Gläserzell | 9 | 33-34 |
Kunath, Walther | Maberzell | 9 | 3 |
Lottis, Kurt | Frauenberg | 9 | 325 |
Paschitzky, Katharina | Frauenberg | 15 | 422 |
Pienz, Anna Liese | Frauenberg | 119 | 537 |
Reinhard, Alwine Charlotte u. Josef | Zentralfriedhof | 7 | 40 |
Reith, Maria | Kämmerzell | 10 | 17-18 |
Ruppert, Barbara | Frauenberg | 15 | 216 |
Sauer, Maria | Frauenberg | 104 | 1062 |
Schmitt, Johanna | Frauenberg | 119 | 426 |
Schwab, Aloys | Frauenberg | 116 | 411-412 |
Sebott, Franz | Frauenberg | 116 | 729 |
Thünken, Klara | Zentralfriedhof | 29 | 269 |
Uhlig, Hildegard | Zentralfriedhof | 20 | 145 |
Vogel, Richard | Frauenberg | 108 | 118 |
Zülch, Georg | Zentralfriedhof | 62 | 224 |
Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof(at)fulda.de).
Fulda, den 23. 08. 2023 | Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Wingenfeld Oberbürgermeister |
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Selamawit SEMERE
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Aktenzeichen und Datum des zuzustellenden Dokuments: Az.: 51/04 UVK 007-04000 vom 28.07.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Selamawit SEMERE
Gallasiniring 2
36043 Fulda
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Die Dokumente können vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 22.08.2023
Im Auftrag
gez. Schäfer
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 28.03.2022 über die im Rahmen der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1254/2, 1455/2, 1526/2, 1568/2, 1571/2, 1670/2, 1673/2, 1674/2, 1675/2, 1676/2, 2/10, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/24, 2/25, 2/26, 2/27, 2/28, 2/29, 2/30, 2/40, 2/41, 2/43, 2/44, 2/45, 2/47, 3006/2, 3048/2 sowie teilweise 2/19, Flur 13, Gemarkung Fulda.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,07 ha.
Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 194 „In den Zeppelingärten“ sowie die dazugehörige Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Stadtplanungsamt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten während der Dienststunden gegeben:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1613 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- Eine nach § 214, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214, Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 25.08.2023
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen vom 22. August 2023
Bereitstellungsdatum: 22.08.2023
Sitzung des Ortsbeirates Zell
Ortsbeiratssitzung Donnerstag, 07.09.2023, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
2. Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2023
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Seniorenfahrt 2023
5. Anfragen und Anträge
Georg Günder, Ortsvorsteher
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates in der Stadt Fulda am 08. Oktober 2023
1. Die Wahl zum 21. Hessischen Landtag (Landtagswahl) und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates (Direktwahl) dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Stadt Fulda ist in 70 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird für die Landtagswahl und die Direktwahl ein gemeinsames Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
In folgenden allgemeinen Wahlbezirken der Stadt Fulda wird die Landtagswahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik); das Wahlgeheimnis wird auch hier unbedingt gewahrt:
Wahlbezirk: 61
Bezeichnung des Wahlbezirks: Pfarrheim St. Sturmius
Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.): Wallweg 27, Pfarrheim St. Sturmius Eingang Rangstr. 73
In der gemeinsamen Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Direktwahl, die den ins Wählerverzeichnis ein-getragenen Wahlberechtigten bis zum 17.09.2023 übersandt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen und abzustimmen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Roll-stuhlpiktogramm gekennzeichnet.
Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda sowie online unter www.wahlen-fulda.de zur Einsichtnahme aus.
2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis zu Landtagswahl und Direktwahl für die Wahlbezirke der Stadt Fulda wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 22.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Aus-kunftssperre eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 22.09.2023, im Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Für die Direktwahl gilt, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 17.09.2023 beim Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Raum A-002, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlbe-rechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahl- nicht ausüben zu können.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl im Wahlkreis 14 – Fulda I und an der Direktwahl im Landkreis Fulda durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen
- in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 17.09.2023 oder die Einspruchsfrist bis zum 22.09.2023 versäumt haben,
b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,
c. wenn das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch ge-stellter Antrag ist unzulässig.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die
- in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 06.10.2023, 13:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen.
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein für die Landtagswahl erhalten die Wahlberechtigten
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist und
- ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
Mit dem Wahlschein für die Direktwahl erhalten die Wahlberechtigten
- einen amtlichen gelben Stimmzettel,
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- aufgedruckt ist und
- ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen und abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Wählerinnen und Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind.
3.1 Die Wähler haben für die Landtagswahl jeweils eine Wahlkreis- und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
- für die Wahl im Wahlkreis die zugelassenen Kreiswahlvorschläge mit der Angabe von Familiennamen, Rufna-men, Beruf oder Stand und Anschrift der Bewerberinnen oder Bewerber und Ersatzbewerberinnen und Ersatz-bewerber sowie der Angabe der Partei oder Wählergruppe, sofern Kurzbezeichnungen verwendet werden, auch diese und rechts vom Namen der Bewerberinnen oder Bewerber einen Kreis für die Kennzeichnung,
- für die Wahl nach Landeslisten die Namen der Parteien oder Wählergruppen und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwenden, auch diese und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und links von der Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wähler geben
- die Wahlkreisstimme ab, indem sie auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll
und
- die Landesstimme ab, indem sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesliste sie gelten soll
3.2 Die Wählerinnen und Wähler haben für die Direktwahl eine Stimme.
Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber unterei-nander, bei nur zwei Bewerberinnen und/oder Bewerbern nebeneinander von links nach rechts jeweils in der Reihenfolge aufgeführt, dass zuerst die in der Vertretungskörperschaft des Landkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl der Vertreterkörperschaft angegeben sind. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat.
Die Stimmzettel enthalten Familiennamen, Rufnamen, Lebensalter am Tag der Wahl, Beruf oder Stand und die Gemeinde der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber. Für Bewerberinnen und Bewerber, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetztes eingetragen ist, ist anstelle der Gemeinde der Hauptwohnung die Gemeinde der Erreichbarkeitsanschrift anzugeben. Unter den Angaben der Bewerberinnen und Bewerber wird jeweils der Träger des Wahlvorschlags und, sofern die Partei oder Wählergruppe eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Einzelbewerbern das Kennwort, genannt. Rechts neben dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung durch die Wählerinnen und Wähler. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, enthält der Stimmzettel jeweils eine Ankreuzmöglichkeit für „Ja“ und „Nein“.
Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am 05.11.2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und/oder Bewerbern mit den meisten Stimmen statt; eine Stichwahl findet auch statt, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten sollte. Für den Fall der Stichwahl wird unverzüglich nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine neue Wahlbekannt-machung veröffentlicht.
3.3 Die Stimmzettel müssen von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonde-ren Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.
Die Wahlhandlung sowie das im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermitteln und Feststellen der Wahlergeb-nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.
4. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Landtagswahl und die Direktwahl um 15:00 Uhr im Esperanto, Schlossstraße 1, 36037 Fulda zusammen. Eine Liste der Räume und Aufteilungen ist am Wahltag im Bürgerbüro, Wahlamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda einsehbar.
5. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die stimmbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 11 Abs. 5 LWG)
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz ent-gegen der Entscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberech-tigten Stimmen abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
Fulda, den 22.08.2023
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Fulda
gez. Ulrike Richter
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich Rittlehnstraße“
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.07.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich Rittlehnstraße“ beschlossen.
Die Entwicklungsfläche erstreckt sich westlich der Ortsdurchfahrt Maberzell am südwestlichen Ortsrand in Richtung Fulda-Haimbach. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 70/20, 70/6, 70/7, 70/8, 70/9, 70/17, 70/26, 70/29, 70/25, 70/28, 70/23, 70/27, 71/1, 70/21, 70/22, 70/24 im Flur 12 der Gemarkung Maberzell. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 1,23 ha.
Der genaue Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt.
Im Stadtteil Maberzell bietet sich die Möglichkeit südwestlich der Ortsdurchfahrt Rittlehnstraße den bereits teilweise bestehenden Siedlungsrand zu ergänzen und damit in Abstimmung zum gegenüberliegenden Baugebiet „Am Schlüsselacker“ sinnvoll mit ein- und zweigeschossigen Baukörpern als Einzel- oder Doppelhäuser zu arrondieren. Der Wohnbedarf an Eigenheimen mit Gartenanteilen ist weiter gegeben, nachdem letztmalig im Jahr 2016 an der Domäne im Zentrum des Ortsteils Maberzell ein Baugebiet erschlossen wurde. Mit der Arrondierung wird auch der vorbereitenden Planung des Flächennutzungsplans entsprochen, welcher für diese Flächen bereits Wohnbauflächen im großen Umfang ausweist.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden.
Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält Angaben zu den Schutzgütern:
- Biotop- und Nutzungstypen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Orts- und Landschaftsbild sowie Klima,
- Mensch, Erholungsnutzung, Kultur- und Sachgüter sowie zu
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
- Schutzgebieten,
- Darstellungen des Landschaftsplans und sonstiger Pläne.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
30.08.2023 bis 29.09.2023
statt. Während dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und dem Biotop- und Nutzungstypenplan beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00–12:00 Uhr
Freitag von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag von 09:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, 18.08.2023
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Erweiterung Sportplatz Haimbach“
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.07.2023 die Beschlüsse zur Offenlegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportplatz Haimbach“ gefasst. Gleichzeitig wurde über die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Haimbach. Es grenzt nordöstlich an ein Wohngebiet und an den bestehenden Sportplatz an. Außer in östlicher Richtung befinden sich rundherum landwirtschaftliche Flächen. Es wird nordöstlich von der Eichhornstraße erschlossen, einer nach dem Bau des Westrings zurückgebauten Verbindungsstraße zwischen Haimbach und Rodges.
Das Änderungsgebiet umfasst die Flurstücke 20/43 und 20/45, Gemarkung Haimbach, Flur 1 und hat eine Gesamtgröße von rund 2,04 ha.
Der genaue Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt.
Der Haimbacher Sportverein gehört zu den mitgliederstärksten Vereinen in Fulda und obwohl er bereits auf verschiedene Plätze im Umfeld zu Trainingszwecken ausweicht, ist der Spiel- und Trainingsbetrieb im Winterhalbjahr stark eingeschränkt, da die Naturrasenplätze nicht genutzt werden können.
Für die Erweiterung der Sportanlage wurden bereits mit der 4. Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Rahmen der Sportplatzplanung wurde jedoch festgestellt, dass der Höhenunterschied der Erweiterungsfläche aufgrund der Bodengeologie, bestehend aus Muschelkalk, nur durch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand umgestaltet und ebenerdig hergestellt werden kann. Die vorgesehene Erweiterungsfläche ist somit ungeeignet. Als alternative Fläche in unmittelbarer Nähe der bestehenden Sportanlage wird daher die Fläche nordwestlich des A-Feldes in Betracht gezogen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Sportplatzes zu schaffen, ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgeschriebene Umweltprüfung wurde durchgeführt und ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen sind enthalten:
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Geologie, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima, Luft und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels mit Angaben zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter,
- Bevölkerung, Schall- und Lichtemissionen mit Angaben zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit,
- Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
- Schutzgebiete, Abfall und Abwasser sowie Energienutzung,
- Darstellungen des Regionalplans und sonstiger Pläne,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen:
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz und Energiewirtschaft mit dem Hinweis zur Einhaltung der 18. Sportanlagenlärmschutzverordnung,
- Landkreis Fulda, Fachdienst Bauen und Wohnen mit Bedenken hinsichtlich Licht- und Immissionsschutz,
- 1 Schreiben aus der Öffentlichkeit (Bürgerinitiative, bestehend aus 3 Familien), mit Bedenken bezüglich Lärm- und Lichtimmissionen.
Weitere Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen bzw. Belangen sind nicht eingegangen.
Die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
30.08.2023 bis 29.09.2023
statt.
Während dieser Zeit liegen der Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, die Schall- und Lichttechnischen Untersuchungen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00–12:00 Uhr
Freitag von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag von 09:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Stellungnahmen zu dem Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Fulda, den 18.08.2023
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen vom 15. August 2023
Bereitstellungsdatum: 15.08.2023
Ortsbeiratssitzung Niederrode
Montag, 21.08.2023, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Niederrode, Sitzung des Ortsbeirates Niederrode
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Thematik Brücken aus dem Haushalt 2023
4. Modernisierung Bürgerhaus
5. Seniorenveranstaltung
6. Anfragen und Anträge
Michael Wiegand, Ortsvorsteher
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Gestellung verschiedener Container für den Fuldaer Musicalsommer 2024 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22016 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung und Umnutzung des Georg-Stieler-Hauses (Gallasiniring 1) Estrich- und Gussasphaltarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/22056 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung Ersatz- / Austauschteile Dräger PSS 5000/7000 sowie CFK-Flaschen aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16//21967 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Oleksandr Merlinov
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen der zuzustellenden Dokumente:
51/04 UVK 003-04501 vom 03.08.2023
51/04 UVK 003-04505 vom 03.08.2023
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Oleksandr Merlinov
Dnipro
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 08.08.2023
Im Auftrag
gez. Büttner
Amtliche Bekanntmachung
Die nachfolgende Widerspruchsbelehrung richtet sich nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes, welches am 01.11.2015 in Kraft getreten ist, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606)
Nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden jährlich einmal die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister (§ 51 Absatz 1 BMG)
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen, in dem die Gründe glaubhaft zu machen sind, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern. Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört. Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Einrichtung bedingter Sperrvermerke (§ 52 BMG)
Wenn Personen in
- einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge,
- Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die
der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen
wohnhaft gemeldet sind, richtet die Meldebehörde einen bedingten Sperrvermerk für diese Person im Melderegister ein. Die Meldebehörde richtet den bedingten Sperrvermerk nur ein, wenn sie Kenntnis darüber hat, dass die Person sich in einer der o. g. Einrichtungen angemeldet hat. Für den Fall, dass die Person sich in einer der o. g. Einrichtungen angemeldet hat, soll die Einrichtung die Meldebehörde hierüber unterrichten. Die Einrichtung des bedingten Sperrvermerks bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister an Private nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde angehört.
Ein Widerspruch gegen eine oder mehrere der Datenübermittlungen kann beim Bürgerbüro der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda eingelegt werden. Darüber hinaus kann der Widerspruch über die Website www.fulda.de elektronisch erfolgen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Der Magistrat der Stadt Fulda 12.07.2023
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
(Oberbürgermeister)
Amtliche Bekanntmachungen vom 8. August 2023
Bereitstellungsdatum: 08.08.2023
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Sanitärtechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21820 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Elektroinstallationsarbeiten für die Stromversorgung am Fuldaer Weihnachtsmarkt 2023 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21863 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachungen vom 1. August 2023
Bereitstellungsdatum: 01.08.2023
Ortsbeiratssitzung Oberrode
Mittwoch, 09.08.2023, 18:30 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Bürgerbus
4. Seniorenveranstaltung 2023
5. Anträge und Anfragen
Jürgen Jahn, Ortsvorsteher
Ortsbeiratssitzung Mittelrode
Mittwoch, 09.08.2023, 18:30 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Oberroder Str. 11, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Ortsvorstehers
4. Seniorenveranstaltung 2023
5. Anfragen und Anträge
Steffen Krug, Ortsvorsteher
Hinweis auf offenes Verfahren gemäß VgV § 15
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt Bühnenkonzeption, Bühnenbau, Fachplanung, Projektleitung und komplette technische Umsetzung für die Open-Air Musicalproduktionen auf dem Domplatz Fulda in 2024 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16//21744 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung Sturmiusschule Fachplanungs- und Ingenieurleistungen Hochbau aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21700 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Abbrucharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21763 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Erdarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21769 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Abbruch und den Neubau der Kita Edelzell Rohbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21794 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Raumlufttechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21730 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau der Kita Lehnerz Heizungstechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21729 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Kita Maberzell Elektroinstallationsarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/21791 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.